Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Welche Maßnahmen zur Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden unternommen?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3715 entstanden aus Vorlage: OF 580/10 vom 04.09.2018 Betreff: Welche Maßnahmen zur Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden unternommen? Vorgang: B 159/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Planfeststellung für die Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 Richtung Norden erforderlich ist; 2. wenn ja, ob das Planfeststellungsverfahren zwischenzeitlich eingeleitet wurde; 3. wenn nein, was unternommen wurde, damit die Bauarbeiten baldmöglichst begonnen werden können. Begründung: Die Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 Richtung Norden ist seit Jahren dringend erforderlich. Bisher hieß es immer, sie sei nur im Rahmen einer Planfeststellung des Landes zur Erweiterung der A 661 möglich. Nun heißt es im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 159, völlig überraschend, dass dies nicht notwendig sei. Dadurch sind Jahre sinnlos abgewartet worden. Vor diesem Hintergrund muss nun sichergestellt werden, dass die Realisierung der Abbiegespur baldmöglichst in die Wege geleitet wird, um den Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim endlich an der Wurzel zu packen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 159 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 400 Antrag vom 04.06.2019, OF 763/10 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Verknüpfte Vorlagen