Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST
973
Betreff: Zeilsheim:
Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3) Wie bereits in den bisherigen Stellungnahmen
dargestellt, gibt es für das Stadtgebiet hinsichtlich der Sperrmüll-Abholung
zwei verschiedene Statuszustände, die in die Gesamtkalkulation der
Abfallgebühren eingerechnet sind. In den Siedlungsbereichen der
Wohnungsbaugesellschaften gibt es jede vierte Woche, somit dreizehnmal im Jahr,
die Siedlungsabfuhr, deren Termine den Wohnungsbaugesellschaften,
Hausmeistern/Hausverwaltungen, Mieterschaft spätestens zum Jahresende für das
Folgejahr bekannt sind. Wer über Siedlungsabfuhr an das System der
Sperrmüll-Entsorgung angeschlossen ist, ist insofern privilegiert, als er im
Vorhinein von den feststehenden Terminen im Jahresverlauf weiß und darauf
bezogen planen kann. Für solche Bereiche gilt dann, dass jeder weitere
Abholtermin, der von den bereits feststehenden abweicht, kostenpflichtig ist.
Das gilt zum Beispiel auch für die Taunusblick-Siedlung. Die Bürgerschaft außerhalb des Bereiches der
Siedlungsabfuhr kann bei der FES GmbH einen persönlichen Termin für die
kostenlose Abholung des Sperrmülles beantragen, was aber in der Regel mit einem
Vorlauf von mindestens zehn Tagen einhergeht. Es besteht zwar hypothetisch die
Möglichkeit 52 Mal im Jahr Sperrmüll zu bestellen, jedoch werden für einzelne
Liegenschaften nicht mehr als 13 Aufträge im Jahr für die kostenfreie
Entsorgung angenommen, da darüber hinaus davon ausgegangen wird, dass der
Sperrmüll aus gewerblicher Tätigkeit stammt und damit kostenpflichtig ist. Eine
Ungleichbehandlung der Siedlungsabfuhr liegt somit nicht vor Die FES GmbH bietet für eine wesentlich schnellere
Abholung, wie es manchmal aus Termingründen notwendig ist, einen
Sperrmüll-Sofortservice an, welcher dann jedoch kosten-pflichtig sein muss.
Also können Mieter der vom
Ortsbeirat genannten Siedlung durchaus ihren Sperrmüll auch zu anderen Terminen
entsorgen als zum Termin der Siedlungsabfuhr. Dafür ist dann aber eine Gebühr zu zahlen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 43