Erbbaurecht im Ortsbezirk 6 - Erinnerung an die Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487
Stellungnahme des Magistrats
Das für die Vergabe zuständige Amt für Bau und Immobilien hat im Dezember 2021 die Informationsbroschüre für Wohnerbbauberechtigte der Stadt Frankfurt am Main ("Wohnerbbaurechte der Stadt Frankfurt am Main") erstellt, die auf dem offiziellen Stadtportal www.frankfurt.de im Internet abrufbar ist. In dieser Broschüre sind die wichtigsten Fragen zum Erbbaurecht sowie die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe und Verlängerung städtischer Erbbaurechte dargestellt. Erbbaurechtsverträge sind bilaterale zivilrechtliche Verträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem jeweiligen Erbbauberechtigten. Sie enthalten regelmäßig neben den von der Stadtverordnetenversammlung zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 84/2016 beschlossenen Vertragsinhalten im Einzelfall häufig weitergehende Regelungen. Bei Fragen zu den Inhalten einzelner Verträge können sich Erbbauberechtigte an das Sachgebiet 25.31.2 Erbbaurechte im Amt für Bau und Immobilien wenden. Von dort können auf Grundlage der individuellen vertraglichen Regelungen Fragen fundiert beantwortet werden. Die zuständigen Mitarbeitenden sind erreichbar unter der E-Mail-Adresse amt25.erbbaurechte@stadt-frankfurt.de.