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Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 551 Betreff: Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beauftragte den Betrieb ein Konzept zu erarbeiten, das die wohnortnahe Versorgung der westlichen Stadtteile nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Räume der KJEB Höchst in der Justinuskirchstraße 3a weiterhin sicherstellt. Sie hat in der letzten Sitzung beschlossen, aufgrund der wirtschaftlichen Situation zukünftig die Beratungen in eigenen Räumen des Eigenbetriebes, in dem noch herzurichtenden Nebengebäude des Jugend- und Kulturzentrums Höchst, das weniger als ein Kilometer von der jetzigen Beratungsstelle entfernt liegt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist, fortzuführen. Durch entsprechende zeitliche Planungen werden die Beratungsstellen Gallus und Goldstein, denen jeweils eine Fachkraft zusätzlich zugewiesen wird, die Beratungsleistung weiterhin direkt vor Ort sicherstellen. Mit dem Evangelischen Regionalverband als Träger des Evangelischen Zentrums für Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung in Höchst werden darüber hinaus in enger Kooperation gemeinsam Lösungen erarbeitet, um die vorhandenen Beratungsleistungen weiter zu optimieren. Das Konzept wird dem Ortsbeirat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1962 Antrag vom 01.05.2013, OF 722/6 Anregung vom 16.05.2013, OA 379