Tempo 50 auf der Kennedyallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
247
Betreff: Tempo 50 auf der
Kennedyallee Wie bereits in der Stellungnahme
des Magistrats vom 21. Dezember 2015, ST 1802, ausgeführt, kann der Anregung
nicht entsprochen werden. Bei der Kennedyallee handelt es sich um einen
Hauptverkehrszubringer aus südlicher Richtung mit jeweils zwei Fahrstreifen je
Fahrtrichtung. Der Abschnitt zwischen der Sandhöfer Allee und der Niederräder
Landstraße ist ein unbebauter Bereich. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und dem
Ausbauzustand dieser Straße sowie der nicht vorhandenen Bebauung ist eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h den Verkehrsteilnehmenden nicht zu
vermitteln. Zudem sind die Unfalldaten in diesem
Bereich unauffällig und der stadteinwärts führende Geh- und Radweg erfüllt die
gesetzliche Mindestbreite. Somit lässt sich eine Reduzierung der
Geschwindigkeit aus Lärm- bzw. Sicherheitsgründen nicht begründen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314
Antrag vom
23.07.2018, OF
926/5