Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das
Hilgenfeld vorhalten Derzeit ist ein konkreter Standort
für die geplante Verbindungsbrücke zwischen Bestandsquartier und Neubaugebiet
Hilgenfeld noch nicht festgelegt. Das vorgesehene Erbbaurecht "Ebereschenweg" sieht
explizit nur die Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 29/41 vor. Im
nördlichen, an die Bahnlinie angrenzenden Bereich des Flurstücks verbleibt eine
Teilfläche im Besitz der Stadt, sodass die Errichtung einer Verbindungsbrücke
auf städtischer Fläche auch nach Begründung des Erbbaurechts weiterhin möglich
sein wird. Das Erbbaurecht beeinträchtigt damit die zukünftigen Planungen für
die Verbindungsbrücke nicht. Vor diesem Hintergrund wurde der Vortrag des
Magistrats M 14 vom 25.01.2019 am 28.02.2019 von der
Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen (§ 3778), dass die
Vergabe des Erbbaurechts die Realisierung der Verbindungsbrücke nicht
behindert. Diese Maßgabe wird in vollem Umfang umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.02.2019, OA 353