Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
Begründung
Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Vorgang: OM 1962/13 OBR 6; ST 551/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Eigenbetrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" zu beauftragen, keine Kürzungen beim Beratungsangebot der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung vorzunehmen. Das vorgeschlagene Konzept soll dahingehend überarbeitet werden, dass keine Einschnitte in das Beratungsangebot stattfinden und hierfür ausreichend Personal bereitgestellt wird. Die regionalen Kenntnisse des Sozialrathaus Höchst sollen dabei Berücksichtigung finden. Begründung: In der Stellungnahme ST 551 des Magistrats heißt es, den Beratungsstellen Gallus und Goldstein wird jeweils eine Fachkraft zusätzlich zugewiesen, die dann in dem kleinen Nebengebäude des Jugendzentrums Höchst die Versorgung vor Ort sicherstellen soll. Dies bedeutet jedoch, dass die dritte Fachkraft, die jetzt in der Beratungstelle Höchst zur Verfügung steht, wegfällt, sowie auf Dauer die halbe derzeit nichtbesetzte Stelle. Ebenso wird es dann in Höchst keine Verwaltungskraft mehr geben, die ein erstes Gespräch führen und den Ratsuchenden Schwellenängste nehmen kann, weil sie sich ein Telefongespräch nicht zutrauen. Diese Arbeit müssten die zeitlich nur noch begrenzt für den Höchster Standort zuständigen Fachkräfte zusätzlich bewältigen, wodurch die Zeit für die intensive fachliche Beratungsarbeit weiter beschnitten wird. Die Sozialstruktur in Höchst und den angrenzenden Stadtteilen hat aber einen eher höheren Beratungsbedarf, das wurde auch in der Planungskonferenz für den Bereich des Sozialrathauses Höchst zum Thema "Offene Kinder- und Jugendarbeit" festgehalten.