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Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2011, ST 751 Betreff: Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 40, Flurstück 490/19, hier: Parkplatz nach der Bebauung Leuchte 151 Vorläufige Stellungnahme: Die Übernahme der genannten Fläche als Parkplatz in die Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung setzt deren komplette Sanierung voraus. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung können grundsätzlich Mittel aus der Stellplatzablöse herangezogen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert § 44 der Hessischen Bauordnung (HBO). Aufgrund der Novellierung der HBO Ende vergangenen Jahres, zeichnen sich jedoch im Bereich der Ablösemittel im Vergleich zu den Vorjahren erhebliche Einnahmeausfälle ab. Daher überprüft der Magistrat derzeit, inwieweit neue Maßnahmen über bereits Zugesagte hinaus aus der Rücklage finanziert werden können. Eine Entscheidung darüber, ob für das o.g. Vorhaben Mittel aus der Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden können, kann erst nach Abschluss der noch laufenden Überprüfung erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.01.2011, OA 1256