Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
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Anregung vom 16.05.2013, OA 379 entstanden aus Vorlage: OF 722/6 vom 01.05.2013
Betreff: Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Vorgang: OM 1962/13 OBR 6; ST 551/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, keine Kürzungen beim Beratungsangebot der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst vorzunehmen. Das vorgeschlagene Konzept soll dahin gehend überarbeitet werden, dass keine Einschnitte beim Beratungsangebot stattfinden und weiterhin ausreichend Personal bereitgestellt wird. Die regionalen Kenntnisse des Sozialrathauses Höchst sollen dabei Berücksichtigung finden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 551, heißt es, den Beratungsstellen Gallus und Goldstein wird jeweils eine Fachkraft zusätzlich zugewiesen, die dann in dem kleinen Nebengebäude des Jugendzentrums Höchst die Versorgung vor Ort sicherstellen sollen. Dies bedeutet jedoch, dass die dritte Fachkraft, die jetzt in der Beratungsstelle Höchst zur Verfügung steht, dauerhaft wegfällt wie auch die halbe derzeit nicht besetzte Stelle. Ebenso wird es dann in Höchst keine Verwaltungskraft mehr geben, die ein erstes Gespräch führen und denjenigen Ratsuchenden, die sich ein Telefongespräch nicht zutrauen, Schwellenängste nehmen kann. Diese Arbeit müssten die zeitlich nur noch begrenzt für den Höchster Standort zuständigen Fachkräfte zusätzlich bewältigen, wodurch die Zeit für die intensive fachliche Beratungsarbeit weiter beschnitten wird. Die Sozialstruktur in Höchst und den angrenzenden Stadtteilen hat aber einen eher höheren Beratungsbedarf, das wurde auch in der Planungskonferenz für den Bereich des Sozialrathauses Höchst zum Thema "Offene Kinder- und Jugendarbeit" festgehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6