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Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 72 Betreff: Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19 hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151 Grundsätzlich ist die Unterhaltung von Anlagen des ruhenden Verkehrs auf Grundlage des § 44 der Hessischen Bauordnung (HBO) aus Mitteln der Stellplatzablöse finanzierbar. Aufgrund der Novellierung der HBO Ende 2010, sind für die Einnahmen aus der Stellplatzablöse im Vergleich zu den Vorjahren jedoch erhebliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Die noch vorhandenen Rücklagen gestatten es angesichts der noch zwingend zu finanzierenden Maßnahmen nicht, die Grundsanierung des in Rede stehenden Parkplatzes zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist die Übernahme der genannten Fläche als Parkplatz in die Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung nicht möglich, da dies deren komplette Sanierung voraussetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.01.2011, OA 1256 Antrag vom 20.03.2012, OF 107/16 Antrag vom 24.09.2013, OF 198/16

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