Welche Maßnahmen zur Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden unternommen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 400 Betreff: Welche Maßnahmen zur Errichtung der
Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden
unternommen? Zu 1. und 2.: Um die Baumaßnahme umzusetzen, muss
Baurecht geschaffen werden. Dafür muss grundsätzlich ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht
eingeleitet, da bislang von der projektmäßigen Verknüpfung zwischen den
Baumaßnahmen an der A 661 von Seiten des Landes Hessen und den städtischen
Bauvorhaben - und damit von einer verfahrensrechtlichen Abhängigkeit -
ausgegangen wurde.
Auf Anregung von Hessen Mobil -
und wegen der baulichen Geringfügigkeit der Maßnahme - kann bei der Hessischen
Straßenbauverwaltung ein Antrag auf Entscheidung über das Entfallen der
Planfeststellung und die Plangenehmigung eingereicht werden. Um Synergieeffekte bei der Baurechtschaffung zu
erzielen, wird der Magistrat das Projekt "Friedberger Landstraße - zusätzliche
Fahrspur stadteinwärts" um die unmittelbar angrenzende Baumaßnahme "Radweg
stadteinwärts im Bereich der Anschlussstelle Friedberger Landstraße/A661"
erweitern. Die beiden Maßnahmen werden für die Baurechtschaffung zu einer
Maßnahme zusammengefasst und geplant. Um die prüffähigen Antragsunterlagen
zusammenzustellen, sind vorab Planungs- und Gutachterleistungen
durchzuführen. Zu 3.: Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss im Dezember
2018 der Freigabe der Planungsmittel zugestimmt hat, werden die Planungen
Anfang 2019 begonnen beziehungsweise wieder aufgenommen. Die Durchführung der
erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen sowie die Prüfung der
gestellten Anträge durch die Hessische Straßenbauverwaltung nimmt einen
längeren Zeitraum in Anspruch. Die Realisierung der beiden Maßnahmen wird daher
noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3715
Antrag vom
04.06.2019, OF
763/10
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788