Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die vorgeschlagene Beschilderung entspricht faktisch einer abknickenden Vorfahrtsregelung. Mit Verkehrszeichen (VZ) 301 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt) wird angezeigt, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. Diese Regelung ist für einen geradlinigen Straßenverlauf gedacht. Dies wird auf dem Verkehrsschild symbolhaft durch einen Pfeil über eine Straße hinweg dargestellt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) dürfen die entsprechenden Zusatzzeichen VZ 1002 StVO (Verlauf der abknickenden Vorfahrt) nicht mit VZ 301 StVO kombiniert werden. Eine solche Kombination ist nur mit VZ 306 StVO (Vorfahrtsstraße) zulässig. Die Voraussetzungen zur Beschilderung der Vorfahrt mit VZ 306 StVO wurde bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1966, erörtert und abgelehnt. Aus vorgenannten Gründen kann daher der Anregung nicht entsprochen werden.