Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1074
Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer
Straße/Sophienstraße besser schützen 1. Leider erlaubt es die veraltete
Technik der Signalanlage nicht, kurzfristig im Sinne der Anregung tätig zu
werden. Nachdem die Modernisierung der Signalanlagen jährlich neu festgelegt
und die Reihenfolge nach Prioritäten bestimmt wird, ist eine verbindliche
Aussage, wann eine Erneuerung der Signaltechnik an der in Rede stehenden
Kreuzung erfolgt, welche eine Verlängerung der Grünzeit für den
Fußgängerverkehr möglich machen würde, leider nicht möglich. Die bestehende Signalschaltung der
Fußgängerschutzanlage ist jedoch so ausgelegt, dass nach dem Ende Grünzeit für
den Fußgänger die sogenannte Schutzzeit abläuft. Dies bedeutet, dass ein
Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betritt, Zeit genug hat,
die komplette Fahrbahn sicher zu queren, bevor der Autoverkehr die Freigabe
erhält. 2. Abgesehen von stationären
Rotlichtüberwachungsanlagen werden mobile Kontrollen durch die für den
fließenden Verkehr originär zuständige Landespolizei vorgenommen. Der Magistrat
hat deshalb die Anregung zum Anlass genommen, das 13. Polizeirevier von den
beschriebenen Wahrnehmungen zu unterrichten und darum gebeten, dass die
Örtlichkeit im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit der Landespolizei
überwacht wird
3. Der Magistrat hält den
angesprochenen Einmündungsbereich auch unter Berücksichtigung der in der
Anregung genannten vielfältigen Nutzung unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer
für durchaus verkehrssicher. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat
um Verständnis, dass er eine Notwendigkeit für eine Neuordnung der
Verkehrsführung an der besagten Kreuzung nicht zu erkennen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020
Antrag vom
11.02.2018, OF
504/2
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756