Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2404
Betreff: Keine weiteren
Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661 Der Magistrat betrachtet die drei
übergeordneten Leitideen und Planungsziele für das "Ernst-May-Viertel" stets im
Gesamtkontext des Vorhabens. Leitelemente sind die Reduktion des Verkehrslärms
durch die A 661, die Aufhebung der städtebaulich nachteiligen Zäsurwirkung
durch die A 661 und Schaffung von Wohnbaumöglichkeiten, die Schaffung der
Grünvernetzung zwischen Huthpark und Günthersburgpark und Herstellung der
"Grünen Mitte" auf dem Deckel der A 661 sowie Verbesserung der
Freizeit-/Erholungsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft. Klimatologisch
günstige Auswirkungen durch die Einhausung sind zu erwarten. Das Herauslösen der drei Wohnbauquartiere
"Günthersburghöfe", "Atterberry-Ost" und "Gärtnerei Friedrich" aus dem
Untersuchungsraum des "Ernst-May-Viertels" erfolgte aus formalen Gründen, da
aus rechtlichen Gründen die Anwendung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme nicht statthaft ist, wenn die Planungsziele durch andere
städtebauliche Instrumente ebenfalls erreichbar sind. Die Planungen für die
"Günthersburghöfe" orientieren sich an den Leitelementen des
"Ernst-May-Viertels". Über die endgültige Lage und Länge der vom Magistrat
befürworteten Einhausung der A 661 und deren Finanzierung haben die städtischen
Gremien noch nicht abschließend beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Erst nach Vorliegen dieser grundsätzlichen Beschlüsse können die wesentlichen
(technischen) Aspekte der Einhausung mit den zuständigen Stellen des Landes
Hessen und der Bundesrepublik Deutschland verhandelt werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.08.2017, OM 2058