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Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Zur Schulwegsicherung verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme, ST 678, vom 03.04.2018. Auch bei mehreren Ortsterminen hat der Magistrat bereits deutlich gemacht, dass durch die Vollsignalisierung des Kreuzungsbereichs keine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen wäre. Ein vollsignalisierter Knotenpunkt würde zwar den inneren Kreuzungsbereich freihalten. Durch die Lichtsignalanlage müsste jedoch die bislang ungesicherte Querungsmöglichkeit auf Seiten der Bushaltestelle entfallen. Ferner müssten alle Verkehrsteilnehmenden höhere Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Konflikte des Abbiegeverkehrs mit zu Fuß Gehenden in der Sophienstraße blieben bestehen, auch wenn Lichtsignale vorhanden wären. Dieselben Konflikte entstünden auch in der Ginnheimer Landstraße. Eine Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehr wäre aufgrund der Flächenverfügbarkeit allenfalls mit Mindestwerten ("Minikreisel") denkbar, was aufgrund des Verkehrsaufkommens nicht sinnvoll erscheint. Eine langfristige Neuordnung des Kreuzungsbereichs ist vor dem Hintergrund des angestrebten Stadtbahnlückenschlusses zwischen Bockenheimer Warte und Ginnheim sowie der Planung zur Ringstraßenbahn zu betrachten. Der Magistrat untersucht derzeit drei Varianten, die Stadtbahn zwischen Bockenheimer Warte und Ginnheim zu verbinden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Etat-Antrag E 28 vom 01.06.2017 (§ 1429) ist der Magistrat aufgefordert, für eine der Varianten die Führung der Ringstraßenbahn über die Schlossstraßen und den Kirchplatz vorzusehen. Sollte sich diese Variante als die sinnvollste herausstellen, würde eine entsprechende Umgestaltung des Straßenzugs Ginnheimer Landstraße / Ginnheimer Straße insgesamt notwendig, die auch den vom Ortsbeirat angesprochenen Kreuzungsbereich beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756