Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 915 Betreff: Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße Bei der Otto-Schott-Straße handelt es sich um eine Einbahnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone. Fußgängerüberwege dienen dem Zweck, den Fußgängern das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) können Fußgänger gegenüber dem fließenden Verkehr nur dann bevorrechtigt werden, wenn das Fahrzeug- und Fußgängeraufkommen entscheidend hoch ist. Fußgängerüberwege können gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur in Ausnahmefällen in Tempo-30-Zonen angelegt werden. Wenige Ausnahmen bilden Straßen mit erhöhtem Durchgangs- und Erschließungsverkehr, Straßen ohne Rechts-vor-Links-Regelungen wegen ÖPNV-Verkehrs sowie weitere einzelne Situationen. Weitere Regelungen über die R-FGÜ 2001 hinaus bringt der Erlass vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bezüglich Schulwege mit sich. Für den vom Ortsbeirat angeregten Bereich sind aber keine der möglichen Ausnahmen gegeben. Auch eine Fußgängerampel als Querungshilfe über die Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und TEMMA-Markt ist nicht erforderlich, da rechtsabbiegende Fahrzeuge aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung gegenüber parallel laufenden Fußgängern wartepflichtig sind. Die bestehende Fußgängerampel in der Riedbergallee sichert den Fußgängerverkehr von und zur U-Bahn-Haltestelle. Es besteht hier kein Zusammenhang mit der Otto-Schott-Straße. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Aufgrund der zahlreichen Anregungen des Ortsbeirats und den komplexen Fragestellungen zur verkehrlichen Situation auf dem Riedberg ist der Magistrat gern bereit, einen Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirats zu organisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4984 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836