T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die T-Kreuzung optisch und regulatorisch zu beseitigen. Der westliche und südliche Strahlenberger Weg ist als fortlaufender Straßenverlauf einzurichten. Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr links ab, sondern folgen einer Linkskurve. Dem Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg ist gegenüber dem Verkehr aus dem Bärengarten durch Zeichen Nr. 301 Vorfahrt einzuräumen. Fahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg biegen nicht mehr rechts ab, sondern folgen einer Rechtskurve. Wenn sie in den Bärengarten wollen, müssen sie weiterhin den Vorrang des Verkehrs aus dem südlichen Strahlenberger Weg beachten. Technisch biegen sie nach links in den Bärengarten ab.
Begründung
Kraftfahrzeuge aus dem Bärengarten brausen häufig mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu, weil der Verkehr aus dem südlichen Strahlenberger Weg wartepflichtig ist. Auch Kraftfahrzeuge aus dem westlichen Strahlenberger Weg fahren häufig offensiv auf die Kreuzung zu, denn die bevorrechtigten Fahrzeuge aus dem südlichen Strahlenberger Weg müssen vorsichtig in die Kreuzung hineinfahren, weil für sie der Verkehr aus dem Bärengarten Vorrang hat. Die vorgeschlagene Vorfahrtsregelung würde den Verkehr verlangsamen und so für mehr Sicherheit sorgen. Die Beschleunigung des Verkehrs im südlichen Strahlenberger Weg ist nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge in der engen Kurve eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Der neue Vorschlag des Ortsbeirats trägt den Bedenken des Magistrats in seiner Vorlage ST 598/20 Rechnung.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme