Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST
1447
Betreff: Keine Kürzung bei
der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Ab dem 01.08.2013 werden die
Beratungsleistungen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst
unweit des bisherigen Standortes in einer betriebseigenen Liegenschaft in der
Palleskestraße 2 erbracht. Die Beratung in der Palleskestraße erfolgt im
Wesentlichen über Terminvergaben, so wie es in der Arbeit von
Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Teams in Gallus und Goldstein wurden personell
aufgestockt und sind für die Versorgung der westlichen Stadtteile zuständig.
Die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen
Stadtteile bleibt gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der
Jugendhilfeplanung unverändert bestehen. Die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und
Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden
vor Ort in Anspruch zu nehmen, bleiben somit erhalten und die fachlich
gebotenen Qualitätsstandards wie Freiwilligkeit, direkter Zugang zu
Beratungsleistungen, Sicherstellung von Schweigepflicht und Datenschutz,
Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit und
-vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung gewährleistet.
Wie allen Frankfurter Erziehungsberatungsstellen
wurde auch den Beratungsstellen Gallus und Goldstein das Qualitätssiegel
"Geprüfte Qualität" verliehen, mit welchem die Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung (bke) den Einrichtungen bescheinigt, dass sie die fachlichen
Standards und die Anforderungen an die Ausstattung erfüllen. Mit dem Evangelischen Regionalverband als Träger des
Evangelischen Zentrums für Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung in Höchst
werden darüber hinaus in enger Kooperation gemeinsam Lösungen erarbeitet, um
die vorhandenen Beratungsleistungen weiter zu optimieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.05.2013, OA 379