Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger
Landstraße auf die A 661 Der Magistrat verweist aufgrund der
unveränderten Sachlage auf die Stellungnahmen ST 1692/2018 und ST
622/2019. Für eine Radverkehrsführung an der
Friedberger Landstraße sowie für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in
Richtung Bad Homburg muss Baurecht geschaffen werden. Dabei bietet es sich an -
gerade hinsichtlich der Nutzung von Synergieeffekten - für die beiden in
unmittelbarer Nähe zueinanderstehenden, verkehrstechnisch verbundenen
Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Aufgrund der hierfür gleichermaßen vollumfänglichen
Durchführung von Planungs- und Gutachterleistungen ist keine Zeitersparnis in
einer getrennten Baurechtschaffung zu sehen. Daher wird eine Trennung beider
Verfahren aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.
Es wird allerdings angestrebt, die
Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über
das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen
Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat an der
bisherigen Vorgehensweise fest. Der Anregung kann daher leider nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788
Antrag vom
03.08.2020, OF
1020/10
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317