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Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 622 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung Es gibt für das Stadtgebiet hinsichtlich der Sperrmüll-Abholung zwei verschiedene Status-zustände. In den Siedlungsbereichen der Wohnungsbaugesellschaften gibt es jede vierte Woche, somit dreizehnmal im Jahr, die Siedlungsabfuhr, deren Termine den Wohnungsbaugesellschaften, Hausmeistern/Hausverwaltungen, Mieterschaft spätestens zum Jahresende für das Folgejahr bekannt sind. Das gilt zum Beispiel auch für die Siedlung Taunusblick in Zeilsheim. Die Bürgerschaft außerhalb des Bereiches der Siedlungsabfuhr kann bei der FES GmbH einen persönlichen Termin für die kostenlose Abholung des Sperrmülles beantragen, was aber in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Tagen einhergeht. Die FES GmbH bietet für eine wesentlich schnellere Abholung, wie es manchmal aus Termingründen notwendig ist, einen Sperrmüll-Sofortservice an, welcher dann jedoch kosten-pflichtig sein muss. Aus Sicht des Magistrats kann von einer Ungleichbehandlung der Bürgerschaft im Bereich der Siedlungsabfuhr nicht gesprochen werden, vielmehr hat sie den Vorteil, dass für sie bereits dreizehn Sperrmülltermine für das Jahr feststehen. Sie kann jederzeit einen anderen Termin beim Sperrmüll-Sofortservice in Auftrag geben; wie alle anderen dann aber gegen Gebühr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899 Antrag vom 18.04.2016, OF 26/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43