Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 213
Betreff: Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg Der Magistrat hat durchaus Verständnis für die Beweggründe des Ortsbeirats zur vorliegenden Anregung. Der Magistrat ist jedoch nicht frei in seiner Entscheidung zu verkehrslenkenden oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen sondern an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen gebunden. Hiernach erfüllte die Umlaufsperre am Marbachweg, wie bereits in der ST 716 vom 18.05.2015 erläutert, nicht die formalen Kriterien für eine Aufstellung und musste daher gelegentlich von Bauarbeiten ersatzlos entfernt werden. Bei den durch den Ortsbeirat beispielhaft genannten Umlaufsperren an der Oberwiesenstraße/Huswertstraße und Am Lausberg ist hingegen eine besondere Gefährdungslage gegeben, welche die Umlaufsperren notwendig machen. Insbesondere an der Oberwiesenstraße/Huswertststraße handelt es sich um eine mit der Polizei abgestimmte Sicherungsmaßnahme, um Kinder davor zu schützen, versehentlich auf die Fahrbahn zu geraten. Gleiches gilt für das südlich des Spielplatzes befindliche Gitter am Beginn des Geh- und Radwegs Am Lausberg. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass aus den vorstehenden Gründen der vorliegenden Anregung nicht gefolgt werden kann.