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Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

der Taunusblick-Siedlung Vorgang: OM 4318/15 OBR 6; ST 1516/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ungleichbehandlung zwischen der Siedlungsabfuhr und der normalen Sperrmüllabholung zu beheben, in dem neben der 4-wöchentlichen Siedlungsabfuhr auch die kostenlose Abholung zusätzlich nach entsprechender Anmeldung ermöglicht wird. Damit sollte die illegale Sperrmüllentsorgung bei Wohnungswechseln zwischen den Terminen der Siedlungsabfuhr verringert werden können. Begründung: Das Wohnen in einer an die Siedlungsabfuhr angeschlossenen Wohnung ist im Vergleich zu den übrigen Stadtbezirken benachteiligend, denn diese Bewohner erhalten keinen Termin zur Sperrmüllabholung an ihrer Haustür, sondern lediglich den Verweis auf die vorhandene Siedlungsabfuhr. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass in Frankfurt die Abholung von Sperrmüll für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Die Abholung erfolgt nach entsprechender Anmeldung zu einem festgelegten Leerungstag. Diesen Service könnte theoretisch der Antragssteller 4x im Monat für sich in Anspruch nehmen. Ein Bewohner in der Taunusblicksiedlung aber nur 1x im Monat. Diese Ungleichbehandlung sollte der Magistrat beseitigen, will er schon nicht dem Vorschlag des Ortsbeirates in der OM 4318/2015 folgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2016, OF 1551/6 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung Vorgang: OM 4318/15 OBR 6; ST 1516/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ungleichbehandlung zwischen der Siedlungsabfuhr und der normalen Sperrmüllabholung zu beheben, in dem neben der 4-wöchentlichen Siedlungsabfuhr auch die kostenlose Abholung zusätzlich nach entsprechender Anmeldung ermöglicht wird. Damit sollte die illegale Sperrmüllentsorgung bei Wohnungswechseln zwischen den Terminen der Siedlungsabfuhr verringert werden können. Begründung: Das Wohnen in einer an die Siedlungsabfuhr angeschlossenen Wohnung ist im Vergleich zu den übrigen Stadtbezirken benachteiligend, denn diese Bewohner erhalten keinen Termin zur Sperrmüllabholung an ihrer Haustür, sondern lediglich den Verweis auf die vorhandene Siedlungsabfuhr. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass in Frankfurt die Abholung von Sperrmüll für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Die Abholung erfolgt nach entsprechender Anmeldung zu einem festgelegten Leerungstag. Diesen Service könnte theoretisch der Antragssteller 4x im Monat für sich in Anspruch nehmen. Ein Bewohner in der Taunusblicksiedlung aber nur 1x im Monat. Diese Ungleichbehandlung sollte der Magistrat beseitigen, will er schon nicht dem Vorschlag des Ortsbeirates in der OM 4318/2015 folgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1516 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4899 2016 Die Vorlage OF 1551/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme