Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST
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Betreff: Einen
Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten Die Abhaltung von Wochen- bzw.
Erzeugermärkten in den Frankfurter Stadtteilen wird durch den Magistrat
außerordentlich begrüßt. Regelmäßige Marktveranstaltungen beleben nicht nur das
räumliche Umfeld und ergänzen damit den stationären Einzelhandel, sondern
tragen auch als Kommunikationstreffpunkt zur Verständigung der
Stadtteilbewohnerinnen und Bewohner bei. Voraussetzung für die Neueinrichtung eines
Wochenmarktes ist ganz wesentlich die positive Beurteilung der örtlichen
Standortfaktoren. Eine öffentliche Fläche, die zu Marktzwecken genutzt werden
soll, hat - gemäß gewerberechtlichem Orientierungswert - mindestens 12
Wochenmarktanbietern Platz zu bieten. Darüber hinaus sollte der Standort,
damit ein Markt nachhaltig bestehen kann, dazu geeignet sein, hinsichtlich
seiner Lage und verkehrlichen Erreichbarkeit durch Verbraucherinnen und
Verbraucher wahr- und angenommen zu werden. Erfahrungsgemäß sollten folgende Standortfaktoren
vor Ort in ausreichendem Maße bestehen: taugliche Veranstaltungsfläche (befahrbar,
ausreichend dimensioniert, absicherbar, brandschutzrechtlich nutzbar, etc.)
stadträumliche
Aufenthaltsqualität ausreichend großes Einzugsgebiet verkehrliche Erreichbarkeit vorhandene
Passantengrundfrequenz Nachfrage verheißende soziodemografische Strukturen
im Stadtteil (Kaufkraftniveau, Einkaufsgewohnheiten, Altersdurchschnitt,
etc.) Kompatibilität mit
vorhandenen Umfeldnutzungen Der Magistrat kam dem Auftrag nach, eine Prüfung zu
veranlassen, ob sich der Rottweiler Platz sowie gegebenenfalls komplementär die
Rottweiler Straße zur Durchführung eines regelmäßigen Wochenmarktes eignen
würden. Im Ergebnis musste, nach anfänglich
positiver Grundauffassung, festgestellt werden, dass für den Platz und das
umliegende Areal aufgrund der zumeist 4-stöckigen Randbebauung und der
ansonsten beengten Verhältnisse erhebliche Brandschutzanforderungen bestehen.
Auf dem Rottweiler Platz ist nicht nur die notwendige Zufahrtsbreite von 3,5m
jederzeit zu gewährleisten, sondern eine Aufstellfläche für
Hubrettungsfahrzeuge von 5,5m im Bereich der am Saalbaugebäude vorgebauten
Arkade vorzuhalten. Dort können demnach auf der gesamten Länge keine
Marktstände aufgestellt werden. Die verbleibenden und nutzbaren Flächenanteile
lassen eine praktikable und kostendeckende Marktveranstaltung nicht zu.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075
Antrag vom
16.11.2014, OF
544/1
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3713
Antrag vom
20.11.2015, OF
699/1
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822
Antrag vom
03.01.2018, OF
477/1
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659
Antrag vom
28.07.2018, OF
664/1