Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Nie-derräder Landstraße sicher gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST
915
Betreff: Fuß- und Radweg
auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und
Nie-derräder Landstraße sicher gestalten Die vom Ortsbeirat angeregte
durchgängige Fuß- und Radweg-Verbindung würde vollständig im ausgewiesenen
Bannwald liegen. Bannwald gemäß § 13 Hessischem Waldgesetz (HWaldG)
kann nur in seltenen Fällen, soweit überregionale Belange betroffen sind,
aufgehoben werden. Zuständig dafür ist die obere (hier: Regierungspräsidium
Darmstadt) bzw. oberste Forstbehörde (hier: Hessisches Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Da keine überregionale Bedeutung der geplanten
Maßnahme erkennbar ist, kann der vom Ortsbeirat angedachten Einrichtung der
Fuß- und Radweg-Verbindung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2017, OM 1951
Antrag vom
23.07.2018, OF
926/5