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Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Derzeit ist ein konkreter Standort für die geplante Verbindungsbrücke zwischen Bestandsquartier und Neubaugebiet Hilgenfeld noch nicht festgelegt. Das vorgesehene Erbbaurecht "Ebereschenweg" sieht explizit nur die Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 29/41 vor. Im nördlichen, an die Bahnlinie angrenzenden Bereich des Flurstücks verbleibt eine Teilfläche im Besitz der Stadt, sodass die Errichtung einer Verbindungsbrücke auf städtischer Fläche auch nach Begründung des Erbbaurechts weiterhin möglich sein wird. Das Erbbaurecht beeinträchtigt damit die zukünftigen Planungen für die Verbindungsbrücke nicht. Vor diesem Hintergrund wurde der Vortrag des Magistrats M 14 vom 25.01.2019 am 28.02.2019 von der Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen (§ 3778), dass die Vergabe des Erbbaurechts die Realisierung der Verbindungsbrücke nicht behindert. Diese Maßgabe wird in vollem Umfang umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2019, OA 353