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Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1447 Betreff: Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Ab dem 01.08.2013 werden die Beratungsleistungen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst unweit des bisherigen Standortes in einer betriebseigenen Liegenschaft in der Palleskestraße 2 erbracht. Die Beratung in der Palleskestraße erfolgt im Wesentlichen über Terminvergaben, so wie es in der Arbeit von Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Teams in Gallus und Goldstein wurden personell aufgestockt und sind für die Versorgung der westlichen Stadtteile zuständig. Die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile bleibt gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung unverändert bestehen. Die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, bleiben somit erhalten und die fachlich gebotenen Qualitätsstandards wie Freiwilligkeit, direkter Zugang zu Beratungsleistungen, Sicherstellung von Schweigepflicht und Datenschutz, Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit und -vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung gewährleistet. Wie allen Frankfurter Erziehungsberatungsstellen wurde auch den Beratungsstellen Gallus und Goldstein das Qualitätssiegel "Geprüfte Qualität" verliehen, mit welchem die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) den Einrichtungen bescheinigt, dass sie die fachlichen Standards und die Anforderungen an die Ausstattung erfüllen. Mit dem Evangelischen Regionalverband als Träger des Evangelischen Zentrums für Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung in Höchst werden darüber hinaus in enger Kooperation gemeinsam Lösungen erarbeitet, um die vorhandenen Beratungsleistungen weiter zu optimieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2013, OA 379