Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.02.2017, ST 483 Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 für
Kalbach-Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der
Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben
zu können. Zwischen Hessen Mobil und der Stadt
Frankfurt am Main wurden Abstimmungsgespräche geführt, die eine Teilerrichtung
des Lärmschutzwalls aus Aushubmaterial von der Baumaßnahme Riederwaldtunnel
vorsehen. Der Lärmschutzwall soll so gebaut
werden, dass er lärmschützende Wirkung für Kalbach erzielt und mit dem Ausbau
der BAB 5 erhöht werden kann. Es wurde daher vereinbart, dass die für Hessen Mobil
tätige Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage des Vorentwurfes einen Zwischenzustand
für den Lärmschutzwall plant. Nur so ist gewährleistet, dass es eine
konsistente Planung gibt, die alle Zwischenzustände, also auch den
teilerrichteten Lärmschutzwall, berücksichtigt. Die Entwurfsplanung von Hessen Mobil befindet sich
derzeit in Bearbeitung. Im Zusammenhang mit der Aufstellung und
Beschlussfassung für den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 waren in dieser
Planungsphase noch intensive Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr
und Infrastruktur (BMVI) zu führen. Innerhalb der Entwurfsplanung hat es in der
Zwischenzeit Abstimmungstermine mit den für die Landwirtschaft zuständigen
Ansprechpartnern gegeben. Im Ergebnis wird die Entwurfsplanung in allen hierfür
erforderlichen Fachplanungen derzeit im Detail weiterverfolgt. In 2017 sind aufgrund der eingetretenen
Terminverschiebungen und der gesetzlichen Anforderungen an die
Baurechtsunterlagen nochmals Aktualisierungen von Planungsgrundlagen sowie die
Aufstellung weiterer Fachplanungen erforderlich, die das ganze Jahr in Anspruch
nehmen werden. In
Abhängigkeit der Vorlage des Sichtvermerks des BMVI und nach Einarbeitung der
aktualisierten Planungsgrundlagen könnte das Planfeststellungsverfahren für den
Ausbau der BAB 5 in 2018 eingeleitet werden. Der Lärmschutzwall ist Bestandteil
dieses Vorhabens.
Die ursprünglich für die in der
zweiten Jahreshälfte 2016 geplanten gemeinsamen Projekt-gespräche verschieben
sich entsprechend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 280
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1202
Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2018, OM 2707