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Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 Der Magistrat verweist aufgrund der unveränderten Sachlage auf die Stellungnahmen ST 1692/2018 und ST 622/2019. Für eine Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße sowie für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg muss Baurecht geschaffen werden. Dabei bietet es sich an - gerade hinsichtlich der Nutzung von Synergieeffekten - für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinanderstehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Aufgrund der hierfür gleichermaßen vollumfänglichen Durchführung von Planungs- und Gutachterleistungen ist keine Zeitersparnis in einer getrennten Baurechtschaffung zu sehen. Daher wird eine Trennung beider Verfahren aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es wird allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat an der bisherigen Vorgehensweise fest. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Antrag vom 03.08.2020, OF 1020/10 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317