Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST
551
Betreff: Zentrale Räume für
die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Die Betriebskommission des
Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beauftragte den
Betrieb ein Konzept zu erarbeiten, das die wohnortnahe Versorgung der
westlichen Stadtteile nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Räume der
KJEB Höchst in der Justinuskirchstraße 3a weiterhin sicherstellt. Sie hat in
der letzten Sitzung beschlossen, aufgrund der wirtschaftlichen Situation
zukünftig die Beratungen in eigenen Räumen des Eigenbetriebes, in dem noch
herzurichtenden Nebengebäude des Jugend- und Kulturzentrums Höchst, das weniger
als ein Kilometer von der jetzigen Beratungsstelle entfernt liegt und mit
öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist, fortzuführen. Durch entsprechende zeitliche Planungen werden die
Beratungsstellen Gallus und Goldstein, denen jeweils eine Fachkraft zusätzlich
zugewiesen wird, die Beratungsleistung weiterhin direkt vor Ort
sicherstellen.
Mit dem Evangelischen
Regionalverband als Träger des Evangelischen Zentrums für Familien-,
Erziehungs- und Jugendberatung in Höchst werden darüber hinaus in enger
Kooperation gemeinsam Lösungen erarbeitet, um die vorhandenen
Beratungsleistungen weiter zu optimieren. Das Konzept wird dem Ortsbeirat in einer der
nächsten Sitzungen vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1962
Antrag vom
01.05.2013, OF
722/6
Anregung vom 16.05.2013, OA 379