Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)
Begründung
der Taunusblick-Siedlung (Teil 3) Vorgang: OM 4318/15 OBR 6; ST 1516/15; OM 4899/16 OBR 6; ST 622/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, der Intention der vorangegangen Anträge zu folgen und auf die Wünsche und Vorschläge des Ortsbeirates, der über die entsprechenden Ortskenntnisse verfügt, inhaltlich einzugehen. Mit der ST622 hat der Magistrat wesentliche Gedanken des Antrages nicht beantwortet. Daher wird der Antrag noch einmal gestellt. Ziel der Anregung ist, die Ungleichbehandlung der kostenlosen Sperrmüllabholung zwischen der Siedlungsabfuhr (13x im Jahr) und der übrigen Bürgerschaft (bis zu 52x im Jahr) zu beheben, in dem auch die Bewohner der Siedlungen, eigenständige Termine mit entsprechendem Vorlauf vereinbaren können. Begründung: Das Wohnen in einer an die Siedlungsabfuhr angeschlossenen Wohnung ist im Vergleich zu den übrigen Stadtbezirken benachteiligend, denn diese Bewohner erhalten keinen Termin zur Sperrmüllabholung an ihrer Haustür, sondern lediglich den Verweis auf die vorhandene Siedlungsabfuhr. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass in Frankfurt die Abholung von Sperrmüll für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Die Abholung erfolgt nach entsprechender Anmeldung zu einem festgelegten Leerungstag. Diesen Service könnte theoretisch der Antragssteller 4x im Monat für sich in Anspruch nehmen. Ein Bewohner in der Taunusblicksiedlung aber nur 1x im Monat. Diese Ungleichbehandlung sollte der Magistrat beseitigen, will er schon nicht dem Vorschlag des Ortsbeirates in der OM 4318/2015 folgen.