Videoüberwachung im Allerheiligenviertel
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund ihrer Zuständigkeit wurde die Landespolizei über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Nachstehendes wurde uns zwischenzeitlich übermittelt: "Bei der aufgeführten Videoüberwachung im Allerheiligenviertel handelt es sich um eine temporäre Anlage zur Bildbeobachtung im Kreuzungsbereich Allerheiligenstraße/Breite Gasse, die vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main alleinig betrieben und finanziert wird. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der stationären Anlagen zur Bildbeobachtung nach § 14 Abs. 3 HSOG wurde der Stadt Frankfurt am Main dieser Standort neben der Hauptwache und der Taunusstraße/Elbestraße vorgeschlagen. Auf der Grundlage der M 11 264 wurde dieser Standort jedoch zunächst mit einer polizeieigenen temporären Anlage versehen. Nach Ablauf eines Jahres sollte eine Evaluation durchgeführt und in dessen Abhängigkeit über eine Ertüchtigung mit einer stationären Anlage durch die Stadt Frankfurt am Main entschieden werden. Der Betrieb der Anlage wurde am 24.05.2018 aufgenommen. Die Evaluation begann im Anschluss. Einer ersten Auswertung zufolge sind bei Straftaten, welche durch die Öffentlichkeit wahrgenommen werden, wie z. B. Diebstahl, schwerer Diebstahl oder Sachbeschädigung, rückläufige Fallzahlen zu konstatieren. Darüber hinaus konnten im Bereich der sogenannten "Holkriminalität" zählbare Erfolge erzielt werden. Mithilfe der Videoüberwachungsanlage Allerheiligenstraße gelang es meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fälle von Erwerb und Besitz sowie Handel mit Betäubungsmitteln im mittleren zweistelligen Bereich aufzuklären, die entweder ihm videoüberwachten Bereich stattfanden bzw. ihren Ursprung dort nahmen. Ohne die Videoüberwachungsanlage wären die Straftaten im Verborgenen geblieben. Des Weiteren konnten mit Bildern der Kamera in mehreren Fällen Tatverdächtige zu verschiedenen Straftaten eindeutig identifiziert und der Festnahme zugeführt werden. Aufgrund von mehreren technischen Ausfällen der Kamera konnten operative Maßnahmen mit deren Begleitung nicht so oft und nicht so kontinuierlich wie erhofft stattfinden. Daher war die Erhebung der Zahlen zur Kriminalität, zum verstärkten Polizeieinsatz als auch zu Technikunterstützungen bei Maßnahmen der Polizei nur phasenweise möglich, mit den Vorjahren ohne Videokamera nicht vergleichbar und damit nicht in gewünschtem Maße valide. Aus diesem Grund wurde sich mit der Stadt Frankfurt am Main auf die Verlängerung des Evaluationszeitraums um ein weiteres Jahr bis zum 23.05.2020 verständigt. Längerfristig lässt sich bereits jetzt ein positiver Einfluss auf die objektive Kriminalitätslage prognostizieren. Zudem wird die Videoüberwachungsanlage zu einer deutlichen Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung führen. Für das zuständige
- Polizeirevier hat diese Anlage bereits in der temporären Ausführung einen hohen Einsatzwert bei operativen Maßnahmen, z. B. bei der Bekämpfung des Drogenhandels oder der retrograden Aufklärung von Straftaten. Sie ist bereits jetzt fester Bestandteil der dortigen Ablauforganisation. So konnte im letzten Dezember mit Hilfe der Videoanlage der Täter eines versuchten Tötungsdeliktes identifiziert werden, dessen Tathandlung von der Videoüberwachungsanlage in der Allerheiligenstraße direkt aufgezeichnet wurde. Ohne die gespeicherten Videoaufnahmen wäre die Aufklärung deutlich erschwert worden. Die Videoüberwachung ist ferner ein sehr gutes und äußerst wichtiges polizeiliches Einsatzmittel zur Unterstützung operativer Einheiten. Auf verdrängende Effekte aus dem Sichtbereich der Kamera heraus, haben sich die operativen Einheiten mittlerweile eingestellt und setzen ihre Maßnahmen in Höfen, Hauseingängen oder "um die Ecke" fort. Eine Verdrängung in andere Stadtteile findet nicht statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen
- Polizeireviers berichten übereinstimmend von einer spürbaren Verbesserung der Gesamtlage im Allerheiligenviertel. Ebenso erhalten sie positive Reaktionen aus der Bevölkerung auf das Vorhandensein der Videokamera. Insofern bestärkt es das Polizeipräsidium Frankfurt am Main in dem Werben um Installation einer stationären Anlage zur Bildbeobachtung an dieser Stelle. Auch vor dem Hintergrund der vereinbarten Evaluationszeit kann einem vorzeitigen Rückbau der temporären Anlage nicht entsprochen werden.