T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten
Stellungnahme des Magistrats
Wie bereits in der ST 598/20 und ST 1865 erläutert, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Beschilderung (Verkehrszeichen (VZ) 301 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) um Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Diese Regelung ist ausschließlich für einen geradlinigen Straßenverlauf vorgesehen und wird auf dem Verkehrsschild symbolisch dargestellt. Die abknickende Vorfahrt wurde bereits in der ST1966/18 erläutert und abgelehnt, da die Voraussetzung zur Einrichtung einer Vorfahrtsstraße nicht gegeben ist. Generell ist eine Änderung der Vorfahrt nicht das geeignete Mittel für die langfristige Reduzierung der Geschwindigkeit. Da es in diesem Fall das Ziel des Ortsbeirats ist, wird in einem ersten Schritt eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, um das Geschwindigkeitsniveau abschätzen zu können. Danach können weitere Aussagen getroffen werden.