Keine Abschaffung der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST
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Betreff: Keine Abschaffung
der Hundetüten-Automaten im Ortsbezirk 8 Wie dem Ortsbeirat bekannt ist, kann eine
flächendeckende Ausstattung des Frankfurter Stadtgebietes mit Beutelspendern
durch den Magistrat aus Kostengründen nicht erfolgen. Die Gesamtproblematik im
Zusammenhang mit Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften von Hunden hat
jedoch dazu geführt, dass in einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden
Grünanlagen und Grünflächen unter bestimmten Voraussetzungen
Hundekotbeutelspender aufgestellt wurden. In diesem Zusammenhang sei hier auch
erwähnt, dass im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung im öffentlichen
Straßenraum grundsätzlich keine Beutelspender im öffentlichen Straßenraum
angebracht werden. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die
oben genannte Anregung wie folgt: Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die
Entwicklung, dass die Grünanlagen und Parks im Stadtgebiet von den
unterschiedlichsten Besuchergruppen zunehmend gerne angenommen und vermehrt
genutzt werden. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Halter oder
Begleitpersonen von Hunden. Die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung und die
Grünanlagensatzung regeln das Miteinander aller Besuchergruppen von
Grünanlagen. Hierüber ist auch geregelt, dass Halter und Begleitpersonen der
Hunde sowohl im Straßenbereich als auch in Grünanlagen grundsätzlich
verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. Die Eigenverantwortung und
die Rücksichtnahme des Einzelnen ist in dieser Hinsicht explizit gefragt und
eingefordert. Verstöße
können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Trotzdem kommen einige
Hundehalter ihren Verpflichtungen nicht nach. Dies ist ein stadtweites
Problem. Dabei ist es aus
Sicht des Magistrates den Hundebesitzern zuzumuten, sich entsprechende Tüten
privat zu beschaffen und mitzuführen, wenn sie mit ihrem Hund im öffentlichen
Raum unterwegs sind. Die hier notwendigen Tüten sind, wie Hundenahrung und
andere Utensilien für Haustiere, im Fachhandel zu beziehen. Mit diesen Tüten
kann der Hundehalter seiner Verantwortung zur vorgeschriebenen Beseitigung der
Hinterlassenschaften auf öffentlichen Flächen nachkommen. Die ständige Missachtung der Ge- und
Verbote hinsichtlich der Beseitigung des Hundekots in einigen durch das
Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und -flächen hatte vor Jahren zu dem
Entschluss geführt, Tütenspenderboxen für Hundekotbeutel vereinzelt
aufzustellen. Dies wurde
damals durch den Magistrat als unterstützendes Angebot für Hundehalter
angesehen, ihrer unabhängig dieser Dienstleistung bestehenden Verpflichtung zur
konsequenten Entsorgung der Hinterlassenschaften nachzukommen. Weitere Tütenspender wurden durch das Fachamt in
jüngster Vergangenheit nur noch in Einzelfällen dann aufgestellt, wenn sich der
Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht ableiten ließ, dies fachlich vertretbar war
und zudem ein Pate zur Befüllung der Spender zur Verfügung stand. Dabei wurden die Tüten
städtischerseits kostenlos zur Verfügung gestellt und dem Paten
angeliefert. Der Magistrat weist aber
ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot im öffentlichen Raum eine absolut
freiwillige Leistung der Kommune darstellt. Der Bestand an Hundekottütenspendern und
Patenschaften stellt sich derzeit wie folgt dar: Vorhandene Tütenspenderboxen
insgesamt:
153 Stück Davon
werden durch Paten befüllt:
62 Stück
(entspricht 40 % der Spender) Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht
jedoch einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. So ist jährlich allein
für die Beschaffung der Tüten eine Summe von fast 20.000,00 Euro erforderlich.
Die in personeller Hinsicht kostenintensive Organisation und Lieferung der
Tüten zu den Paten ist ebenfalls zu berücksichtigen, kann allerdings - da nicht
festgehalten - nicht genau beziffert werden. Das Vorhandensein von Paten für die Betreuung eines
Teils der Tütenspender, so positiv dies auch eingeschätzt wird, kann diesen
Aufwand insgesamt jedoch nicht kompensieren. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierungen
wurde der Magistrat beauftragt, eine Überprüfung der bisherigen städtischen
Leistungsangebote durchzuführen und Einschränkungen bei den bisherigen
Standards der Aufgabenerfüllung sowie insbesondere auch die Möglichkeit zur
Reduzierung freiwilliger Leistungen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund musste unter anderem auch das
Versorgen der Hundehalter/innen mit kostenlosen Hundekottüten hinterfragt
werden. Im Hinblick auf die
Konsolidierungsbemühungen des Magistrats und der in den letzten Jahren
gestiegenen Kosten für die Beschaffung der Hundetüten kann dieser freiwillige
Bürgerservice, auch wenn ein Pate zur Befüllung des Hundetütenautomaten zur
Verfügung steht, nicht mehr fortgesetzt werden. Die damit freiwerdenden finanziellen und personellen
Ressourcen sollen nach Möglichkeit in der Pflege von Grünanlagen und -flächen
eingesetzt werden oder zur Beschaffung neuer Spielgeräte. Falls das Angebot der Hundekotbeutelspender und
deren Beschickung mit Tüten weiterhin im jeweiligen Ortsbezirk gewünscht ist
und aufrechterhalten werden soll, bietet der Magistrat an, die Durchführung der
Beschaffung der notwendigen Materialien weiterhin durch das Grünflächenamt
vornehmen zu lassen. Die Finanzierung des Tütenkaufs muss allerdings über
das Budget des Ortsbeirates erfolgen, ebenso die Verteilung der Tüten an die
Paten. Sollten für Tütenspender keine Paten mehr vorhanden sein oder sich keine
finden, so werden diese dann im jeweiligen Benehmen mit dem Ortsbeirat
abgebaut. Der Magistrat bedauert hier keine
andere Möglichkeit anbieten zu können, aber die Haushaltsentwicklung der
kommenden Jahre und die Erfordernisse zur Haushaltskonsolidierung lassen keine
andere Möglichkeit zu. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3192