Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM
280 entstanden aus
Vorlage: OF 41/12 vom
18.06.2016 Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 für
Kalbach-Riedberg Vorgang: OA 438/13 OBR 12; Beschl. d. Stv.-V.,
§ 3962/13 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der Anregung
des Ortsbeirats 12 (OA 438 vom 01.11.2013) und des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung (§ 3962 vom 12.12.2013), die bisher noch nicht
beantwortet ist , den Prüfungsauftrag zum Bau eines
Zwischenlagers für Erdaushub, ersatzweise für den geplanten Lärmschutzwall,
abzuschließen.
Im Hinblick auf die aktuellen
Aussagen des Bundesverkehrswegeplans, in dem ein Ausbau der A 5 mit
begleitendem Lärmschutzwall auf die Zeit nach 2030 verschoben wird, sind
Lösungen zu finden, um in kürzerer Zeit den für den Stadtteil Kalbach-Riedberg
dringend benötigten Lärmschutz zu schaffen. Begründung: Für den entlang der A 5 im Bereich Kalbach geplanten
Lärmschutzwall besteht seit dem Jahr 2008 Planungsrecht. Bereits 2009 hat der
Magistrat entlang der A 5 Grundstücke erworben, auf denen ab 2012 ein
Lärmschutzwall errichtet werden sollte. Dieses Projekt wurde gestoppt und damit
scheint die Verwirklichung des Lärmschutzwalls in weite Ferne gerückt zu
sein. Das Beispiel des Baugebiets Riedberg
und der dort mit einer Zwischenlagerung entstandene Lärmschutzwall zeigen Wege
auf, wie der im Stadtgebiet in größerem Umfang entstehende Erdaushub zur
Vorbereitung eines Lärmschutzwalls genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.11.2013, OA 438
Stellungnahme
des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1137
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.02.2017, ST 483
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1202
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2445
Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2018, OM 2707
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1691
Auskunftsersuchen
vom 19.06.2020, V
1685 Aktenzeichen: 66 0