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Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 41/12 vom 18.06.2016 Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg Vorgang: OA 438/13 OBR 12; Beschl. d. Stv.-V., § 3962/13 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der Anregung des Ortsbeirats 12 (OA 438 vom 01.11.2013) und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 3962 vom 12.12.2013), die bisher noch nicht beantwortet ist , den Prüfungsauftrag zum Bau eines Zwischenlagers für Erdaushub, ersatzweise für den geplanten Lärmschutzwall, abzuschließen. Im Hinblick auf die aktuellen Aussagen des Bundesverkehrswegeplans, in dem ein Ausbau der A 5 mit begleitendem Lärmschutzwall auf die Zeit nach 2030 verschoben wird, sind Lösungen zu finden, um in kürzerer Zeit den für den Stadtteil Kalbach-Riedberg dringend benötigten Lärmschutz zu schaffen. Begründung: Für den entlang der A 5 im Bereich Kalbach geplanten Lärmschutzwall besteht seit dem Jahr 2008 Planungsrecht. Bereits 2009 hat der Magistrat entlang der A 5 Grundstücke erworben, auf denen ab 2012 ein Lärmschutzwall errichtet werden sollte. Dieses Projekt wurde gestoppt und damit scheint die Verwirklichung des Lärmschutzwalls in weite Ferne gerückt zu sein. Das Beispiel des Baugebiets Riedberg und der dort mit einer Zwischenlagerung entstandene Lärmschutzwall zeigen Wege auf, wie der im Stadtgebiet in größerem Umfang entstehende Erdaushub zur Vorbereitung eines Lärmschutzwalls genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 438 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1137 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1202 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2445 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2707 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1691 Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Aktenzeichen: 66 0

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