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Tempo 50 auf der Kennedyallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 247 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 21. Dezember 2015, ST 1802, ausgeführt, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Bei der Kennedyallee handelt es sich um einen Hauptverkehrszubringer aus südlicher Richtung mit jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der Abschnitt zwischen der Sandhöfer Allee und der Niederräder Landstraße ist ein unbebauter Bereich. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und dem Ausbauzustand dieser Straße sowie der nicht vorhandenen Bebauung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h den Verkehrsteilnehmenden nicht zu vermitteln. Zudem sind die Unfalldaten in diesem Bereich unauffällig und der stadteinwärts führende Geh- und Radweg erfüllt die gesetzliche Mindestbreite. Somit lässt sich eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Lärm- bzw. Sicherheitsgründen nicht begründen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5