Informationsbroschüre für Erbbauberechtigte im Ortsbezirk 6
Stellungnahme des Magistrats
Die rund 6.000 Erbbaurechtsverträge für Grundstücke der Stadt Frankfurt am Main werden vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) in einem eigens zur Betreuung dieser Verträge eingerichteten Sachgebiet verwaltet. Dort arbeiten zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf das in der Anfrage dargestellte komplexe Thema spezialisiert haben. Von dort wurde auch der in der Anfrage erwähnte Magistratsvortrag M 84/16 auf den Weg gebracht, um die den Erbbaurechtsverträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen transparent zu machen. Jeder Erbbaurechtsvertrag ist ein individuell zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem jeweiligen Erbbauberechtigten verhandelter Vertrag, in dem eine Vielzahl von Faktoren zugrunde gelegt und geregelt werden. Eine pauschale Darstellung aller denkbaren Konstellationen in einer kurzen Broschüre kann aus diesem Grund immer unvollständig und nur in einem bestimmten Maße auf den Einzelfall bezogen sein. Das für die Verwaltung von Erbbaurechten zuständige ABI bereitet dennoch eine entsprechende Informationsbroschüre zur Veröffentlichung vor, in der auf die genannten Umstände hingewiesen wird. Der Magistrat hält es unabhängig davon für zielführend, wenn sich Erbbauberechtigte als Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ABI wenden, wo sie umfassend zu dem jeweiligen Erbbaurecht beraten werden. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind den Berechtigten bestehender Erbbaurechte in der Regel aufgrund der langen Vertragslaufzeit bekannt. Das Angebot besteht selbstverständlich auch für neue Interessenten, die aufgrund der nur geringen Anzahl zur Verfügung stehender Grundstücke in der Regel ein bestehendes Erbbaurecht erwerben und dieses dann im Rahmen eines Nachtragsvertrages verlängern möchten. Gerade in diesen Fällen ist eine individuelle Beratung der jeweiligen Interessenten auch in ihrem Sinne sinnvoll, um die pauschale Information in dem allgemeinen Merkblatt zu ergänzen und für den Einzelfall zu konkretisieren. Die vom Ortsbeirat angeregte Informationsbroschüre soll spätestens zum Ende des ersten Quartals 2021 vorliegen.