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Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Betreff: Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten Die Abhaltung von Wochen- bzw. Erzeugermärkten in den Frankfurter Stadtteilen wird durch den Magistrat außerordentlich begrüßt. Regelmäßige Marktveranstaltungen beleben nicht nur das räumliche Umfeld und ergänzen damit den stationären Einzelhandel, sondern tragen auch als Kommunikationstreffpunkt zur Verständigung der Stadtteilbewohnerinnen und Bewohner bei. Voraussetzung für die Neueinrichtung eines Wochenmarktes ist ganz wesentlich die positive Beurteilung der örtlichen Standortfaktoren. Eine öffentliche Fläche, die zu Marktzwecken genutzt werden soll, hat - gemäß gewerberechtlichem Orientierungswert - mindestens 12 Wochenmarktanbietern Platz zu bieten. Darüber hinaus sollte der Standort, damit ein Markt nachhaltig bestehen kann, dazu geeignet sein, hinsichtlich seiner Lage und verkehrlichen Erreichbarkeit durch Verbraucherinnen und Verbraucher wahr- und angenommen zu werden. Erfahrungsgemäß sollten folgende Standortfaktoren vor Ort in ausreichendem Maße bestehen: taugliche Veranstaltungsfläche (befahrbar, ausreichend dimensioniert, absicherbar, brandschutzrechtlich nutzbar, etc.) stadträumliche Aufenthaltsqualität ausreichend großes Einzugsgebiet verkehrliche Erreichbarkeit vorhandene Passantengrundfrequenz Nachfrage verheißende soziodemografische Strukturen im Stadtteil (Kaufkraftniveau, Einkaufsgewohnheiten, Altersdurchschnitt, etc.) Kompatibilität mit vorhandenen Umfeldnutzungen Der Magistrat kam dem Auftrag nach, eine Prüfung zu veranlassen, ob sich der Rottweiler Platz sowie gegebenenfalls komplementär die Rottweiler Straße zur Durchführung eines regelmäßigen Wochenmarktes eignen würden. Im Ergebnis musste, nach anfänglich positiver Grundauffassung, festgestellt werden, dass für den Platz und das umliegende Areal aufgrund der zumeist 4-stöckigen Randbebauung und der ansonsten beengten Verhältnisse erhebliche Brandschutzanforderungen bestehen. Auf dem Rottweiler Platz ist nicht nur die notwendige Zufahrtsbreite von 3,5m jederzeit zu gewährleisten, sondern eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge von 5,5m im Bereich der am Saalbaugebäude vorgebauten Arkade vorzuhalten. Dort können demnach auf der gesamten Länge keine Marktstände aufgestellt werden. Die verbleibenden und nutzbaren Flächenanteile lassen eine praktikable und kostendeckende Marktveranstaltung nicht zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Antrag vom 16.11.2014, OF 544/1 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3713 Antrag vom 20.11.2015, OF 699/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1

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