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Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen 1. Leider erlaubt es die veraltete Technik der Signalanlage nicht, kurzfristig im Sinne der Anregung tätig zu werden. Nachdem die Modernisierung der Signalanlagen jährlich neu festgelegt und die Reihenfolge nach Prioritäten bestimmt wird, ist eine verbindliche Aussage, wann eine Erneuerung der Signaltechnik an der in Rede stehenden Kreuzung erfolgt, welche eine Verlängerung der Grünzeit für den Fußgängerverkehr möglich machen würde, leider nicht möglich. Die bestehende Signalschaltung der Fußgängerschutzanlage ist jedoch so ausgelegt, dass nach dem Ende Grünzeit für den Fußgänger die sogenannte Schutzzeit abläuft. Dies bedeutet, dass ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betritt, Zeit genug hat, die komplette Fahrbahn sicher zu queren, bevor der Autoverkehr die Freigabe erhält. 2. Abgesehen von stationären Rotlichtüberwachungsanlagen werden mobile Kontrollen durch die für den fließenden Verkehr originär zuständige Landespolizei vorgenommen. Der Magistrat hat deshalb die Anregung zum Anlass genommen, das 13. Polizeirevier von den beschriebenen Wahrnehmungen zu unterrichten und darum gebeten, dass die Örtlichkeit im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit der Landespolizei überwacht wird 3. Der Magistrat hält den angesprochenen Einmündungsbereich auch unter Berücksichtigung der in der Anregung genannten vielfältigen Nutzung unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer für durchaus verkehrssicher. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er eine Notwendigkeit für eine Neuordnung der Verkehrsführung an der besagten Kreuzung nicht zu erkennen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756