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T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 20. März 2020, ST 598, erläutert, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Beschilderung mittels Verkehrszeichen 301 Straßenverkehrs-Ordnung um Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Diese Regelung ist ausschließlich für einen geradlinigen Straßenverlauf und wird auf dem Verkehrsschild symbolisch dargestellt. Die Beschilderung als "abknickende Vorfahrt" wurde bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 8. Oktober 2018, ST 1966, erläutert und abgelehnt, da die Voraussetzung zur Einrichtung einer Vorfahrtsstraße nicht gegeben ist. Die vorhandene Rechts-vor-Links-Regelung bleibt bestehen.