Finanzierung von Hundekottüten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST
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Betreff: Finanzierung von
Hundekottüten Grundsätzlich begrüßt der
Magistrat, dass die Grünanlagen und Parks im Stadtgebiet von den
unterschiedlichsten Besuchergruppen gerne angenommen und vermehrt genutzt
werden. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Halter oder Begleitpersonen von
Hunden. Die sogenannte
Gefahrenabwehrverordnung und die Grünanlagensatzung regeln das Miteinander
aller Besuchergruppen von Grünanlagen. Hierüber ist auch geregelt, dass Halter
und Begleitpersonen der Hunde sowohl im Straßenbereich als auch in Grünanlagen
grundsätzlich verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. Die
Eigenverantwortung und die Rücksichtnahme des Einzelnen sind in dieser Hinsicht
explizit gefragt und eingefordert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden. Trotzdem kommen einige Hundehalter ihren Verpflichtungen nicht nach.
Dies ist ein stadtweites Problem. Dabei ist es aus Sicht des Magistrates den
Hundebesitzern zuzumuten, sich entsprechende Tüten privat zu beschaffen und
mitzuführen, wenn sie mit ihrem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sind. Die
hier notwendigen Tüten sind, wie Hundenahrung und andere Utensilien für
Haustiere, im Fachhandel zu beziehen. Mit diesen Tüten kann der Hundehalter
seiner Verantwortung zur vorgeschriebenen Beseitigung der Hinterlassenschaften
auf öffentlichen Flächen nachkommen. Die ständige Missachtung der Ge- und Verbote
hinsichtlich der Beseitigung des Hundekots in einigen durch das Grünflächenamt
zu betreuenden Grünanlagen und -flächen hatte vor Jahren zu dem Entschluss
geführt, Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel vereinzelt aufzustellen. Dies wurde damals durch den
Magistrat als unterstützendes Angebot für Hundehalter angesehen, ihrer
unabhängig dieser Dienstleistung bestehenden Verpflichtung zur konsequenten
Entsorgung der Hinterlassenschaften nachzukommen. Weitere Tütenspender wurden durch das
Fachamt in jüngster Vergangenheit nur noch in Einzelfällen dann
aufgestellt, wenn sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht ableiten ließ,
dies fachlich vertretbar war und zudem ein Pate zur Befüllung der Spender zur
Verfügung stand. Dabei
wurden die Tüten städtischerseits kostenlos zur Verfügung gestellt und dem
Paten angeliefert. Der Magistrat weist aber ausdrücklich darauf hin,
dass dieses Angebot im öffentlichen Raum eine absolut freiwillige Leistung der
Kommune darstellt. Der
Bestand an Hundekottütenspendern und Patenschaften stellt sich derzeit wie
folgt dar: Vorhandene Tütenspenderboxen
insgesamt:
153 Stück Davon
werden durch Paten befüllt:
62 Stück
(entspricht 40 % der Spender) Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht
jedoch einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. So ist jährlich allein
für die Beschaffung der Tüten eine Summe von fast 20.000,00 Euro erforderlich.
Die in personeller Hinsicht kostenintensive Organisation und Lieferung der
Tüten zu den Paten ist ebenfalls zu berücksichtigen, kann allerdings - da nicht
festgehalten - nicht genau beziffert werden. Das Vorhandensein von Paten für die Betreuung eines
Teils der Tütenspender, so positiv dies auch eingeschätzt wird, kann diesen
Aufwand insgesamt jedoch nicht kompensieren. Die an dieser Stelle immer wieder bemühte
Argumentation, die Kosten können durch die Heranziehung der Mittel aus der
Hundesteuer kompensiert werden, ist definitiv nicht zutreffend. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das
Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine
öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen- und
Grünanlagen von Hundekot oder der Kauf von Tüten) gegenüber steht und die nach
dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben
mitverwandt wird.
Das Grünflächenamt kann somit
auf diese Hundesteuer in keiner Weise zugreifen. In der Vergangenheit wurde deshalb immer
wieder nach Möglichkeiten gesucht, die Kosten für die Tüten zu senken.
Dies sollte insbesondere durch Werbeaufdrucke erfolgen. Werbepartner haben sich bisher nicht finden lassen.
Im Rahmen der aktuellen
Haushaltskonsolidierungen wurde der Magistrat beauftragt, eine Überprüfung der
bisherigen städtischen Leistungsangebote durchzuführen und Einschränkungen bei
den bisherigen Standards der Aufgabenerfüllung sowie insbesondere auch die
Möglichkeit zur Reduzierung freiwilliger Leistungen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund musste unter
anderem auch das Versorgen der Hundehalter/innen mit kostenlosen Hundekottüten
hinterfragt werden. Im Hinblick auf die Konsolidierungsbemühungen des
Magistrats und der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Beschaffung
der Hundetüten kann dieser freiwillige Bürgerservice, auch wenn ein Pate zur
Befüllung des Hundetütenautomaten zur Verfügung steht, nicht mehr fortgesetzt
werden. Die damit freiwerdenden finanziellen
und personellen Ressourcen sollen nach Möglichkeit in der Pflege von
Grünanlagen und -Flächen eingesetzt werden oder zur Beschaffung neuer
Spielgeräte. Falls das Angebot der
Hundekotbeutelspender und deren Beschickung mit Tüten weiterhin im jeweiligen
Ortsbezirk gewünscht ist und aufrechterhalten werden soll, bietet der Magistrat
an, die Durchführung der Beschaffung der notwendigen Materialien weiterhin
durch das Grünflächenamt vornehmen zu lassen. Die Finanzierung des Tütenkaufs muss allerdings über
das Budget des Ortsbeirates erfolgen, ebenso die Verteilung der Tüten an die
Paten. Sollten für Tütenspender keine Paten mehr vorhanden sein oder sich keine
finden, so werden diese dann im jeweiligen Benehmen mit dem Ortsbeirat
abgebaut. Der Magistrat bedauert hier keine
andere Möglichkeit anbieten zu können, aber die Haushaltsentwicklung der
kommenden Jahre und die Erfordernisse zur Haushaltskonsolidierung lassen keine
andere Möglichkeit zu. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
10.10.2014, EA 13