Bestellung von sechs Erbbaurechten zur Wohnbebauung in den Gemarkungen Oberrad, Frankfurt, Heddernheim, Bonames, Kalbach und Harheim für die ABG Frankfurt Holding
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Betreff: Bestellung von sechs Erbbaurechten zur
Wohnbebauung in den Gemarkungen Oberrad, Frankfurt, Heddernheim, Bonames,
Kalbach und Harheim für die ABG Frankfurt Holding I. Dem Abschluss von
Erbbaurechtsverträgen auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter:
ABG Frankfurt
Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Niddastraße 107
60329 Frankfurt am
Main Erbbaugrundstücke:
1. Offenbacher
Landstraße, Gemarkung Oberrad, Bezirk 38, Flur 29, Flurstücke
32 hält 707 m2, 33 hält 3.599 m2 und 34 hält 346 m2, somit insgesamt 4.652
m2 2. Mörfelder Landstraße 130,
Gemarkung Frankfurt,
Bezirk 32, Flur 548, Flurstück 8/14 hält 2.410 m2
3. Oberschelder Weg,
Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43,
Flur 9, Flurstück 652 hält 1.850 m2 4. Ebereschenweg,
Gemarkung Bonames, Bezirk 49, Flur
15, Flurstück 29/41 mit einer Teilfläche von ca. 4.555 m2 (schraffierte
Fläche) 5. Zur Kalbacher Höhe / Cézanneweg,
Gemarkung Kalbach, Bezirk 65, Flur 12, Flurstück
315 hält 405 m2 und Flurstück 316 hält 951 m2, somit
insgesamt 1.356 m2
6. Altkönigblick,
Gemarkung Harheim, Bezirk 66, Flur
3, Flurstücke 264/1 hält 111 m2, 264/2 hält 265 m2, 264/3 hält 244 m2, 264/4
hält 263 m2, 264/5 hält 295 m2 , 264/6 hält 355 m2 und 264/7 hält 24 m2,
somit insgesamt 1.557 m2 Erbbauzweck: Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
mit 30 % geförderten Wohnungsbau Erbbauzeit: 99 Jahre
Erbbauzins: Der jährliche Erbbauzins entspricht
5 % für freien und 4 % für geförderten Wohnungsbau aus den jeweiligen
nachstehenden halben Bodenrichtwerten: 1. Offenbacher Landstraße:
345,00 €/m2 (WGFZ 1,0) 2. Mörfelder Landstraße 130:
550,00 €/m2 (WGFZ 1,0) 3. Oberschelder Weg: 250,00
€/m2 (WGFZ 1,0) 4. Ebereschenweg: 380,00
€/m2 (WGFZ 0,8) Der Erbbauzins berechnet sich auf der Grundlage des
Bodenrichtwerts für baureifes sowie erschließungsbeitragsfreies Land.
5. Zur Kalbacher Höhe /
Cézanneweg: 470,00 €/m2 (WGFZ 1,4)
6. Altkönigblick: 360,00
€/m2 (WGFZ 1,0) Gebäudewertentschädigung
Mörfelder
Landstraße 130: 0,00 € Rechts- u. Sachmängelhaftung:
Die Grundstücke
werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte
Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes
und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche
Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche
nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften,
sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Für die Liegenschaft "Mörfelder
Landstraße 130" liegt eine Umwelt- und geotechnische Baugrunduntersuchung vom
30.08.2018 der Dr. Hug Geoconsult GmbH vor. Laut diesem Gutachten ist der
Boden verunreinigt/belastet. Die Kostenschätzung für Entsorgungsmehrkosten
von belastetem Bodenaushub beläuft sich hierbei auf maximal 63.250,00 €.
Bis zu diesem Betrag wird sich die Stadt auf Nachweis an den
Entsorgungsmehrkosten beteiligen. Darüber hinaus gehende Kosten trägt die
ABG. Erbbauzinsanpassungsklausel:
Vereinbarung einer
Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der
Entwicklung der Verbraucherpreise). Besondere Bedingungen:
a) Die Bebauung erfolgt
im Passivhausstandard. Sollte dies aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht
möglich sein, müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 30 % bessere
Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben
ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden. Die
Bebauung erfolgt zu 30 % im geförderten Wohnungsbau.
b) Die bestehenden Mietverhältnisse
der erwähnten Grundstücke werden vom Erbbauberechtigten übernommen.
c) Die bestehenden
Pachtverhältnisse des Grundstücks wurden durch die Stadt fristgerecht
gekündigt. Sie werden ggf. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vom
Erbbauberechtigten übernommen.
d) Sofern an den Grundstücken Ver-
oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden
sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen,
die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu
Lasten des Erbbaurechtes und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen
Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu
veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der
Erbbauberechtigte. Nachzahlungsverpflichtung:
Für die
Wertbemessung des Erbbauzinses wird eine Ausnutzung entsprechend der oben
dargestellten WGFZ zugrunde gelegt. Bei einer abweichenden Ausnutzung erfolgt
eine Anpassung des Bodenwerts. Vorkaufsrecht:
Der Stadt Frankfurt am Main steht
ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu.
Anlieger- und
Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und
2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages
bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig
vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für
nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten,
Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt
in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern:
Die Kosten des Vertrages
und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug
im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der
Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum
Erbbauvertrag. Kosten für die Vertretung
(Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich.
Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus
Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und
Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu
vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass sich
die Bodenrichtwerte auf Grundlage einer Wohnnutzung mit der in der
Bodenrichtwertkarte jeweils ausgewiesenen und oben dargestellten WGFZ
berechnen. Bei einer höheren Ausnutzung erfolgt eine Anpassung der
Bodenrichtwerte entsprechend den vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte
veröffentlichten Anpassungskoeffizienten. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe
der Grundstücke im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO
erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 201.150, 37 € in der Vermögens- und
Ergebnisrechnung führt. Begründung: A. Zielsetzung Die ABG plant die Errichtung von Wohngebäuden
(Geschosswohnungsbau) zur Verbesserung der Wohnsituation in mehreren
Stadtteilen in Frankfurt am Main. Durch die Baumaßnahmen kann zusätzlicher
Wohnraum geschaffen und gleichzeitig der Anteil an gefördertem Wohnraum erhöht
und in unterschiedlichen Ortsteilen realisiert werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Vergabe der Erbbaurechte an die ABG auf den im
städtischen Eigentum befindlichen Liegenschaften Offenbacher Landstraße,
Mörfelder Landstraße 130, Oberschelder Weg , Ebereschenweg, Zur Kalbacher Höhe,
Cézanneweg und Altkönigblick zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern im
Passivhausstandard. D. Kosten Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen
Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten
Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die
Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 22.650,71
€. Anlage 1_Lageplan_1-2000_Offenbacher_Landstr
(ca. 367 KB) Anlage 1_Lageplan_1-600_Offenbacher_Landstr (ca. 272 KB) Anlage 2_Lageplan_1-2000_Moerfelder_Landstr (ca. 195 KB) Anlage 2_Lageplan_1-600_Moerfelder_Landstr (ca. 381 KB) Anlage 3_Lageplan_1-2000_Oberschelder_Weg (ca. 761 KB) Anlage 3_Lageplan_1-600_Oberschelder_Weg (ca. 308 KB) Anlage 4_Lageplan_1-1000_Ebereschenweg (ca. 487 KB) Anlage 4_Lageplan_1-2000_Ebereschenweg (ca. 756 KB) Anlage 5_Lageplan_1-2000_Kalbacher_Hoehe-Cezanneweg
(ca. 1 MB) Anlage 5_Lageplan_1-600_Kalbacher_Hoehe-Cezanneweg
(ca. 491 KB)
Anlage 6_Lageplan_1-2000_Altkoenigblick (ca. 629 KB) Anlage 6_Lageplan_1-600_Altkoenigblick (ca. 476 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
19.02.2019, OA 353
Antrag vom
19.02.2019, OF
708/10 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
05.02.2019, OF
404/8
Antrag vom 04.03.2019, OF 721/10
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373
Antrag vom
22.04.2019, OF
1266/5
Antrag vom 24.04.2019, OF 424/8
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2019, V
1256
Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1265
Auskunftsersuchen
vom 13.09.2019, V
1416 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 10, 12, 14
Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5
am 15.02.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
14 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass unter Ziffer I. die Nummer 6. Altkönigblick, Gemarkung Harheim,
ersatzlos gestrichen wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
29. Sitzung des OBR
10 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Unterbrechung der Sitzung von 21.37 Uhr bis 21.42 Uhr.
Beschluss: Anregung OA 353 2019
1. Der Vorlage
M 14 wird unter Hinweis auf OA 353 zugestimmt.
2. Der Vorlage
OF 708/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (=
Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE
29. Sitzung des OBR 8
am 21.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
29. Sitzung des OBR
12 am 22.02.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. 2. Die
Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief an die ABG Frankfurt Holding mit
der Bitte zu schreiben, dass sie ihre Planungen hinsichtlich der Ziffer 5. -
Zur Kalbacher Höhe/Cézanneweg - in einer Ortsbeiratssitzung öffentlich
vorstellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein
Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer
I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke
zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet
Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich
erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie
FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (=
Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 42
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I.
Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für
das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung
der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem
Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage
OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich
erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (=
Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3778, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 23 21