Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommune stärken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee -
Entscheidungskompetenz der Kommune stärken Zu 1.: Bei der Kennedyallee handelt es sich um einen
Hauptverkehrszubringer aus südlicher Richtung mit jeweils zwei Fahrstreifen je
Fahrtrichtung. Der Abschnitt zwischen der Sandhöfer Allee und der Niederräder
Landstraße ist ein unbebauter Bereich. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und dem
Ausbauzustand dieser Straße sowie der nicht vorhandenen Bebauung ist eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h den Verkehrsteilnehmenden nicht zu
vermitteln. Zudem sind die Unfalldaten in diesem
Bereich sehr unauffällig und der stadteinwärts führende Geh- und Radweg erfüllt
die gesetzliche Mindestbreite. Somit lässt sich eine Reduzierung der
Geschwindigkeit aus Lärm- bzw. Sicherheitsgründen nicht begründen. Zu 2.: Der Magistrat wird seine Bemühungen fortsetzen, über
den Deutschen Städtetag auf den Gesetzgeber einzuwirken, damit die im
"Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" angekündigte Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung zeitnah umgesetzt wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.06.2015, OA 639
Anregung an
den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314
Antrag vom
09.01.2023, OF
620/5