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Welche Maßnahmen zur Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden unternommen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 400 Betreff: Welche Maßnahmen zur Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden unternommen? Zu 1. und 2.: Um die Baumaßnahme umzusetzen, muss Baurecht geschaffen werden. Dafür muss grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet, da bislang von der projektmäßigen Verknüpfung zwischen den Baumaßnahmen an der A 661 von Seiten des Landes Hessen und den städtischen Bauvorhaben - und damit von einer verfahrensrechtlichen Abhängigkeit - ausgegangen wurde. Auf Anregung von Hessen Mobil - und wegen der baulichen Geringfügigkeit der Maßnahme - kann bei der Hessischen Straßenbauverwaltung ein Antrag auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung eingereicht werden. Um Synergieeffekte bei der Baurechtschaffung zu erzielen, wird der Magistrat das Projekt "Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrspur stadteinwärts" um die unmittelbar angrenzende Baumaßnahme "Radweg stadteinwärts im Bereich der Anschlussstelle Friedberger Landstraße/A661" erweitern. Die beiden Maßnahmen werden für die Baurechtschaffung zu einer Maßnahme zusammengefasst und geplant. Um die prüffähigen Antragsunterlagen zusammenzustellen, sind vorab Planungs- und Gutachterleistungen durchzuführen. Zu 3.: Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss im Dezember 2018 der Freigabe der Planungsmittel zugestimmt hat, werden die Planungen Anfang 2019 begonnen beziehungsweise wieder aufgenommen. Die Durchführung der erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen sowie die Prüfung der gestellten Anträge durch die Hessische Straßenbauverwaltung nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch. Die Realisierung der beiden Maßnahmen wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3715 Antrag vom 04.06.2019, OF 763/10 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788