T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Generell ist eine Änderung der Vorfahrt nicht das geeignete Mittel für die langfristige Reduzierung der Geschwindigkeit. Die Verkehrszählung vom 16.09.2021 bis 24.09.2021 hat ergeben, dass diese auch gar nicht notwendig ist. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit lag in beiden Fahrtrichtungen bei 27 km/h, und damit sogar unter der erlaubten Geschwindigkeit (50 km/h aus Richtung Seehofstraße bis zum südlichen Strahlenberg Weg und 30 km/h aus Richtung Wehrstraße bis Strahlenberger Weg). Die Messung ergibt somit keinen Grund, etwas an der Vorfahrtsregelung oder der Verkehrsführung im Allgemeinen zu ändern. Aus diesem Grund wird von weiteren Maßnahmen Abstand genommen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.