Tütenspender für Hundekottüten am Niddablick
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST
623
Betreff: Tütenspender für
Hundekottüten am Niddablick Die Verschmutzungen durch Hundekot
sind für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt ein berechtigtes
Ärgernis. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Ämter sind
im Rahmen der Grünunterhaltung von den Auswirkungen betroffen. Zum Thema Hunde auf öffentlichen
Flächen und Grünanlagen sind grundsätzlich Ge- und Verbote sowohl in der
Polizeiverordnung, als auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am
Main vorgegeben und hinreichend geregelt. Diese bilden Voraussetzung und
Handlungsgrundlage für ein konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von
Grünanlagen. Hierüber ist
auch geregelt, dass Hundehalter grundsätzlich verpflichtet sind, den Hundekot
zu beseitigen. Hier ist die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der
Hundebesitzer selbst gefragt. Leider kommen einige Hundehalter ihrer
Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots nicht nach. Die Gesamtproblematik hat dazu geführt, dass an
einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und -flächen
Tütenspender für Hundekot aufgestellt wurden. Dies wurde
durch den Magistrat als unterstützendes Angebot für Hundehalter angesehen,
ihrer Verpflichtung zur konsequenten Entsorgung der Hinterlassenschaften
nachzukommen. Weitere
Tütenspender wurden durch das Fachamt in der Vergangenheit nur noch in
Einzelfällen aufgestellt, wenn sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht
ableiten lies sowie dies fachlich vertretbar war und ein Pate zur Verfügung
stand. Dabei wurden die Tüten städtischerseits kostenlos zur Verfügung gestellt
und dem Paten angeliefert. Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht
allerdings einen hohen personellen und materiellen Aufwand. So ist jährlich
allein für die Beschaffung der Tüten eine Summe von rund 20.000,00 Euro
erforderlich. Das Vorhandensein von Paten für die Betreuung eines Teils der
Tütenspender, so positiv dies auch eingeschätzt wird, kann diesen Aufwand nicht
kompensieren. Unter Berücksichtigung der
Konsolidierungsbemühungen des Magistrats und der in den letzten Jahren
gestiegenen Kosten für die Beschaffung der Hundetüten kann dieser freiwillige
Bürgerservice, auch wenn ein Pate zur Befüllung des Hundetütenautomaten zur
Verfügung steht, nicht mehr fortgesetzt werden. Der Magistrat ist der Meinung, dass es
Hundebesitzern zuzumuten ist, sich entsprechende Tüten privat zu beschaffen und
mitzuführen, wenn sie mit ihrem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sind. Die
hier notwendigen Tüten sind, wie Hundenahrung und andere Utensilien im
Fachhandel zu beziehen. Auch mit diesen Tüten kann der Hundehalter durchaus
seiner Verantwortung zur vorgeschriebenen Beseitigung der Hinterlassenschaften
nachkommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2014, OM 2821
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3192
Etatanregung vom
10.10.2014, EA 13