Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
798
Betreff: Verkehrssichernde
Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer
Landstraße)/Sophienstraße Zu Punkt 1: Bei der Lichtzeichenanlage Ginnheimer Straße /
Sophienstraße handelt es sich um eine reine Fußgänger-Signalanlage. Die Anlage
wird verkehrsabhängig mit einer Vorrangschaltung für den öffentlichen
Personennahverkehr geschaltet. Ohne Fußgängeranforderung zeigt die
Lichtzeichenanlage ein Dauergrün für die Kfz-Signale. Die Fußgänger haben
jederzeit die Möglichkeit, ihr Signal anzufordern. Aus dem Ruhebild (Dauergrün
für die Kfz-Signale) erhalten die Fußgänger ihre Freigabezeit sofort. Die
Freigabezeit der Fußgänger beträgt im Normalfall 10 Sekunden. Meldet sich
während der Fußgängerphase ein Bus an, wird die Freigabezeit der Fußgänger von
10 Sekunden auf 8 Sekunden reduziert, die jedoch gleichwohl ein ungefährdetes
Passieren des Überwegs für Fußgänger gewährleistet. Für den rechts einbiegenden Kfz-Verkehr aus der
Sophienstraße wurde bereits beim letzten Umbau der Signalanlage eine
zusätzliche Rotkammer mit 300 mm Durchmesser installiert. Hierbei handelt es
sich bereits um die größte Signalkammer, die montiert werden kann. Die
zusätzliche Rotkammer ist so ausgerichtet, dass Rechtsabbieger aus der
Sophienstraße diese sehr gut einsehen können. Aufgrund der Anregung wird als weiterer Hinweis auf
die Lichtzeichenanlage in der Sophienstraße das Verkehrszeichen 131
(Lichtzeichenanlage) in Verbindung mit der Zusatzbeschilderung VZ 1000-21
(rechtsweisend) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet. Zu Punkt 2: Das Überholen des haltenden Busses in der
Haltestelle, Fahrtrichtung Dornbusch, ist gegenwärtig schon durch eine
durchgezogene Linie und Sperrflächen verboten. Bauliche Maßnahmen sind wegen
der vorhandenen Grundstückszufahrten leider nicht durchgängig möglich. Zu Punkt 3: Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit führt in der
Ginnheimer Straße - und im weiteren Verlauf in der Ginnheimer Landstraße -
regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. In der Ginnheimer Straße wurden im Jahr 2011 bei 35
Kontrollen insgesamt 16.387 Fahrzeuge gemessen. Es wurden 2.043
Geschwindigkeitsübertretungen registriert; dies entspricht einer
Übertretungsquote von 12,5 %. Bei 26 Geschwindigkeitskontrollen in der Ginnheimer
Landstraße wurden insgesamt 14.324 Fahrzeuge erfasst. Von 3.471 Fahrzeugen
wurde bei erlaubtem Tempo 30 die Geschwindigkeit überschritten und damit eine
Übertretungsquote von 24,2 % festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund werden auch weiterhin
Geschwindigkeitskontrollen in dem Bereich Ginnheimer Straße / Ginnheimer
Landstraße durchgeführt. Da in der Ginnheimer Landstraße die Zahl der
Geschwindigkeitsüberschreitungen weit höher lag als in der Ginnheimer Straße,
wird der Schwerpunkt der Kontrollen in der Ginnheimer Landstraße liegen.
Im Jahr 2010 wurden in der Ginnheimer Landstraße
außerdem zwischen Sophienstraße und Franz-Rücker-Allee zur besseren Führung des
Radverkehrs bereits die Parkordnung geändert sowie ein Fußgängerüberweg und ein
Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn eingerichtet. Diese Maßnahmen
engen den Querschnitt der Fahrbahn weiter ein und führen so zu einer
Geschwindigkeitsreduzierung des Fahrzeugverkehrs in der Ginnheimer
Landstraße. Der auf der
Nordseite der Ginnheimer Landstraße, Fahrtrichtung Sophienstraße noch nicht
markierte Schutzstreifen wird sobald als möglich hergestellt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.01.2012, OM 751
Antrag vom
02.04.2015, OF
667/2
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020
Antrag vom
11.02.2018, OF
504/2
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756