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Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2404 Betreff: Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661 Der Magistrat betrachtet die drei übergeordneten Leitideen und Planungsziele für das "Ernst-May-Viertel" stets im Gesamtkontext des Vorhabens. Leitelemente sind die Reduktion des Verkehrslärms durch die A 661, die Aufhebung der städtebaulich nachteiligen Zäsurwirkung durch die A 661 und Schaffung von Wohnbaumöglichkeiten, die Schaffung der Grünvernetzung zwischen Huthpark und Günthersburgpark und Herstellung der "Grünen Mitte" auf dem Deckel der A 661 sowie Verbesserung der Freizeit-/Erholungsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft. Klimatologisch günstige Auswirkungen durch die Einhausung sind zu erwarten. Das Herauslösen der drei Wohnbauquartiere "Günthersburghöfe", "Atterberry-Ost" und "Gärtnerei Friedrich" aus dem Untersuchungsraum des "Ernst-May-Viertels" erfolgte aus formalen Gründen, da aus rechtlichen Gründen die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht statthaft ist, wenn die Planungsziele durch andere städtebauliche Instrumente ebenfalls erreichbar sind. Die Planungen für die "Günthersburghöfe" orientieren sich an den Leitelementen des "Ernst-May-Viertels". Über die endgültige Lage und Länge der vom Magistrat befürworteten Einhausung der A 661 und deren Finanzierung haben die städtischen Gremien noch nicht abschließend beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Erst nach Vorliegen dieser grundsätzlichen Beschlüsse können die wesentlichen (technischen) Aspekte der Einhausung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland verhandelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2058