Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommune stärken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802
Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommune stärken Zu
- : Bei der Kennedyallee handelt es sich um einen Hauptverkehrszubringer aus südlicher Richtung mit jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der Abschnitt zwischen der Sandhöfer Allee und der Niederräder Landstraße ist ein unbebauter Bereich. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und dem Ausbauzustand dieser Straße sowie der nicht vorhandenen Bebauung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h den Verkehrsteilnehmenden nicht zu vermitteln. Zudem sind die Unfalldaten in diesem Bereich sehr unauffällig und der stadteinwärts führende Geh- und Radweg erfüllt die gesetzliche Mindestbreite. Somit lässt sich eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Lärm- bzw. Sicherheitsgründen nicht begründen. Zu 2.: Der Magistrat wird seine Bemühungen fortsetzen, über den Deutschen Städtetag auf den Gesetzgeber einzuwirken, damit die im "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" angekündigte Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zeitnah umgesetzt wird.