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Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1137 Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Nach derzeitigem Planungsstand der für Hessen Mobil tätigen Planungsarbeitsgemeinschaft ist die Vorlage der Vorentwurfsunterlagen für den Ausbau der BAB 5 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ende 2016 vorgesehen. Diese Planung beinhaltet auch den für die Verbreiterung vorzusehenden Lärmschutz in Form eines Walles mit aufgesetzter Lärmschutzwand. Dabei wird auch auf Grundlage des Vorentwurfes ein Zwischenzustand als Vorabmaßnahme mit Aushubmaterial aus der Baumaßnahme Riederwaldtunnel für den Lärmschutzwall im Bereich Kalbach berücksichtigt. Die Genehmigung dieses Entwurfes ermöglicht die Weiterbearbeitung zum Genehmigungsentwurf und die anschließende Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die ursprünglich für die in der zweiten Jahreshälfte 2016 geplanten gemeinsamen Projektgespräche verschieben sich entsprechend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 280 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1202