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Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Betreff: Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 Im Bereich des Gutleutviertels sowie direkt im Westhafenquartier wurden in jüngster Zeit mehrere potentielle Wochenmarktstandorte geprüft. An keinem der bisherigen Prüfstandorte, die sich teilweise in städtischem oder in privatem Besitz befinden, konnten die notwendigen Rahmenbedingungen für einen Markt festgestellt werden. Mitunter lag es daran, dass Grundstückseigentümer vorhandene Freiflächen nicht für einen öffentlichen Wochenmarkt zur Verfügung stellen wollten. Das Grundstück Speicherstraße 53 befindet sich ebenfalls nicht im Besitz der Stadt Frankfurt, weshalb mit ähnlichen Zustimmungsproblemen für die angeregten Zwischennutzungen als Marktstandort oder als öffentliche Grünfläche gerechnet werden muss. Zudem ist offensichtlich, dass die Fläche auf absehbare Zeit als Gewerbe- bzw. Büroimmobilie entwickelt werden soll. Ein Wochenmarkt ist als Übergangsnutzung für zeitweise brachliegende Bauflächen grundsätzlich ungeeignet. Die Konzeption und Einrichtung eines Versorgungsmarktes ist mit umfangreicher organisatorischer Vorbereitung verbunden, die sich in wirtschaftlicher Hinsicht sowohl für die Händler als auch für den Organisator erst über mittelfristige Zeiträume rechnet. Mindestens ein Jahr benötigen neue Märkte in der Regel um bestenfalls Kostendeckung zu erzielen. Insofern wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gelingen, bei Händlern das notwendige Interesse für die Teilnahme an einem befristeten Wochenmarkt zu wecken. Darüber hinaus ist die räumliche Lage und Beschaffenheit des Grundstücks als wenig markttauglich anzusehen. Insbesondere fehlt es am Standort an stadträumlicher Aufenthalts-Qualität, notwendiger Passantengrundfrequenz sowie an gut erschlossener und befestigter Veranstaltungsfläche. Der Magistrat geht abschließend nicht von der Realisierbarkeit öffentlicher Zwischennutzungen auf dem Grundstück an der Speicherstraße 53 aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1

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