Meine Nachbarschaft: Elbestraße
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Falschparkende in der Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7568 entstanden aus Vorlage: OF 1743/1 vom 30.09.2025 Betreff: Falschparkende in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsprobleme in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße in Bezug auf Falschparkende behoben werden. Begründung: Die Niddastraße ist zwischen Elbestraße und Weserstraße eine Zweirichtungsstraße. Auf der nördlichen Straßenseite wird jedoch - vor allem abends - entgegen der Fahrtrichtung im Halteverbot geparkt, wodurch ein Verkehr in zwei Richtungen nicht mehr möglich ist. Dies führt zu Hupkonzerten und bedrohlichen Situationen. Anwohnende kommen nicht mehr in ihre Tiefgaragen und Orte für Feuerwehrdrehleitern sind zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrschaos in der nördlichen Niddastraße beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1742/1 Betreff: Verkehrschaos in der nördlichen Niddastraße beenden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das tägliche Verkehrschaos in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße unverzüglich durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Das Parken von PKWs im absoluten Halteverbot auf der nördlichen Seite muss unverzüglich beendet werden. Begründung: Die Niddastraße hat zwischen Elbestraße und Weserstraße einen Zwei-Richtungs-Verkehr. Auf beiden Seiten der Straße existiert absolutes Halteverbot. Jedoch parken täglich PKWs auf der nördlichen Seite der Straße. Der Straßenraum wird dabei so weit verengt, dass die Straße faktisch nur noch als Einbahnstraße nutzbar ist. Es fahren jedoch aus beiden Richtungen PKWs und LKWs in die Niddastraße, diese begegnen sich dann frontal in der Mitte der Straße. Durch Rangieren und Rückwärtsfahren wird versucht die Situation zu lösen. Insbesondere im Bereich der Weserstraße führt das zu erheblichen Verkehrsproblemen und Rückstaus. Außerdem sind die Zufahrten zu den Gebäuden Niddastraße 32 und zur momentanen Baustellenfläche oft blockiert. Auf den Bildern (Quelle: privat) ist deutlich zu sehen, wie Autos auf die Gegenspur fahren müssen, weil sie sonst an den falsch geparkten Autos nicht vorbei kommen. Es besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf, damit das tägliche Verkehrschaos nicht noch zu größeren Unfällen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1742/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPoller in der Münchener Straße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6245 entstanden aus Vorlage: OF 1410/1 vom 13.10.2024 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die grauen Poller im Bereich Münchener Straße/Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 292 Aktenzeichen: 66-0
Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 entstanden aus Vorlage: OF 1302/1 vom 15.06.2024 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589, gefordert, die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Eventuell bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist, sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2132 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.09.2023 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Vorgang: M 106/23 Der Magistrat wird gebeten , bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden, müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 Aktenzeichen: 61-0
Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 779/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße vor dem Hotel Nizza mit der Hausnummer 10 ans telle von zwei Pkw-Stellplätzen eine geeignete Anzahl von Radbügeln zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen sowie die Fläche markieren zu lassen. Der Magistrat wird zudem gebeten, in der Elbestraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor dem Hotel Premier Inn City Center eine Lade- und Lieferzone über die Länge von zwei Pkw-Stellplätzen einrichten zu lassen. Begründung: Im gesamten Bahnhofsviertel gibt es kaum Radbügel. In der Elbestraße vor den Hotels Nizza und Premier Inn City Center existieren weder Radbügel noch Schildermasten, an denen die Menschen ihre Fahrräder sicher anschließen können. Die Gehwegbreiten reichen leider nicht aus, um Radbügel aufstellen zu können, da ansonsten die Fußwege zu schmal wären. Eine Lade- und Lieferzone bzw. eine Zone zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen von Gästen ist notwendig, da in diesem Bereich alle Pkw-Stellplätze ganztags belegt sind, überwiegend von Pendlerinnen und Pendlern, die dort kostenlos ihren Pkw abstellen. Derzeit blockieren Lieferfahrzeuge die Fahrbahn. Quelle: Geoportal Frankfurt, Elbestraße 7/11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1498 Aktenzeichen: 66-2
Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenToiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593 entstanden aus Vorlage: OF 323/1 vom 18.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße! Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 894/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet eines evtl. existierenden oder in Arbeit befindlichen Toilettenkonzepts nunmehr endlich zwei Urinale in der Elbestraße aufstellen zu lassen. Begründung: Seit Jahren vertröstet der Magistrat die Menschen im Bahnhofsviertel mit dem Hinweis auf ein vermeintliches Toilettenkonzept. Inzwischen glaubt niemand mehr daran, dass mit der Arbeit je begonnen wurde. Schon gar nicht wird mit einer Fertigstellung und gar Umsetzung eines Toilettenkonzepts gerechnet. Offensichtlich diente das phantomhafte Toilettenkonzept nur dazu, Bürgerschaft und Ortsbeiräte ruhigzustellen. Mit Vorlage vom 13. Juni 2017, OM 1777, hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufstellen zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 mit der Vorlage ST 1822 Stellung genommen, dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Sodann hat der Ortsbeirat mit der Vorlage vom 18. September 2018, OM 3705, den Magistrat gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die bereits zuvor geforderten Urinale installieren zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 14. Januar 2019 mit der Vorlage ST 3 Stellung genommen, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt worden sei und in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Standorts Elbestraße erfolgen solle. Eine entsprechende Vorstellung hat der Magistrat bis zum Jahresende 2019 in Aussicht gestellt. Geschehen ist seither jedoch nach wie vor nichts; die Sachlage in der Elbestraße ist unverändert inakzeptabel. Auch auf die Vorlage vom 11. Oktober 2021, OM 894, mit der Forderung, zeitnah mobile Toiletten und Urinale aufzustellen, hatte der Magistrat bisher noch keine Zeit zu antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2342 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22
Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 11.10.2021 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 676/21 OBR 1; OM 894/21 OBR 1; Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, sodass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe Vorlage OM 854 ). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anregungen ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine im Jahr 2021 gab es dazu neun Vorlagen im Ortsbeirat 1, u. a. die Vorlage OM 676 "Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen". Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: Vorlage OM 1349 aus 2007 "Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße" Vorlage OM 1778 aus 2017 "Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 3705 aus 2018 "Urinale für die Elbestraße" Vorlage OM 5154 aus 2019 "Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 6008 aus 2020 "Uritrottoirs III" Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anregungen bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet | Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 676 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 748 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenSauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z. B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z. B. von der Firma Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593
Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 15.05.2021 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunusstraße und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich, ihre Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2003 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6519 entstanden aus Vorlage: OF 1426/1 vom 15.09.2020 Betreff: Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Niddastraße im Abschnitt Elbestraße bis Moselstraße das Parken im öffentlichen Straßenraum zu untersagen und den Fahrbahnrand in südwestlicher Richtung (gerade Hausnummern) in geeigneter Weise durch Stahlabweiser abzupollern. Begründung: Die Maßnahme wurde anlässlich eines Ortstermins am 08.09.2020 sowohl von Vertretern des Regionalrates Bahnhofsviertel, des Drogenreferats, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamts und den Mitgliedern des Ortsbeirates begrüßt, da sie durch Wegfall von parkenden Pkw für einen besseren Überblick im Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2117 Aktenzeichen: 32 1
Radbügel - Münchener Straße/Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6331 entstanden aus Vorlage: OF 1366/1 vom 23.07.2020 Betreff: Radbügel - Münchener Straße/Elbestraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Münchener Straße/Elbestraße mehrere Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Zahlreiche Restaurants, Geschäfte und Dienstleister befinden sich rund um die genannte Kreuzung. Außer den Straßennamenmasten findet sich jedoch kein Radbügel in der Nähe. Der Bedarf ist jedoch sehr hoch. Beispielsweise bietet die Ecke vor dem Friseursalon "Goldene Schere" Platz für Radbügel auf dem Bürgersteig (Bild eins), aber auch am "Cafe Plank" findet sich Platz für Radbügel (Bild zwei). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 329 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Bäume im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2020, OF 1316/1 Betreff: Bäume im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wo im Bahnhofsviertels neue Bäume gepflanzt werden können, d.h. wo bspw. unterirdische Leitungen oder andere wichtige Gründe dies nicht unmöglich machen würden. Die Antwort möge der Magistrat nach Straßenabschnitten aufschlüsseln. Folgende Straßen sollen begutachtet werden: Niddastraße, Taunusstraße, Moselstraße, Elbestraße, Weserstraße, Münchner Straße, Gutleutstraße. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein dicht besiedeltes urbanes Gebiet, das sich gerade in heißen Sommern extrem aufheizt. Außer der Kaiserstraße ist fast kein Grün, keine Bäume vorhanden. Um das Mikroklima zu verbessern, sollte das Viertel mehr Grün bekommen. In den oben genannten Straßen gibt es so gut wie keine Bäume. Neupflanzungen würden dem Klima und dem Stadtbild sehr gut tun. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1667 2020 Die Vorlage OF 1316/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUrinale für die Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5573 entstanden aus Vorlage: OF 1157/1 vom 15.12.2019 Betreff: Urinale für die Elbestraße Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat 1 bereits vor über zwei Jahren geforderten Urinale in der Elbestraße nunmehr sehr zeitnah zu installieren. Begründung: Mit der Vorlage OM 1777 vom 13. Juni 2017 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufzustellen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 mit der Stellungnahme ST 1822 dahin gehend Stellung genommen, dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Sodann hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3705 vom 18. September 2018 den Magistrat gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die bereits zuvor geforderten Urinale nunmehr zu installieren. Hierzu hat der Magistrat am 14. Januar 2019 mit der Stellungnahme ST 3 dahin gehend Stellung genommen, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt worden sei und in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Standorts Elbestraße erfolgen solle. Eine entsprechende Vorstellung hat der Magistrat bis zum Jahresende in Aussicht gestellt. Geschehen ist seither jedoch nach wie vor nichts; die Sachlage in der Elbestraße ist unverändert inakzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 714 Aktenzeichen: 91 22
Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 01.09.2019 Betreff: Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Bereich Gutleutstraße/Elbestraße ein Pissoir aufstellen zu lassen; 2. im Bereich des Jürgen-Ponto-Platzes ein Pissoir aufstellen zu lassen; 3. dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, an welchen Stellen im Bahnhofsviertel weitere Pissoirs errichtet werden können; 4. den Ortsbeirat mit einem vollumfänglichem Bericht über die Ergebnisse des "Feldversuchs" mit dem Pissoir in der Moselstraße zu informieren. Hier ist insbesondere von Interesse, welche weitergehenden Erkenntnisse dieser "Feldversuch" hervorgebracht hat, außer denen, die jede bzw. jeder mit normalen Menschenverstand ausgestattete Bürgerin bzw. ausgestatteter Bürger beim Vorbeigehen gewinnt: "Es wird ständig benutzt - also isses notwendig". Begründung: Die Klagen aus der Bewohnerschaft, dem Kreis der dort Arbeitenden und der sich Vergnügenden über Uringestank beschäftigen den Ortsbeirat seit Jahrzehnten und nehmen stetig zu. Vom Vorschlag (2006) bis zur Aufstellung (2015) des - wegen seiner langen Plaungs- und Bauzeit - weltweit einzigartigen Pissoirs in der Moselstraße verging fast ein Jahrzehnt. Im Sinne der vom Uringestank Betroffenen wäre es, wenn der Magistrat diesmal schneller zu Potte käme und zum Beispiel ein erstes Pissoir bereits im Herbst 2019 im Bereich Gutleutstraße/Elbestraße aufstellen würde. Im Jahr 2015 regte der Ortsbeirat auf Initiative der CDU-Fraktion bereits mit einstimmigem Votum an, auf dem Jürgen-Ponto-Platz ein weiteres Pissoir aufstellen zu lassen. Doch schon drei Monate später verkündete der Magistrat tatsächlich, dass das "Pissoir in der Moselstraße Ende Oktober 2015 baulich realisiert" wurde "und seitdem in Benutzung" sei. Hierbei handele sich um einen Prototypen und einen "Feldversuch", um das wilde Urinieren im Bereich des Karlsplatzes einzudämmen. Der Versuch wäre auf zwei Jahre angelegt und solle in einer anschließenden Evaluation bezüglich der Auswirkungen auf die Umgebung bewertet werden. Der Magistrat würde auf der Grundlage der Auswertung der Evaluierungsergebnisse des Pissoirs an der Moselstraße/Niddastraße über die Aufstellung von weiteren Pissoirs entscheiden wollen. Das war im März 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Antrag vom 11.10.2021, OF 259/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 22
Uritrottoirs für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 883/1 vom 28.02.2019 Betreff: Uritrottoirs für das Bahnhofsviertel Vorgang: OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19 Der Magistrat wird aufgefordert, noch im ersten Halbjahr 2019 sogenannte Uritrottoirs im Bahnhofsviertel und am Hauptbahnhof testweise als Pilotprojekt aufzustellen. Geeignete Standorte wären z. B. die Elbestraße, die Niddastraße, der Bahnhofsvorplatz und der Wiesenhüttenplatz. Begründung: Das Wildpinkeln im Bahnhofsviertel und am Hauptbahnhof ist schon seit längerer Zeit ein Problem. Trotz wiederholter Forderungen des Ortsbeirates nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten hat sich die Situation nicht entspannt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3, heißt es, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzeptes beauftragt wurde und mit einer ersten Vorstellung bis zum Jahresende gerechnet wird. Wann und ob tatsächlich öffentliche Toiletten ins Bahnhofsviertel kommen, ist also ungewiss. Eine Entspannung der Geruchssituation wäre aber schon bis zum Beginn des Sommers wünschenswert. Einen Beitrag dazu könnten sogenannte Uritrottoirs leisten. Hier ein Auszug aus dem Artikel "Geschenk für Wildpinkler" der Süddeutschen Zeitung vom 02.02.2017: "Der Uritrottoir ist ein viereckiger, zweistöckiger Container, der sich auf den ersten Blick zwischen den Beton-Blumenkästen am Bürgersteig ziemlich erfolgreich tarnt. Im unteren Teil der Box befinden sich Holzspäne oder Sägemehl, die die Flüssigkeit aufsaugen, wie ein Katzenklo. Der obere Teil ist rot, mit Blumen bepflanzt und hat eine Pissoir-ähnliche Öffnung mit einem Ablauf in die Sägemehltonne. Die Container können regelmäßig ausgeleert und der Inhalt kompostiert werden. Wer denkt, dass sich die Geruchsbelästigung nun eben von Hauswänden auf Blumenkübel verlagert, soll Unrecht behalten - so zumindest der Plan. Das organische Material der Blumen-Pipi-Box hat einen hohen Kohleanteil, der den Geruch reduziert. Außerdem ist in jeder Box ein Sensor vorhanden, der ein Signal schickt, wenn der Kompost gewechselt werden muss. Keine Chance für das Gehweg-Klo, vor sich hinzugammeln." Die Füllkapazität pro Uritrottoir beträgt bis zu 240 Liter, also rund 600 Toilettengänge. Die Anschaffungskosten pro Uritrottoir sollen sich auf 3.000 Euro belaufen. Damit wären sie eine kostengünstige und vor allem sehr schnell realisierbare Alternative zu den öffentlichen Toiletten, die vielleicht irgendwann kommen werden. Ob die Uritrottoirs von den Nutzern angenommen werden, ob die Kapazitäten ausreichen und ob die Geruchsbelästigung tatsächlich, wie von Herstellern versprochen, abnimmt, soll nach der Projektphase evaluiert werden. Uritrottoir-Modell Uritrottoir in Paris Quelle: google.de Quelle: google.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2360 Antrag vom 04.05.2020, OF 1269/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Aktenzeichen: 91 22
Hinweisschilder zum Wildpinkeln im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 839/1 Betreff: Hinweisschilder zum Wildpinkeln im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert mehrere Hinweisschilder zu Wildpinkeln an besonders oft für das Urinieren benutzen Orten im Bahnhofsviertel aufzuhängen. Mögliche Orte könnten z.B. sein Höhe Elbestraße 32, Taunusstraße 39, Moselstraße 34, Karlstraße 11, Niddastraße 49. Dazu sind Gespräche mit den Immobilieneigentümern zu führen, inwiefern die Schilder auf Augenhöhe an den Hauswänden angebracht werden dürfen. Auf diesen Hinweisschildern soll zum einen das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit groß hervorgehoben sowie eine Telefonnummer der Stadtpolizei angeführt werden, an welche man sich bei Beobachtung des Wildpinkelns wenden kann. Begründung: Das Wildpinkeln im Bahnhofsviertel ist schon seit einiger Zeit ein Problem. Trotz wiederholter Forderungen des Ortsbeirates nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten hat sich die Situation nicht entspannt. Durch das Aufhängen mehrerer Hinweisschilder könnte ein stärkeres Bewusstsein dafür geweckt werden, dass es sich beim Wildpinkeln um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 35,00 bis 5.000,00 Euro geahndet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 839/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 1 CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenEine öffentliche Toilette für die Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 entstanden aus Vorlage: OF 731/1 vom 27.08.2018 Betreff: Eine öffentliche Toilette für die Elbestraße Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17 Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die vom Ortsbeirat 1 bereits vor über einem Jahr geforderten Urinale nunmehr zu installieren. Begründung: Mit der Vorlage OM 1777 vom 13. Juni 2017 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufzustellen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 dahin gehend Stellung genommen (ST 1822), dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Geschehen ist seither jedoch nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Antrag vom 28.02.2019, OF 883/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4398 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1572 Antrag vom 15.12.2019, OF 1157/1 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5573 Antrag vom 11.10.2021, OF 259/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 22
Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 675/1 vom 29.07.2018 Betreff: Zukunft der Liegenschaft Elbestraße 48 (ehem. ABG-Gebäude) Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit dem Gebäude Elbestraße 48? 2. Gibt es Möglichkeiten und Absichten, dort Wohnungen zu errichten? 3. Soll die Fassade geändert werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Speziallack gegen Wildpinkler
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3536 entstanden aus Vorlage: OF 665/1 vom 20.07.2018 Betreff: Speziallack gegen Wildpinkler Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Eigentümern von Grundstücken im Bahnhofsviertel, welche besonders häufig von "Wildpinklern" heimgesucht werden, dafür einzusetzen, dass diese an den betreffenden Stellen einen Speziallack anbringen, welcher dermaßen wasserabweichend ist, dass der Urin zurückspritzt. Dieses Verfahren soll insbesondere der Deutschen Bahn für die Außenwand des Hauptbahnhofs und die abgelegenen Treppenaufgänge und Treppenabgänge der B-Ebene sowie den Eigentümern der Häuser in der Niddastraße, oberhalb und unterhalb der Karlstraße und dem Bereich Elbestraße zur Kaiserstraße und Niddastraße empfohlen werden. Begründung: Wie die Frankfurter Rundschau vom 25. Juni 2018 berichtet, hat die Stadt Mainz vor zwei Jahren an ihrem Rathaus einen Speziallack angebracht, der "Gleiches mit Gleichem vergilt": Der Lack ist dermaßen wasserabweisend, dass der Urin zurückspritzt. Wegen des großen Erfolgs plant die Stadt Mainz jetzt, dieses Verfahren an zwei weiteren, besonders betroffenen Stellen anzuwenden. Den zahlreichen an dem Verfahren interessierten Privateigentümern von betroffenen Häusern hat die Stadt den Kontakt zum Hersteller des Lacks vermittelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2077 Aktenzeichen: 67 0
Neuordnung des Parkens in der Elbestraße 48 bis 52
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 676/1 Betreff: Neuordnung des Parkens in der Elbestraße 48 bis 52 Der Magistrat wird aufgefordert, das sog. Schrägparken im Bereich der Elbestraße 48 bis 52 in das sog. Längsparken umwandeln zu lass en und den Gehweg mit Pollern zu sichern. Begründung: Seitdem die ABG das neue Gebäude in der Niddastraße bezogen hat, werden diese Parkplätze nicht mehr für den Besucherverkehr benötigt und deren Anzahl kann verringert werden. Die längs geparkten Fahrzeuge unterliegen einer stärkeren soziale Kontrolle und bieten auch nicht so viele Versteckmöglichkeiten für die Drogenszene. Ein breiter Gehweg trägt zusätzlich zur Sicherheit der zu Fuß Gehenden bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 676/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 676/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2017, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 305/2 vom 30.05.2017 Betreff: Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verkauf der ehemaligen Firmenzentrale der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("ABG") an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("Elbestraße GmbH") auf die Ordnungsmäßigkeit des Verkaufsprozesses hin zu prüfen. Die Prüfung soll entweder durch das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main erfolgen, oder auf entsprechende Initiative der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ABG durch die Interne Revision der ABG. Die Prüfung soll insbesondere auch nachfolgende Fragen klären: 1. Wie kam der Kontakt der ABG mit der Elbestraße GmbH zustande? 2. Welche Informationsgespräche über welche Themen und mit welchen Teilnehmern hat es im Zuge des Verkaufsprozesses mit der Elbestraße GmbH gegeben? 3. Auf welcher Grundlage und unter Einbeziehung welcher ABG-Gremien wurde die Entscheidung für den Verkauf des Objekts an die Elbestraße GmbH getroffen? 4. Gibt oder gab es darüber hinaus weitere Geschäftsbeziehungen der ABG mit den Eigentümern und/oder dem seinerzeitigen Geschäftsführer der Elbestraße GmbH? 5. Wie hat die ABG bei ihrer Verkaufsentscheidung die zu diesem Zeitpunkt unter anderem aufgrund von Demonstrationen Frankfurter Bürger öffentlich bekannten Verdachtsmomente gegen den Geschäftsführer der Elbestraße GmbH berücksichtigt und bewertet? 6. Welche Bank hat die üblichen Garantien und/oder Bürgschaften für die Elbestraße GmbH gestellt? Begründung: Geschäftsführer der Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH war zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Frankfurter Arzt, der zwischenzeitlich Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden ist. Im Zusammenhang mit diesen polizeilichen Maßnahmen werden unter anderem auch Verdachtsmomente auf Geldwäsche genannt. Daher besteht ein öffentliches Interesse an der Klärung der im Antrag gestellten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1623, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 92 40
Urinale für die Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 309/1 vom 08.05.2017 Betreff: Urinale für die Elbestraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die hygienischen Zustände in der Elbestraße durch das Aufstellen weiterer Urinale verbessert werden. Dabei soll jeweils ein Urinal im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße und eines im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Münchener Straße aufgestellt werden. Die zu verwendenden Urinale sollen dem Typ entsprechen, der an der Ecke Moselstraße/Niddastraße Verwendung findet. Die Errichtung soll auf Sperrflächen erfolgen, damit durch die Maßnahme kein Parkraum verloren geht. Begründung: Die hygienischen Zustände in der Elbestraße erzeugen einen Handlungsbedarf im vorbezeichneten Sinne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Antrag vom 27.08.2018, OF 731/1 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Antrag vom 15.12.2019, OF 1157/1 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5573 Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593 Aktenzeichen: 91 22
Glascontainer in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1015 entstanden aus Vorlage: OF 171/1 vom 13.11.2016 Betreff: Glascontainer in der Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Kaiserstraße an der Ecke Elbestraße so umzusetzen, dass zwischen den Containern keine Lücken mehr entstehen. Begründung: Die drei Glascontainer sind so angeordnet, dass zwischen den Containern Lücken entstehen, die leider von Menschen dazu benutzt werden, um dort ihre Notdurft zu verrichten oder Müll abzustellen. Eine bessere Anordnung und Verschiebung wäre wünschenswert, sodass diese Räume nicht mehr entstehen und die Besucher des Außenbereichs des Cafés direkt nebenan nicht mehr von den Gerüchen belästigt werden. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 506 Aktenzeichen: 66 5
Frankfurter Immobilienmarkt
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Unterbringung von Familien im Rotlichtmilieu
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 190 entstanden aus Vorlage: OF 25/1 vom 20.05.2016 Betreff: Unterbringung von Familien im Rotlichtmilieu Der Magistrat wird gebeten, für die im Rotlichtbereich des Bahnhofsviertels untergebrachten Flüchtlings- und Romafamilien geeignete Unterkünfte bereitzustellen. Begründung: Nach Auskunft der Leiterin des Internationalen Kinderhauses in der Wiesenhüttenstraße 15 wohnen in mehreren Hotels in der Elbestraße und in der Moselstraße mehrere Familien mit jeweils mehreren Kindern. Einige dieser Hotels befinden sich in direkter Rotlichtnachbarschaft oder sind vermutlich sogar Stundenhotels. Eine Familie wohnt dort schon seit drei Jahren. Die Wohnverhältnisse in den Hotels sind sehr beengt und es gibt keine Möglichkeit zu kochen. Hotels sollten höchstens eine Übergangslösung, aber keine Dauerlösung sein. Des Weiteren wohnen in "Absteigen" in direkter Rotlichtnachbarschaft in der Taunusstraße und in der Elbestraße ebenfalls Familien mit einigen Kindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1262 Aktenzeichen: 51
Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße Nr. 107, ist im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG „Schelleklobbe“, und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3806 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 01.01.2015 Betreff: Die neue Adresse der ABG Holding, Niddastraße Nr. 107, ist im Stadtteil Gallus. Wann begreifen das auch die Verantwortlichen der Zeitung für die Bewohner der ABG "Schelleklobbe", und wie ist ihnen dieses Wissen zu vermitteln? Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen der ABG Holding in der Niddastraße Nr. 107 Kontakt aufzunehmen, um ihnen begreifbar zu machen, dass sich die neue Adresse Niddastraße Nr. 107 im Stadtteil Gallus befindet. Begründung: In der Bewohnerzeitung der ABG Holding "Schelleklobbe", die an alle Mieter der ABG Holding verteilt wird, ist in der Ausgabe Nr. 60 vom Dezember 2014 zu lesen, dass die ABG Holding von der Adresse Elbestraße (Bahnhofsviertel) zur neuen Adresse Niddastraße Nr. 107 (Bahnhofsviertel) umgezogen ist. Das ist nicht richtig. Die neue Adresse befindet sich seit Ewigkeiten im Bereich des Stadtteils Gallus. Entweder ist es Unwissenheit oder beharrliches Ignorieren der Verantwortlichen dieser Zeitung, dass dieses Falschwissen unermüdlich in Frankfurt verbreitet wird. Die Verantwortlichen sollen deshalb gebeten werden, den Namen des neuen Stadtteils zur Kenntnis zu nehmen und ihr Wissen, falls es nicht vorhanden ist, zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 579 Aktenzeichen: 92 40
Pissoir im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2013, OF 370/1 Betreff: Pissoir im Bahnhofsviertel Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Magistrat zu fragen, wann endlich mit der Errichtung des im Januar angekündigten Pissoirs im Bereich Nidda- / Elbestraße zu rechnen ist. Begründung: Bevölkerung und Ortsbeirat warten nun seit weit mehr als 20 Jahren auf die Errichtung eines oder mehrerer Pissoirs in diesem Bereich. Solche Einrichtungen existieren weltweit bereits seit 1834 und dürften inzwischen eine hinreichende Erprobung erfahren haben, um auch den harten Frankfurter Erfordernissen stand halten zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 868 2013 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusammenlegung der Drogenkonsumräume
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2012, OF 254/1 Betreff: Zusammenlegung der Drogenkonsumräume Der Ortsbeirat möge beschließen: Die bisherige Frankfurter Drogenpolitik ist sehr erfolgreich gewesen. Die Zahl der Drogentoten ist von jährlich rund 150 Anfang der 1990er Jahre auf ca. 25 pro Jahr stark zurückgegangen. Ferner ist die Beschaffungskriminalität erheblich reduziert worden. Auch der Gesundheitszustand der Drogenabhängigen hat sich durch die Kontaktaufnahme mit städtischen und ehrenamtlichen Einrichtungen stark verbessert. Der Ortsbeirat stellt weiterhin fest, dass es im Bahnhofsviertel durch den Zuzug von Neubürgerinnen und Neubürgern zu häufigeren Konflikten kommt. Durch private Sicherheitsdienste werden die Drogenabhängigen an vielen Orten vertrieben und zu unerwünschten Personen erklärt. Daher kommt es zu einer Konzentration von Drogenabhängigen an den wenigen Orten im Bahnhofsviertel, an denen ihre Anwesenheit noch toleriert wird. Dies ist vor allem vor den Drogenkonsumräumen und am Kaisersack festzustellen. Der Ortsbeirat bedauert, dass viele Bürgerinnen und Bürger ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl haben, weil sie sich von den Drogenabhängigen an diesen Orten bedroht fühlen. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, folgendes zu prüfen zu berichten: Zusammenlegung der drei Drogenkonsumräume: - Integrative Drogenhilfe e.V. Frankfurt , Konsumraum Niddastr. 49 - La Strada, AIDS-HILFE Frankfurt e.V., Mainzer Landstraße 93 - Drogennotdienst Frankfurt Elbestraße 38 Kann die Unterbringung dieser städtischen und gemeinnützigen Initiativen in einer zentralen städtischen Anlaufstelle dafür sorgen, dass die Belastungen für die Anwohner vermindert werden? Kann die Zentralisierung für eine verbesserte Koordination der Hilfsdienste und eine verbesserte Betreuung der Drogenkranken führen? Gibt es eine städtische Liegenschaft im Bereich des Ortsbezirks, die hinreichend zentral gelegen ist, aber gleichzeitig geringeres Potenzial für Konflikte mit Anwohnern bietet, und daher als alternativer zentraler Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich in Frage kommt? Begründung: 1. Gemäß verschiedener Aussagen der im Antrag angesprochenen Stellen, wird eine Zusammenlegung zu einer gemeinsamen Anlaufstelle für Drogenabhängige für sinnvol l erachtet und auch gewünscht. 2. Nachdem die Stadt Frankfurt bereits häufig erfolgreich Vorreiterin in Bezug auf die städtische Drogenpolitik gewesen ist, stellt die Umgestaltung des Bahnhofsviertels und die neue Bevölkerungsstruktur in dem Stadtteil eine erneute Herausforderung für die Stadt dar, welche durch innovative Ideen gemeistert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 254/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: FDP
Weiter lesenEines der vielen Probleme im Bahnhofsviertel könnte so einfach gelöst werden, man muss nur wollen: Errichtung eines Pissoirs im Bereich Nidda-/Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2012, OM 1118 entstanden aus Vorlage: OF 156/1 vom 09.04.2012 Betreff: Eines der vielen Probleme im Bahnhofsviertel könnte so einfach gelöst werden, man muss nur wollen: Errichtung eines Pissoirs im Bereich Nidda-/Elbestraße Vorgang: OA 404/07 OBR 1; B 743/07 In den letzten Wochen sind wiederholt Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern des Bahnhofsviertels über eine Reihe von Missständen im Quartier vorgetragen worden. Grundtenor der Klagen war die allgemeine Vernachlässigung des öffentlichen Raumes. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert sicherzustellen, dass im Bereich Nidda-/Elbestraße zeitnah ein in vielen europäischen Großstädten seit etlichen Jahren erprobtes Pissoir aufgestellt wird. Sollte der Magistrat sich über auszuwählende Modelle nicht im Klaren sein, wird zunächst an die Vorlage OA 404 erinnert und die Eingabe des Suchwortes "Urinal" sowie "Pissoir" in der Online-Enzyklopädie Wikipedia empfohlen. Begründung: Wie das Beispiel aus London zeigt, ist die Aufstellung eines Pissoirs nicht mit aufwändigen Installationsarbeiten verbunden. Die Modelle sind robust und sozial kontrollierbar. Sie lassen sich - bei Bedarf - leicht versetzen und sind wartungsarm. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 131 Aktenzeichen: 91 22
Anwohnerparken für den Bezirk an der Gutleutstraße!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2011, OF 11/1 Betreff: Anwohnerparken für den Bezirk an der Gutleutstraße! Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme zum Schutz der Anwohner der Gutleutstraße und Umgebungsstraßen zu prüfen und zu berichten: Einrichtung einer Anwohnerparkzone zwischen Mosel- und Elbestraße im Seitenbereich von Hausnummer 23 bis 31. Begründung: In der Gutleutstraße ist es in letzter Zeit sehr schwer geworden, einen Parkplatz als Anwohner zu finden. Bis zu 30 Minuten beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Parkplatz. Diese Wartezeiten entstehen dadurch, dass Pendler und Angestellte dort ansässiger Firmen ihren PKW in dem Bezirk um die Gutleutstraße parken. Hinzu kommt, dass in der Gutleutstraße verstärkt Bürogebäude in Wohnungen umgewandelt werden, ohne dass ausreichender Parkraum zur Verfügung gestellt werden konnte. Daher ist es unabdingbar, eine Zone für Bewohner mit Parkausweisen einzurichten. In dem Bereich Mosel- und Elbestraße kann auf der linken Seite im Seitenbereich stadtauswärts z.Zt. kostenfrei geparkt werden - es könnten dort an dieser Stelle ca. 17 Anwohnerparkplätze eingerichtet werden. Die Lebensqualität der neuen Anwohnerinnen und Anwohner in der Gutleutstraße wird durch das Zuparken der Quartiersparkplätze gemindert. Das verbilligte parken im Parkhaus Theatherplatz ist nicht möglich, da dieses Parkhaus mit Dauerparker anliegender Beschäftigten vermietet ist. Das Parkhaus Baseler Platz ist für Frauen ungeeignet, da es zu weit entfernt ist. Wir fordern daher Anwohnerparken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.04.2011, OF 1/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 11/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEs stinkt zum Himmel:Deshalb ein Pissoir für den Bereich Niddastraße/Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2007, OA 404 entstanden aus Vorlage: OF 285/1 vom 01.05.2007 Betreff: Es stinkt zum Himmel: Deshalb ein Pissoir für den Bereich Niddastraße/Elbestraße Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats 28.09.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen (Niddastraße 35, Elbestraße 52) nach Möglichkeiten zu suchen, in diesem Bereich mindestens zwei sogenannte Pissoirs in der in den beigefügten Fotos gezeigten Bauweise (oder ähnlich) aufstellen zu lassen. Die gezeigte Bauweise stellt eine größtmögliche soziale Kontrolle sicher und verhindert den Missbrauch der Toilettenanlagen. Die heute durch Verunreinigungen und Gestank betroffenen Grundstückseigentümerinnen können z. B. eine Teilfläche der Liegenschaften zur Aufstellung der Pissoirs zur Verfügung stellen, um so zur Reinhaltung der restlichen Fläche beizutragen. Nicht zuletzt sollte geprüft werden, ob sich weitere Unternehmen (z. B. Betreiber der umliegenden Bordells) an diesem Vorhaben finanziell beteiligen. Begründung: Der Bereich stinkt unerträglich und dürfte - nach Auflösung der offenen Drogenszene in der Taunusanlage - mittlerweile (gestanksbedingt) die einzige No-Go-Area der Stadt Frankfurt am Main sein. Es sollte auch im eigenen Interesse der Grundstückeigentümer liegen, zu einer Änderung des bisherigen Zustands aktiv beizutragen. Bei den Pinklern handelt es sich offenbar vorwiegend um Kunden der anliegenden Bordells. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.10.2007, B 743 Antrag vom 09.04.2012, OF 156/1 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 30.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.06.2007, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2093, 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 21.06.2007 Aktenzeichen: 91 22
Ideen
Fahrradbügel
An der Ecke Münchener/ Elbestraße gibt es bis auf wenige Straßenschilder keine Möglichkeiten Fahrräder abzuschließen. Viele Menschen gehen hier tagsüber Essen und Einkaufen, Abends In die Bars etc. Die Anschlussmöglichkeiten müssten wegen Außengastronomie auf aktuelle Parkplätzen gebaut werdenY Durch Fahrradbügel könnte auch das zuparken der Ecken vor den beiden Restaurants Merkez und Bayram verhindert werden.
Verkehrsverbesserung im südlichen Bahnhofsviertel
Mit dem Verkehr im Südlichen Bahnhofsviertel geht oftmals ein großer Lärmpegel mit ein. Durch die Verstopfung der Seitenstraßen zum Beispiel in der Weser-,Mosel-, Elbestraße zeichnet sich oft ein regelrechtes Hupkonzert ab. Die meisten dieser Seitenstraßen sind bereits Einbahnstraßen, um den Verkehr zu drosseln. An den Seiten der Straße liegen auch meistens Parkplätze, welche gut genutzt werden und dauerhaft tagsüber von Pendlern und Besuchern belegt sind. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Lieferanten der ganzen Läden oder auch die Müllabfuhr die Straßen verstopfen, da sie Mitten auf der Straße halten müssen. Die meisten Parkplätze sind bereits werktags zeitbegrenzt mit einem Halteverbot gekennzeichnet, was in meinen Augen jedoch keineswegs eingehalten wird. Dies wird deutlich, wenn man zum Beispiel durch die Münchenerstraße läuft, bei der selbst teils in der zweiten Reihe auf Straße gehalten wird, was sogar die Durchfahrt der Straßenbahn behindert. Meine Idee ist es nun, wie bereits in anderen Stadtteilen Anwohnerausweise für die Parkmöglichkeiten einzuführen und auch strengere Kontrollen, damit auch wirklich nur den Betroffenen vom geringen Platzangebot im Bahnhofsviertel geholfen wird. Auswertige haben die Möglichkeit in die umliegenden Parkhäuser auszuweichen oder am nahegelegenden Hauptbahnhof anzureisen.