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Gutachten und Bürgerbeteiligung bei der Bebauungsplanung der Günthersburghöfe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hatte gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 1053 vom 23.02.2017) sowie mit Beschluss der Jury des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens vom 30.09.2017 den Auftrag, das städtebauliche Konzept "Die Günthersburghöfe" in einen Bebauungsplanentwurf umzusetzen. Die dazu erforderlichen Gutachten wurden in den darauffolgenden zwei Jahren beauftragt und als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf verwendet. Dies vorausgeschickt, nimmt der Magistrat zu den Anregungen wie folgt Stellung: Zu 1.: Der Magistrat hat die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Gutachten auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes veröffentlicht (https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/guenthersburghoefe_17130.html). Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie das Gutachten zur Regenwasserbewirtschaftung befinden sich in der End-redaktion und werden ebenfalls veröffentlicht, sobald dieser Arbeitsschritt abgeschlossen ist. Dass die Gutachten erst im November 2020 veröffentlicht werden konnten, liegt darin begründet, dass der Magistrat aufgrund der Komplexität des Projektes die verschiedenen Fachgutachten und Fachstudien zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Verkehrs- und Freiflächenplanung sowie zu ökologischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen parallel und integrativ erarbeitet hat. Da bei den Günthersburghöfen viele fachliche Ansätze Pilotcharakter haben, lag die ämterübergreifende Abstimmung und die Umsetzung der Fachthemen in den Bebauungsplanentwurf über dem üblichen Aufwand. Zu 2.: Alle für das Plangebiet und die angrenzenden Quartiere und Grünflächen relevanten ökologischen Fragestellungen wurden fachgutachterlich untersucht und bewertet und liegen den planerischen Entscheidungen zu Grunde. Eine fachgutachterliche Expertise ist hier unabdingbar. Zu 3.: Die Themen Biodiversität, Stadtklima und Baumbestand wurden vom Magistrat bereits gutachterlich untersucht. Die Gutachten wurden inzwischen wie unter 1. beschrieben veröffentlicht. Der Baumbestand wurde kartiert und bewertet. Weitere für Freizeitgärten typische Gehölze und Obstbäume gehen mit dem Biotoptyp Freizeitgarten in die ökologische Bewertung des Gebiets ein. Sollten sich im Zuge der im nun folgenden Verfahrensschritte der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie insbesondere auch der Träger öffentlicher Belange und der fachlich zuständigen Ämter, die für die in Rede stehenden Themen zuständig sind, dazu neue Erkenntnisse ergeben, werden diese bei der Fortentwicklung des Bebauungsplanentwurfes selbstverständlich berücksichtigt.

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