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Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Nie-derräder Landstraße sicher gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 915

Betreff: Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite der Kennedyallee zwischen Richard-Strauss-Allee und Nie-derräder Landstraße sicher gestalten Die vom Ortsbeirat angeregte durchgängige Fuß- und Radweg-Verbindung würde vollständig im ausgewiesenen Bannwald liegen. Bannwald gemäß § 13 Hessischem Waldgesetz (HWaldG) kann nur in seltenen Fällen, soweit überregionale Belange betroffen sind, aufgehoben werden. Zuständig dafür ist die obere (hier: Regierungspräsidium Darmstadt) bzw. oberste Forstbehörde (hier: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Da keine überregionale Bedeutung der geplanten Maßnahme erkennbar ist, kann der vom Ortsbeirat angedachten Einrichtung der Fuß- und Radweg-Verbindung nicht entsprochen werden.