Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1691
Betreff: Lärmschutz an der
Autobahn 5 Kalbach-Riedberg Der Magistrat hat mit Hessen Mobil Kontakt
aufgenommen und folgende Stellungnahme erhalten: Das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die
damit verbundene Ausweisung zusätzlicher, teils großflächiger
Siedlungsstrukturen, insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main, führen zu neuen
Verkehrsbeziehungen und zu einer merklich höheren Verkehrsnachfrage. Dieser
Sachverhalt ist in die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 einzubeziehen.
Außerdem sind die Folgen für die Ausbauplanung der A 5 im Hinblick auf
Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit zu beurteilen. Die beschriebenen Aspekte und Auswirkungen werden in
einer Machbarkeitsstudie für einen längeren Streckenabschnitt der A 5 von der
Anschlussstelle Friedberg bis in die Nähe des Autobahnkreuz Frankfurt (A 3)
berücksichtigt, um weitergehende Erkenntnisse für die weitere Planung zu
gewinnen. Erste Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie sind frühestens Ende
2019 zu erwarten. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der Studie gegebenenfalls
zu Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung führen. Zum aktuellen Stand des Lärmschutzwalls: Die Erdwallschüttungen östlich der A
5 im Bereich Kalbach-Riedberg sollen mit Überschussmassen aus dem Bau des
Riederwaldtunnels erfolgen. Daher besteht neben dem erforderlichen Baurecht für
die Erdwälle in diesem Bereich auch ein zeitlicher Zusammenhang und eine
Abhängigkeit mit der Maßnahme A 66, "Tunnel Riederwald". Für dieses Projekt wird derzeit die Anhörung für das
Planänderungsverfahren "Tunnel" durch das Regierungspräsidium
Darmstadt durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss für das
Planänderungsverfahren "Tunnel" wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019
erwartet. Damit ist der Baubeginn für die
eigentliche Tunnelmaßnahme frühestens im Jahr 2020 möglich. Mit den im Zuge des
Aushubs der Baugruben anfallenden Überschussmassen, die für die Lärmschutzwälle
geeignet sind, erfolgt zunächst die Fertigstellung der im Jahr 2007
planfestgestellten Erdwälle östlich der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der
Urselbachtalbrücke Aufgrund der von Hessen Mobil dargestellten
Zusammenhänge sieht die Stadt Frankfurt aktuell keine Möglichkeit den
zeitlichen Ablauf zu beschleunigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 280