Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 159
Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1724 - OA 166/17 OBR 10, B 380/17 - Zu
- Nach Prüfung der Sachlage hat das Land - entgegen verbindlicher Aussagen in der Vergangenheit - nunmehr mitgeteilt, dass zwischen den Baumaßnahmen an der A 661 und den städtischen Bauvorhaben keine projektmäßigen Verknüpfungen und verfahrensrechtlichen Abhängigkeiten bestehen. Auch verkehrstechnische Auswirkungen zwischen den Maßnahmen von Land und Stadt seien nicht zu erwarten. Daher sieht das Land kein Erfordernis mehr, ein Planfeststellungsverfahren für die städtischen Maßnahmen in das eigene für die BAB 661 zu integrieren. Der Magistrat wird somit das Baurecht herbeiführen. Vor diesem Hintergrund wird ebenfalls geprüft, ob ein Antrag auf Unterlassung der Planfeststellung möglich ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses, wäre ein solcher Antrag beim Land zu stellen. Zu
- Wie bereits im Zwischenbericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 380, dargelegt, ist ohne die Fahrbahnverbreiterung leider keine verkehrssichere Lösung realisierbar. Es ist daher grundsätzlich die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Baurechtschaffung erforderlich.Nebenvorlage: Antrag vom 04.09.2018, OF 580/10
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
24
OBR
10
TO II, TOP 33
Die Vorlage B 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
OBR
11
TO II, TOP 7
Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke BFF FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung
24
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 16
nicht auf TO Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
25
OBR
10
TO I, TOP 14
Anregung an den Magistrat OM 3715 2018 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 580/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle