Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1027
Betreff: Kreuzung
Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu
denken Zur Schulwegsicherung verweist der
Magistrat auf seine Stellungnahme, ST 678, vom 03.04.2018. Auch bei mehreren Ortsterminen hat der Magistrat
bereits deutlich gemacht, dass durch die Vollsignalisierung des
Kreuzungsbereichs keine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu
erreichen wäre. Ein vollsignalisierter Knotenpunkt würde zwar den inneren
Kreuzungsbereich freihalten. Durch die Lichtsignalanlage müsste jedoch die
bislang ungesicherte Querungsmöglichkeit auf Seiten der Bushaltestelle
entfallen. Ferner müssten alle Verkehrsteilnehmenden höhere Wartezeiten in Kauf
nehmen. Die Konflikte des Abbiegeverkehrs mit zu Fuß Gehenden in der
Sophienstraße blieben bestehen, auch wenn Lichtsignale vorhanden wären.
Dieselben Konflikte entstünden auch in der Ginnheimer Landstraße.
Eine Umgestaltung des Knotenpunktes in einen
Kreisverkehr wäre aufgrund der Flächenverfügbarkeit allenfalls mit
Mindestwerten ("Minikreisel") denkbar, was aufgrund des Verkehrsaufkommens
nicht sinnvoll erscheint. Eine langfristige Neuordnung des Kreuzungsbereichs
ist vor dem Hintergrund des angestrebten Stadtbahnlückenschlusses zwischen
Bockenheimer Warte und Ginnheim sowie der Planung zur Ringstraßenbahn zu
betrachten. Der Magistrat
untersucht derzeit drei Varianten, die Stadtbahn zwischen Bockenheimer Warte
und Ginnheim zu verbinden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
zum Etat-Antrag E 28 vom 01.06.2017 (§ 1429) ist der Magistrat aufgefordert,
für eine der Varianten die Führung der Ringstraßenbahn über die Schlossstraßen
und den Kirchplatz vorzusehen. Sollte sich diese Variante als die sinnvollste
herausstellen, würde eine entsprechende Umgestaltung des Straßenzugs Ginnheimer
Landstraße / Ginnheimer Straße insgesamt notwendig, die auch den vom Ortsbeirat
angesprochenen Kreuzungsbereich beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756