Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST
72
Betreff: Gemarkung
Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung
Leuchte 151 Grundsätzlich ist die Unterhaltung von Anlagen des
ruhenden Verkehrs auf Grundlage des § 44 der Hessischen Bauordnung (HBO) aus
Mitteln der Stellplatzablöse finanzierbar. Aufgrund der Novellierung der HBO
Ende 2010, sind für die Einnahmen aus der Stellplatzablöse im Vergleich zu den
Vorjahren jedoch erhebliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Die noch
vorhandenen Rücklagen gestatten es angesichts der noch zwingend zu
finanzierenden Maßnahmen nicht, die Grundsanierung des in Rede stehenden
Parkplatzes zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist die Übernahme der
genannten Fläche als Parkplatz in die Vermögensverwaltung des Amtes für
Straßenbau und Erschließung nicht möglich, da dies deren komplette Sanierung
voraussetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.01.2011, OA 1256
Antrag vom
20.03.2012, OF
107/16
Antrag vom 24.09.2013, OF 198/16