Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST
1247
Betreff: Zwischennutzung
des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 Im Bereich des Gutleutviertels
sowie direkt im Westhafenquartier wurden in jüngster Zeit mehrere potentielle
Wochenmarktstandorte geprüft. An keinem der bisherigen Prüfstandorte, die sich
teilweise in städtischem oder in privatem Besitz befinden, konnten die
notwendigen Rahmenbedingungen für einen Markt festgestellt werden. Mitunter lag
es daran, dass Grundstückseigentümer vorhandene Freiflächen nicht für einen
öffentlichen Wochenmarkt zur Verfügung stellen wollten. Das Grundstück Speicherstraße 53 befindet sich
ebenfalls nicht im Besitz der Stadt Frankfurt, weshalb mit ähnlichen
Zustimmungsproblemen für die angeregten Zwischennutzungen als Marktstandort
oder als öffentliche Grünfläche gerechnet werden muss. Zudem ist
offensichtlich, dass die Fläche auf absehbare Zeit als Gewerbe- bzw.
Büroimmobilie entwickelt werden soll. Ein Wochenmarkt ist als Übergangsnutzung für
zeitweise brachliegende Bauflächen grundsätzlich ungeeignet. Die Konzeption und
Einrichtung eines Versorgungsmarktes ist mit umfangreicher organisatorischer
Vorbereitung verbunden, die sich in wirtschaftlicher Hinsicht sowohl für die
Händler als auch für den Organisator erst über mittelfristige Zeiträume
rechnet. Mindestens ein Jahr benötigen neue Märkte in der Regel um bestenfalls
Kostendeckung zu erzielen. Insofern wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
gelingen, bei Händlern das notwendige Interesse für die Teilnahme an einem
befristeten Wochenmarkt zu wecken. Darüber hinaus ist die räumliche Lage und
Beschaffenheit des Grundstücks als wenig markttauglich anzusehen. Insbesondere
fehlt es am Standort an stadträumlicher Aufenthalts-Qualität, notwendiger
Passantengrundfrequenz sowie an gut erschlossener und befestigter
Veranstaltungsfläche. Der Magistrat geht abschließend nicht von der
Realisierbarkeit öffentlicher Zwischennutzungen auf dem Grundstück an der
Speicherstraße 53 aus. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144
Antrag vom
03.01.2018, OF
477/1
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659
Antrag vom
28.07.2018, OF
664/1