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Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 373 Betreff: Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8 Wie dem Ortsbeirat bekannt ist, kann eine flächendeckende Ausstattung des Frankfurter Stadtgebietes mit Beutelspendern durch den Magistrat aus Kostengründen nicht erfolgen. Die Gesamtproblematik im Zusammenhang mit Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften von Hunden hat jedoch dazu geführt, dass in einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und Grünflächen unter bestimmten Voraussetzungen Hundekotbeutelspender aufgestellt wurden. In diesem Zusammenhang sei hier auch erwähnt, dass im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich keine Beutelspender im öffentlichen Straßenraum angebracht werden. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die oben genannte Anregung wie folgt: Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Entwicklung, dass die Grünanlagen und Parks im Stadtgebiet von den unterschiedlichsten Besuchergruppen zunehmend gerne angenommen und vermehrt genutzt werden. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Halter oder Begleitpersonen von Hunden. Die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung und die Grünanlagensatzung regeln das Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen. Hierüber ist auch geregelt, dass Halter und Begleitpersonen der Hunde sowohl im Straßenbereich als auch in Grünanlagen grundsätzlich verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. Die Eigenverantwortung und die Rücksichtnahme des Einzelnen ist in dieser Hinsicht explizit gefragt und eingefordert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Trotzdem kommen einige Hundehalter ihren Verpflichtungen nicht nach. Dies ist ein stadtweites Problem. Dabei ist es aus Sicht des Magistrates den Hundebesitzern zuzumuten, sich entsprechende Tüten privat zu beschaffen und mitzuführen, wenn sie mit ihrem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sind. Die hier notwendigen Tüten sind, wie Hundenahrung und andere Utensilien für Haustiere, im Fachhandel zu beziehen. Mit diesen Tüten kann der Hundehalter seiner Verantwortung zur vorgeschriebenen Beseitigung der Hinterlassenschaften auf öffentlichen Flächen nachkommen. Die ständige Missachtung der Ge- und Verbote hinsichtlich der Beseitigung des Hundekots in einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und -flächen hatte vor Jahren zu dem Entschluss geführt, Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel vereinzelt aufzustellen. Dies wurde damals durch den Magistrat als unterstützendes Angebot für Hundehalter angesehen, ihrer unabhängig dieser Dienstleistung bestehenden Verpflichtung zur konsequenten Entsorgung der Hinterlassenschaften nachzukommen. Weitere Tütenspender wurden durch das Fachamt in jüngster Vergangenheit nur noch in Einzelfällen dann aufgestellt, wenn sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht ableiten ließ, dies fachlich vertretbar war und zudem ein Pate zur Befüllung der Spender zur Verfügung stand. Dabei wurden die Tüten städtischerseits kostenlos zur Verfügung gestellt und dem Paten angeliefert. Der Magistrat weist aber ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot im öffentlichen Raum eine absolut freiwillige Leistung der Kommune darstellt. Der Bestand an Hundekottütenspendern und Patenschaften stellt sich derzeit wie folgt dar: Vorhandene Tütenspenderboxen insgesamt: 153 Stück Davon werden durch Paten befüllt: 62 Stück (entspricht 40 % der Spender) Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht jedoch einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. So ist jährlich allein für die Beschaffung der Tüten eine Summe von fast 20.000,00 Euro erforderlich. Die in personeller Hinsicht kostenintensive Organisation und Lieferung der Tüten zu den Paten ist ebenfalls zu berücksichtigen, kann allerdings - da nicht festgehalten - nicht genau beziffert werden. Das Vorhandensein von Paten für die Betreuung eines Teils der Tütenspender, so positiv dies auch eingeschätzt wird, kann diesen Aufwand insgesamt jedoch nicht kompensieren. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierungen wurde der Magistrat beauftragt, eine Überprüfung der bisherigen städtischen Leistungsangebote durchzuführen und Einschränkungen bei den bisherigen Standards der Aufgabenerfüllung sowie insbesondere auch die Möglichkeit zur Reduzierung freiwilliger Leistungen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund musste unter anderem auch das Versorgen der Hundehalter/innen mit kostenlosen Hundekottüten hinterfragt werden. Im Hinblick auf die Konsolidierungsbemühungen des Magistrats und der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Beschaffung der Hundetüten kann dieser freiwillige Bürgerservice, auch wenn ein Pate zur Befüllung des Hundetütenautomaten zur Verfügung steht, nicht mehr fortgesetzt werden. Die damit freiwerdenden finanziellen und personellen Ressourcen sollen nach Möglichkeit in der Pflege von Grünanlagen und -flächen eingesetzt werden oder zur Beschaffung neuer Spielgeräte. Falls das Angebot der Hundekotbeutelspender und deren Beschickung mit Tüten weiterhin im jeweiligen Ortsbezirk gewünscht ist und aufrechterhalten werden soll, bietet der Magistrat an, die Durchführung der Beschaffung der notwendigen Materialien weiterhin durch das Grünflächenamt vornehmen zu lassen. Die Finanzierung des Tütenkaufs muss allerdings über das Budget des Ortsbeirates erfolgen, ebenso die Verteilung der Tüten an die Paten. Sollten für Tütenspender keine Paten mehr vorhanden sein oder sich keine finden, so werden diese dann im jeweiligen Benehmen mit dem Ortsbeirat abgebaut. Der Magistrat bedauert hier keine andere Möglichkeit anbieten zu können, aber die Haushaltsentwicklung der kommenden Jahre und die Erfordernisse zur Haushaltskonsolidierung lassen keine andere Möglichkeit zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3192