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Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung der A 661

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

der Einhausung der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, vor weiteren Planungen für das Ernst-May-Viertel, insbesondere das sogenannte Innovationsquartier, eine verbindliche Zusage für die Einhausung der A 661 abzugeben, da diese sowohl in der Wegebeziehung der Grünen Mitte vom Güntherburgpark in den Norden wie auch aufgrund der klimatischen Auswirkungen eine entscheidende Rolle spielt. Außerdem ist es dringend geboten, die Pläne zum Ernst-May-Viertel im Gesamtkontext und keinesfalls einzelne Planungsgebiete isoliert zu betrachten, weder unter klimatologischen, sozialen noch verkehrstechnischen Gesichtspunkten. Begründung: Bisherige Ausführungen und Äußerungen von Seiten der Stadt legen die Vermutung nahe, dass die Planungen zum Innovationsquartier nicht nur zeitlich unabhängig von den Planungen zum gesamten Ernst-May-Viertel verfolgt werden und dass die vom Ortsbeirat als zwingende Voraussetzung für eine Planung geforderte Einhausung (s. OA 128) nur noch als unverbindliche Option angesehen wird. Da es sich hier aber sicherlich um ein "Jahrhundertprojekt" handelt, ist eine sorgfältige Gesamtplanung unter städtebaulichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten erforderlich.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 250/3 Betreff: Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, vor weiteren Planungen für das Ernst-May-Viertel, insbesondere das sogenannte Innovationsquartier, eine verbindliche Zusage für die Einhausung der A 661 abzugeben, da diese sowohl in der Wegebeziehung der Grünen Mitte vom Güntherburgpark in den Norden wie auch aufgrund der klimatischen Auswirkungen eine entscheidende Rolle spielt. Außerdem ist es dringend geboten, die Pläne zum Ernst-May-Viertel im Gesamtkontext und keinesfalls einzelne Planungsgebiete isoliert zu betrachten, weder unter klimatologischen, sozialen noch verkehrstechnischen Gesichtspunkten. Begründung: Bisherige Ausführungen und Äußerungen von Seiten der Stadt legen die Vermutung nahe, dass die Planungen zum Innovationsquartier nicht nur zeitlich unabhängig von den Planungen zum gesamten Ernst-May-Viertel verfolgt werden und dass die vom Ortsbeirat als zwingende Voraussetzung für eine Planung geforderte Einhausung (s. OA 128) nur noch als unverbindliche Option angesehen wird. Da es sich hier aber sicherlich um ein "Jahrhundertprojekt" handelt, ist eine sorgfältige Gesamtplanung unter städtebaulichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 250/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2058 2017 Die Vorlage OF 250/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)