Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1137
Betreff: Lärmschutz an der
Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der
Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben
zu können. Nach derzeitigem Planungsstand der
für Hessen Mobil tätigen Planungsarbeitsgemeinschaft ist die Vorlage der
Vorentwurfsunterlagen für den Ausbau der BAB 5 beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ende 2016 vorgesehen. Diese Planung beinhaltet auch den für die
Verbreiterung vorzusehenden Lärmschutz in Form eines Walles mit aufgesetzter
Lärmschutzwand. Dabei wird auch auf Grundlage des Vorentwurfes ein
Zwischenzustand als Vorabmaßnahme mit Aushubmaterial aus der Baumaßnahme
Riederwaldtunnel für den Lärmschutzwall im Bereich Kalbach berücksichtigt.
Die Genehmigung dieses Entwurfes ermöglicht die
Weiterbearbeitung zum Genehmigungsentwurf und die anschließende Beantragung der
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium
Darmstadt. Die ursprünglich für die in der
zweiten Jahreshälfte 2016 geplanten gemeinsamen Projektgespräche verschieben
sich entsprechend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 280
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1202