Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2011, ST
751
Betreff: Gemarkung
Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der
Bebauung Leuchte 151 Vorläufige Stellungnahme: Die Übernahme der genannten Fläche als Parkplatz in
die Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung setzt deren
komplette Sanierung voraus. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung können
grundsätzlich Mittel aus der Stellplatzablöse herangezogen werden. Die
rechtliche Grundlage hierfür liefert § 44 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Aufgrund der Novellierung der HBO Ende vergangenen Jahres, zeichnen sich jedoch
im Bereich der Ablösemittel im Vergleich zu den Vorjahren erhebliche
Einnahmeausfälle ab. Daher überprüft der Magistrat derzeit, inwieweit neue
Maßnahmen über bereits Zugesagte hinaus aus der Rücklage finanziert werden
können. Eine Entscheidung darüber, ob für das o.g. Vorhaben Mittel aus der
Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden können, kann erst nach Abschluss
der noch laufenden Überprüfung erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.01.2011, OA 1256