Welche Maßnahmen zur Errichtung der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden unternommen?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3715 entstanden aus Vorlage:
OF 580/10 vom
04.09.2018 Betreff: Welche Maßnahmen zur Errichtung der
Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 wurden
unternommen? Vorgang: B 159/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Planfeststellung für die Errichtung der
Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 Richtung Norden
erforderlich ist; 2. wenn ja,
ob das Planfeststellungsverfahren zwischenzeitlich eingeleitet wurde; 3. wenn nein, was unternommen wurde,
damit die Bauarbeiten baldmöglichst begonnen werden können. Begründung: Die Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf
die A 661 Richtung Norden ist seit Jahren dringend erforderlich. Bisher
hieß es immer, sie sei nur im Rahmen einer Planfeststellung des Landes zur
Erweiterung der A 661 möglich. Nun heißt es im Bericht des Magistrats vom
04.06.2018, B 159, völlig überraschend, dass dies nicht notwendig sei.
Dadurch sind Jahre sinnlos abgewartet worden. Vor diesem Hintergrund muss nun
sichergestellt werden, dass die Realisierung der Abbiegespur baldmöglichst in
die Wege geleitet wird, um den Schleichverkehr durch Berkersheim und
Preungesheim endlich an der Wurzel zu packen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 159
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 400
Antrag vom
04.06.2019, OF
763/10
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0