Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST
622
Betreff: Zeilsheim:
Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung Es gibt für das Stadtgebiet
hinsichtlich der Sperrmüll-Abholung zwei verschiedene Status-zustände.
In den Siedlungsbereichen der
Wohnungsbaugesellschaften gibt es jede vierte Woche, somit dreizehnmal im Jahr,
die Siedlungsabfuhr, deren Termine den Wohnungsbaugesellschaften,
Hausmeistern/Hausverwaltungen, Mieterschaft spätestens zum Jahresende für das
Folgejahr bekannt sind. Das
gilt zum Beispiel auch für die Siedlung Taunusblick in Zeilsheim. Die Bürgerschaft außerhalb des Bereiches der
Siedlungsabfuhr kann bei der FES GmbH einen persönlichen Termin für die
kostenlose Abholung des Sperrmülles beantragen, was aber in der Regel mit einem
Vorlauf von mindestens zehn Tagen einhergeht. Die FES GmbH bietet für eine wesentlich schnellere
Abholung, wie es manchmal aus Termingründen notwendig ist, einen
Sperrmüll-Sofortservice an, welcher dann jedoch kosten-pflichtig sein muss.
Aus Sicht des Magistrats kann von einer
Ungleichbehandlung der Bürgerschaft im Bereich der Siedlungsabfuhr nicht
gesprochen werden, vielmehr hat sie den Vorteil, dass für sie bereits dreizehn
Sperrmülltermine für das Jahr feststehen. Sie kann jederzeit einen anderen
Termin beim Sperrmüll-Sofortservice in Auftrag geben; wie alle anderen dann
aber gegen Gebühr. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899
Antrag vom
18.04.2016, OF 26/6
Anregung an
den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43