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Wartehäuschen an der Bushaltestelle „Uni Campus Riedberg“ beidseitig
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7994 entstanden aus Vorlage: OF 668/12 vom 09.01.2026 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig Die ursprünglich in Erwägung gezogene Verlagerung der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" ist durch die neue Planung für den Riedbergplatz als Option weggefallen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die traffiQ zu bitten, an den bestehenden Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg" beidseits überdachte, wettergeschützte Haltestellen mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten, wie sie auch schon vielfach im Streckenverlauf der Buslinie 29 vorhanden sind, aufzustellen. Begründung: Die o. g. Bushaltestellen, insbesondere Richtung Kalbach, werden oft als weiterführende Streckenverbindung von einkaufenden Bürgerinnen und Bürgern und zahlreichen Schulkindern genutzt, denen sich keine wettergeschützte Unterstellmöglichkeit bietet. Da die Buslinie auch von vielen älteren Menschen genutzt wird, müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7995 entstanden aus Vorlage: OF 669/12 vom 12.01.2026 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Vorgang: B 293/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wärmeversorgungsausfall von drei und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. Ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der Josephine-Baker-Gesamtschule, des Gymnasiums Riedberg, des Sportzentrums Am Martinszehnten oder anderen Orten für z. B. fünf Prozent der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicherzustellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um diesen künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z. B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedient, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seinem Bericht (B 293) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teile der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeigneten Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig, das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 293
Eisfläche Kätcheslachpark
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7990 entstanden aus Vorlage: OF 664/12 vom 12.01.2026 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Kätcheslachpark durch kontrollierte Flutung der Mulde zwischen Piratenspielplatz und Altenhöferallee im Winter bei sehr kalten Wetterlagen eine Eisfläche geschaffen werden kann, auf der die Riedberger:innen zum Beispiel eislaufen, Eishockey spielen und Eisstock schießen können. Hierfür könnte es beispielsweise ausreichen, das zentrale Abflussgitter zeitweise mit einem Rahmen von z. B. 10 bis 20 Zentimeter Höhe zu versehen. Begründung: Die Fläche könnte bei kalten Wintertagen zu einem idealen Ort für Familien werden, um Eissportarten auf natürlichem Eis nachgehen zu können. Die Voraussetzungen sind ideal durch die Abgrenzung zu allen Seiten (auch Richtung Ablauf bei der Altenhöferallee gibt es zunächst eine Stufe) und den Zugang durch die Treppen auf beiden Seiten der Mulde. Lediglich das Bodenablaufgitter vor dem Ablauf an der Altenhöferallee müsste zeitweise einen etwas höheren Wasserstand unterstützen. Jetzt, an den kalten Tagen, kann man beobachten, wie viel Spaß Kinder auf den zugefrorenen Pfützen in der Mulde haben. Mit wenig Aufwand kann dieser noch viel größer werden, ohne dass (durch die geringe Tiefe) eine Ertrinkungsgefahr entsteht bei zu dünner Eisschicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Eisfläche Kätcheslachpark
Antrag vom 12.01.2026, OF 664/12 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Kätcheslachpark durch kontrollierte Flutung der Mulde zwischen Piratenspielplatz und Altenhöferallee im Winter bei sehr kalten Wetterlagen eine Eisfläche geschaffen werden kann, auf der die Riedberger:innen zum Beispiel Eislaufen, Eishockeyspielen und Eisstockschießen können. Hierfür könnte es beispielsweise ausreichen, das zentrale Abflussgitter zeitweise mit einem Rahmen von z. B. 10-20 cm Höhe zu versehen. Begründung: Die Fläche könnte bei kalten Wintertagen zu einem idealen Ort für Familien werden, um Eissportarten auf natürlichem Eis nachgehen zu können. Die Voraussetzungen sind ideal durch die Abgrenzung zu allen Seiten (auch Richtung Ablauf bei der Altenhöferallee gibt es zunächst eine Stufe) und den Zugang durch die Treppen auf beiden Seiten der Mulde. Lediglich das Bodenablaufgitter vor dem Ablauf an der Altenhöferallee müsste zeitweise einen etwas höheren Wasserstand unterstützen. Jetzt, an den kalten Tagen, kann man beobachten, wie viel Spaß Kinder auf den zugefrorenen Pfützen in der Mulde haben. Mit wenig Aufwand kann dieser noch viel größer werden, ohne dass (durch die geringe Tiefe) eine Ertrinkungsgefahr entsteht bei zu dünner Eisschicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!
Antrag vom 12.01.2026, OF 669/12 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wäremeversorgungsausfall von 3 und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der IGS Josephine-Baker, des Gymnasium Riedberg, des Sportzentrum Am Martinszehnten oder anderen Orten für z.B. 5% der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicher zu stellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z.B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedienen, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rote Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seiner Stellungnahme (B 293/2022) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teilen der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeignete Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz
Antrag vom 09.01.2026, OF 659/12 Betreff: Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten detailliert aufzuschlüsseln, 1. welche Ausschreibungen für die Umgestaltung des Riedbergplatzes aktuell laufen, 2. welche bereits abgeschlossen sind, 3. in welchem zeitlichen Verfahrensstand sich aktuell die Planung, Ausschreibung und Umsetzung befinden. Begründung: Da die Bürgerinnen und Bürger unseres Ortsbezirks im Zuge der Umplanungen ein gesteigertes Informationsbedürfnis haben, sind wir gefordert den gewünschten Sachstand transparent und aktuell mitzuteilen. Die Neugestaltung unterliegt einem starken öffentlichen Interesse, weshalb von den Ortsbeiräten eine dem Sachstand entsprechende Auskunft erwartet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Wartehäuschen an der Bushaltestelle „Uni Campus Riedberg“ beidseitig
Antrag vom 09.01.2026, OF 668/12 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" beidseitig Die ursprünglich in Erwägung gezogene Verlagerung der Bushaltestelle Campus Riedberg ist durch die neue Planung für den Riedbergplatz als Option weggefallen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die TaffiQ zu bitten, an den bestehenden Bushaltestellen Campus Riedberg beidseits überdachte wettergeschützte Haltestellen mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten, wie auch schon vielfach im Streckenverlauf der Buslinie 26 vorhanden sind, aufzustellen. Begründung: Die o. g. Bushaltestellen insbesondere Richtung Kalbach werden oft als weiterführende Streckenverbindung von einkaufenden Bürgerinnen und Bürgern und zahlreichen Schulkindern benutzt, denen sich keine wetttergeschützte Unterstellmöglichkeit bietet. Da die Buslinie auch von vielen älteren Menschen genutzt wird, müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 18.11.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Vorgang: OM 6421/25 OBR 12; ST 338/25 Der Magistrat wird gebeten, den für das zweite Quartal 2025 zugesicherten Umbau der Borde an den genannten Stellen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338
Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern
Antrag vom 26.10.2025, OF 645/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Containeranlage auf der Sportanlage des SC Riedberg westlich der Altenhöferallee sollen 120.000 EUR aus laufenden Mitteln des Haushalts 2025 verwendet werden. Begründung: Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee, die zum überwiegenden Teil vom SC Riedberg e.V. als betreuendem Verein genutzt wird, ist an vielen Stellen für die Belange des Großvereins mit über 1.200 Mitgliedern zu klein. Speziell an Spieltagen stellt die Situation rund um die Umkleidekabinen regelmäßig einen Engpass dar. Die Sportanlage verfügt lediglich über vier Umkleidekabinen. Auf den beiden Spielfeldern spielen jedoch teilweise bis zu acht Mannschaften parallel. Insbesondere für die zahlreichen Mädchen- und Frauenmannschaften ist die Umkleidesituation sehr unbefriedigend, da eine separate Nutzung oftmals nicht möglich ist. Um die Situation für die Sportlerinnen zu verbessern, möchte der Verein eine Containeranlage mit zwei eigenständigen Umkleidekabinen sowie Duschen errichten lassen, um einem lange gehegten Wunsch der Bürger und Sportler konstruktiv zu begegnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 117 2025 Die Vorlage OF 645/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "2025" durch die Zahl "2026" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenlaternen vollständig erfassen
Antrag vom 20.10.2025, OF 635/12 Betreff: Straßenlaternen vollständig erfassen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgenden Brief an die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH zu senden: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ortsbezirk 12 Kalbach-Riedberg gibt es eine Reihe von Straßenlaternen, die in ihrem Online-Tool zur Störungsmeldung (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt) nicht erfasst sind. Dadurch ist es Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, etwaige Störungen zu melden und somit werden diese Störungen auch nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben. Bitte ergänzen Sie daher die folgenden Straßenlaternen und prüfen Sie auch deren Funktion: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. An der Friedrich-Karl-Klausing-Straße, zwischen Hausnummer 2-8 und dem Kätcheslachpark (4 Laternen) 4. An allen Fußgängerüberwegen über die Carl-Hermann-Rudloff-Allee: a) östlich der Einmündung Lucy-Hillebrand-Straße (2 Laternen) b) östlich der Einmündung Hans-Poelzig-Straße (2 Laternen) c) östlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee (2 Laternen) Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: Die genannten Straßenlaternen sind teils seit längerem defekt und ihre Störung kann nicht gemeldet. Hinweise auf diesen Missstand über die Meldeplattform sowie per E-Mail an die SRM waren leider wirkungslos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 635/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann wird das Konsulat der Republik Korea endlich fertiggestellt?
Antrag vom 16.10.2025, OF 640/12 Betreff: Wann wird das Konsulat der Republik Korea endlich fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit dem Generalkonsulat der Republik Korea aufzunehmen, um nachdrücklich auf die Fertigstellung zu drängen und zu klären, was die Gründe für die bald 10 Jahre andauernde Bauverzögerung sind. Der Umzug des Konsulats nach Riedberg wird bereits seit 2016 angekündigt, doch bis heute wurde das Gebäude nicht fertiggestellt. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass in der Winterzeit bei Eis und Schnee der Gehweg verkehrssicher gemacht wird. Dies hat in der Vergangenheit nicht immer funktioniert. Begründung: Seit 2016 ist der Bereich Ecke Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße mit einem Bauzaun versperrt und der Gehweg schlecht passierbar. Seit mehreren Jahren findet keine Bautätigkeit mehr statt. Als Entrée zum Stadtteil ist dies ein absoluter Schandfleck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 640/12 wurde zurückgezogen.
Skateranlage für den Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002 entstanden aus Vorlage: OF 611/12 vom 10.05.2025 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorgang: V 17/21 OBR 12; ST 1347/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage infrage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an dort lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee
Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“ Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63
Anregung vom 25.04.2025, OA 548 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 09.04.2025 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden. Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich seit vielen Jahren um eine Entsiegelung des Riedbergplatzes und wird dabei von lokalen Initiativen - z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) - unterstützt. Nun liegen endlich eine Detailplanung und eine Kostenberechnung vor. Allerdings sind ohne Kenntnis und Einflussnahme des Ortsbeirates die notwendigen Beschattungen von einer Holzkonstruktion in Betondächer geändert worden. Der Ortsbeirat empfindet es als widersprüchlich, dass der versiegelte Riedbergplatz von Betonpflastersteinen - zumindest teilweise - befreit werden soll und gleichzeitig an anderer Stelle - nämlich den Schattendächern - wieder betoniert wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass unter einem von der Sommersonne aufgeheizten Betondach ein schattiger Wohlfühlort entstehen kann. Da hilft auch eine extensive Begrünung wenig. Diese und auch das Betondach selbst bleiben wartungsintensiv. Zudem verursacht der für Beton notwendige Zement einen erheblichen CO₂-Ausstoß und ist daher als Baustoff nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen die vielen Stahlpfosten, welche die Last des Daches tragen müssen und ihrerseits wieder Fundamente aus Beton benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 308 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 79-3
Schattendachplanung Riedbergplatz
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.05.2025 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz Vorgang: M 63/25; OA 548/25 OBR 12 In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der Anregung OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg. Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen anstelle oder ergänzend zu den dort bisher befindlichen Einzelspielgeräten. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen sollen dabei beibehalten oder sogar erweitert werden. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 entstanden aus Vorlage: OF 615/12 vom 22.05.2025 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedbergs im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbachs ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 Prozent Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teile des Riedbergs unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A 66 graben sollen . Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erdaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte eine alternative Variante geprüft werden. Auf die Bebauungspläne Nr. 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), und Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013) wird hierbei hingewiesen, entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Skateranlage für den Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7002 entstanden aus Vorlage: OF 611/12 vom 10.05.2025 Betreff: Skateranlage für den Riedberg Vorgang: V 17/21 OBR 12; ST 1347/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Voraussetzungen für den Bau einer Skateranlage auf dem Riedberg erfüllt sein müssen und welche geeigneten Flächen für die Realisierung einer solchen Anlage infrage kommen. Begründung: Der Wunsch nach einer eigenen Skateranlage auf dem Riedberg besteht seit Jahren und wird von vielen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien regelmäßig an den Ortsbeirat herangetragen. Eine solche Anlage würde das Freizeit- und Bewegungsangebot im Stadtteil deutlich aufwerten und insbesondere für ältere Kinder, Jugendliche und sportlich aktive Erwachsene ein attraktives, niederschwelliges Angebot schaffen. Die Ablehnung der Realisierung auf der geplanten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (vgl. ST 1347) hat das Bedürfnis keineswegs reduziert - im Gegenteil: Der fertiggestellte Riedberg mit der hohen Anzahl an dort lebenden Familien und Jugendlichen erhöht den Druck auf vorhandene Freizeitflächen. Gerade in einem doch jungen Stadtteil wie dem Riedberg braucht es dezidierte Orte, an denen Bewegung, Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander möglich sind. Die starke Auslastung bestehender Skateranlagen im Frankfurter Stadtgebiet und in Kalbach zeigt deutlich: Es besteht ein echter Bedarf. Die Prüfung möglicher Standorte und Voraussetzungen ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um einem lange gehegten Wunsch der Bevölkerung konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12
Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1
Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!
Antrag vom 24.09.2025, OF 815/11 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht hier um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurt mit Kindern ist, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 entstanden aus Vorlage: OF 566/12 vom 25.11.2024 Betreff: Stadtbezirk "Riedberg" bzw. "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" Der Magistrat wird gebeten, spätestens nach der Kommunalwahl 2026 den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Aktenzeichen: 12
Buslinie 29 beschleunigen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379
Anregung vom 08.11.2024, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 559/12 vom 21.10.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: B 288/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zuge des endgültigen Berichtes die Dringlichkeit der ausgewählten Plätze zu prüfen, da nach den Planungen und allen Berichten für den Ortsbeirat 12 der Riedbergplatz an erster Stelle stand, und 2. in diesem Zusammenhang auch dringend die zeitliche Bereitstellung der Bundesmittel in Höhe von 500.000 Euro zu überprüfen. Begründung: Aus dem Zwischenbericht B 288 ergibt sich nun eine Gewichtung nach vordringlich und besonders dringlich. Dies würde für den Riedbergplatz bedeuten, dass dieser sich nun erst an vierter Stelle befindet. Da maximal ein Platz pro Jahr aktuell umgestaltet wird, bedeutet eine weitere zeitliche Verzögerung für den Riedbergplatz eine Überarbeitung der Kosten, unabhängig von den negativen Auswirkungen für das Stadtklima. Ferner ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass möglicherweise die zur Verfügung stehenden 500.000 Euro aus Bundesmitteln nicht mehr abrufbar sein könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Sonstige Voten: AfD (B 379 = Kenntnis, OA 505 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 379 und OA 505 = Kenntnis) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 67-0
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288
Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2
Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz
Antrag vom 01.09.2024, OF 536/12 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 12 begrüßt eine weihnachtliche Beleuchtung auf dem Riedberg Platz und seiner umliegenden Straßen während der Weihnachtszeit gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt. Der OBR unterstützt Initiativen durch Bürger, Vereine und Gewerbetreibende, die sich für die Organisation und Finanzierung einer Weihnachtsbeleuchtung einsetzen wollen. Für etwaige Abstimmungsgespräche steht der Ortsbeirat gerne zur Verfügung. Begründung: Interessenten aus der Bürgerschaft vom Riedberg sind in der Sommerpause an die Mitglieder des Ortsbeirates herangetreten, um eine Unterstützung für eine Weihnachtsbeleuchtung gemäß den Vorgabe der Stadt Frankfurt zu erhalten. Eine Befürwortung durch den OBR ist zwingend notwendig, damit die Stadtverwaltung ihre Zustimmung erteilen kann. Unter der Maßgabe, dass die Initiatoren die Finanzierung und Organisation in Abstimmung mit den städtischen Vorgaben durchführt, sieht der Ortsbeirat hierin eine Aufwertung der Attraktivität des Riedbergplatzes während der Weihnachtszeit und begrüßt diese Maßnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Schmuck des Weihnachtsbaumes auf dem Riedberg wird von Kitas und Schulen erstellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771 Aktenzeichen: 10
Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?
Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht?
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5458 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 08.04.2024 Betreff: Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Wasserspiele auf dem Riedbergplatz Trinkwasserqualität aufweisen. Des Weiteren wird er gebeten, an der Anlage ein Hinweisschild zur Wasserqualität (Trinkwasser/Kein Trinkwasser) anzubringen. Begründung: Diese Wasseranlage wird in der warmen Jahreszeit auch gerne von Kleinkindern als "Wasserspielplatz" genutzt, ohne dass bekannt ist, von welcher Qualität das Wasser ist. Um für Klarheit zu sorgen und eine gefahrlose Nutzung dieser beliebten Wasserspielanlage zu gewährleisten, erscheint es angebracht, diese mit einem Hinweisschild zur Wasserqualität auszustatten. Foto: www.frankfurt-baut.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1740 Aktenzeichen: 41
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen
Antrag vom 15.04.2024, OF 504/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes werden die notwendigen Mittel i. H. v. rund 500.000 EUR in das Investitionsprogramm 2024 - 2027 eingestellt. Begründung: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes liegt eine Planung vor und ein Zugriff auf Fördermittel des Bundes ist ebenfalls möglich. Der stadtseitig zu finanzierende Teil von vermutlich ca. 500.000 € ist im Investitionsprogramm für den Ortsbezirk bislang aber noch nicht abgebildet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 160 2024 Die Vorlage OF 504/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes?
Antrag vom 08.04.2024, OF 521/12 Betreff: Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, wann endlich mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes begonnen wird und welcher Terminablauf für diese Maßnahme geplant ist. Begründung: Seit Vorstellung der Planungen zur klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes in der Sitzung des Ortsbeirats 12 vom November 2021 wurde der Baubeginn immer wieder verschoben. Nun ist auch das Jahr 2023 verstrichen, ohne dass die Maßnahme wie angekündigt begonnen wurde. Auch ein neuer Termin für deren Realisierung ist nicht bekannt. Der Magistrat wird daher gebeten, Klarheit zu schaffen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 521/12 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage
Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern!
Antrag vom 29.02.2024, OF 488/12 Betreff: 75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern! Am 23. Mai 2023 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Menschen in ganz Frankfurt organisieren in ihrem Viertel eigene Feiern anlässlich des 75. Geburtstags unserer Verfassung. So wollen wir die offiziellen Veranstaltungen zum Jubiläum in Bonn und Berlin um lokale Feste in Frankfurt ergänzen. Auch wir wollen hier mit Nachbarn, Schulen und Kindergärten, Institutionen und allen ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen unsere Demokratie feiern. Vorstellbar sind auch Aktionen der ortsansässigen Schulen oder Vereinen, die zu dem Thema Grundgesetz und Demokratie beitragen. So könnten wir als Ortsbeirat 12 eine Ortsbeiratssitzung auf dem Riedbergplatz fingieren. Daher schlagen wir vor: Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten 1. für die Demokratiefeier im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg auf dem Riedbergplatz in der Zeit von 17-19 Uhr die offizielle Genehmigung einzuholen, 2. die Anregung dieses Demokratiefestes über den Verteiler des Stadtteilarbeitskreises in die Institutionen und Vereine zu tragen und 3. über die Presse, soziale Medien das Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Begründung: Auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg sollte auf die Bedeutung des Grundgesetzes und dessen Einwirkung auf die Lebenswirklichkeit hingewiesen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mahnwache für die Ukraine
Antrag vom 19.01.2024, OF 477/12 Betreff: Mahnwache für die Ukraine Der Ortsbeirat möge beschließen, für den 24. Februar zu einer öffentlichen Mahnwache auf dem Riedbergplatz anlässlich des zweiten Jahrestages des Krieges Russlands gegen die Ukraine einzuladen. Vereine und Gemeinden des Ortsbezirks können sich hieran ausdrücklich beteiligen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Durchführung zu koordinieren. Begründung: Leider findet der Krieg gegen die Ukraine auch nach zwei Jahren kein Ende. Der traurige Jahrestag soll uns allen Anlass sein, nicht zu vergessen, dass nur 1500 km von uns Menschen in Angst leben, täglich etliche von Ihnen sterben und noch mehr verletzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 477/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt ergänzt wird: "und gegen die Kriege in der Welt" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414
Anregung vom 27.11.2023, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 533/11 vom 23.11.2023 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Vorgang: M 18/23; EA 29/23; OM 4162/23 OBR 11; ST 2041/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Atzelbergplatz an dritter Stelle in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2041 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 243 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4569, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 79-3
Ideen
Fussgängerüberweg wird von parkenden Autos blockiert
Auf dem Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße parkt ständig ein Auto trotz Halteverbotsschild. Ein Zebrastreifen wäre hier angebracht und würde das verhindern. Auch ein größeres Halteverbotsschild wäre wichtig.
Fussgängerüberweg wird von parkenden Autos blockiert
Auf dem Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße parkt ständig ein Auto trotz Halteverbotsschild. Ein Zebrastreifen wäre hier angebracht und würde das verhindern. Auch ein größeres Halteverbotsschild wäre wichtig.
Fussgängerüberweg wird von parkenden Autos blockiert
Auf dem Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße parkt ständig ein Auto trotz Halteverbotsschild. Ein Zebrastreifen wäre hier angebracht und würde das verhindern. Auch ein größeres Halteverbotsschild wäre wichtig.
30 Zone Gymnasium Riedberg
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
30 Zone Gymnasium Riedberg
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
Begrünung des Riedbergplatzes für ein besseres Mikroklima
Der Riedbergplatz mit seiner nahezu vollständigen Versiegelung, unzureichenden Begrünung und dunklen Pflasterung ist aufgrund seiner Ästhetik und der lokalen klimatischen Bedingungen für viele unattraktiv als Aufenthaltsort. Eine Anlage von Grünflächen und die Anpflanzung von Bäumen würde hier zu einer Reduzierung der Temperaturen und zu einem verbesserten „Wohlfühlklima“ führen. Zu beachten ist, dass eine stärkere Begrünung ursprünglich durchaus geplant war, jedoch aus finanziellen Gründen letztendlich nicht durchgeführt wurde. Wie stark die Entwicklung städtischer Gebiete zur “Hitzeinsel” von der Begrünung eines der Gebiete abhängig ist, wurde von Studierenden der Goethe-Universität anhand des Riedbergplatzes und des Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platzes untersucht. Dabei wurde herausgefunden, dass die Oberflächentemperatur am Riedbergplatz mit durchschnittlich 8°C dauerhaft über der des Vergleichsstandortes liegt. Die Oberflächentemperatur auf den Bänken des Platzes stieg Mittags sprunghaft an. Dort wurden Spitzentemperaturen von satten 69,7 °C gemessen, bei denen beinahe schon von einer „lebensfeindlichen Umwelt“ gesprochen werden kann. Auch ist die Luft am Riedbergplatz deutlich trockener als die am stärker begrünten Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz, wo die Luftfeuchte durch die (Evapo-) Transpiration der vorhandenen Vegetation deutlich höher ist. Bei Umfragen mit Passanten wurde die Unzufriedenheit mit der Situation am Riedbergplatz noch einmal deutlich. Sowohl Temperaturempfinden als auch Ästhetik erhielten am Riedbergplatz eine 4,4 als Durchschnittsnote, wobei 40 % der Befragten die Note 6 vergaben. Weiterhin wünschten sich alle Befragten auf beiden Plätzen mehr Grün. Genauere Informationen zu den Untersuchungen und Ergebnissen sind auf der Website des Projektseminars “Frankfurt a.M. - Wege in die Nachhaltigkeit” (https://blog.studiumdigitale.uni-frankfurt.de/psnachhaltigkeit/klima-riedberg/) nachzulesen.
Patenschaften für Straßenzüge zur Müllbeseitigung
Auf dem Riedberg häuft sich der Müll auf den öffentlichen Straßen. FES kann sich noch so viel Mühe geben, die Papierkörbe und öffentlichen Plätze zu säubern, am nächsten Tag sieht es wieder so aus wie vorher. Achtlos weggeworfene Masken, Verpackungsmaterial, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, Flaschen, Lebensmittel, Sperrmüll, Kassenquittungen, Hausmülltüten und vieles mehr machen mich jeden morgen wütend auf dem Weg zum Bäcker. Mindestens einmal in der Woche sammle ich deshalb den Müll in den Straßen Hans-Bethe, Robert-Koch-Allee und Friedrich-Dessauer ein. Jedes Mal kommen 1 - 2 Eimer zusammen. Patenschaften für andere Straßen würden das Gesamtbild des Riedbergs wesentlich verbessern und die Umwelt weniger belasten. Die Übernahme der Patenschaft sollte als Ehrenamt anerkannt werden.
Borsigallee umbauen
Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.
Riedbergplatz - mehr Grün!
Der Riedbergplatz ist eine einzige Betonwüste und heizt sich im Sommer stark auf. Zur Aufwertung des Platzes sollten mehr Bäume gepflanzt, sowie Grasflächen und Blumenkübel angelegt bzw. aufgestellt werden. Ein Trinkwasserspender wäre ebenfalls eine Überlegung wert.
Mehr Tischtennisplatten auf dem Riedberg - Attraktive Spielplätze auch für große Kinder
Viele Kinder spielen leidenschaftlich gern Tischtennis. In der Grundschule Riedberg sind die Platten auf dem Schulhof extrem begehrt. Nur in der Freizeit haben die Kinder leider nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Tischtennis zu spielen. Auf den umliegenden Spielplätzen ist grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden. Daher regen wir die Installation von je ein bis zwei Tischtennisplatten (je nach verfügbarem Platz) auf folgenden Spielplatzen im Einzugsgebiet der Grundschule Riedberg an: Renoirallee gegenüber KITA Weltraum, Grünfläche hinter Utrilloweg, Riedbergallee am Kätcheslachweg. Ich bitte Sie, den Vorschlag im Sinne der Kinder wohlwollend zu prüfen und entsprechend umzusetzen. Die Kinder und Eltern werden es Ihnen danken. Herzliche Grüße
Beleuchtung für Fuss- und Fahrradweg zwischen Kalbach U-Bahnhaltestelle und Kalbach
Ich möchte anregen, eine Beleuchtung für den Fuss- und Fahrradweg im Kätcheslachpark zwischen U-Bahnhaltestelle Riedberg (Riedbergallee) und Kalbach (Am Hasensprung) zu bauen. Viele Kalbacher nutzen die U-Bahnhalte Riedberg und müssen durch den Kätcheslachpark gehen. Einige Pendler aus Kalbach in Richtung Frankfurt weichen insbesondere in der kälteren Jahreszeit auf das Auto aus, weil sie sich im Dunkeln im Kätcheslachpark nicht sicher fühlen. Die zahlreichen Einbrüche in Kalbach unterstreichen, dass die Gegend im Dunkeln nicht sicher ist. viele Grüße Camillus Gurr