Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
213
Betreff: Umlaufsperre über
die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg Der Magistrat hat durchaus
Verständnis für die Beweggründe des Ortsbeirats zur vorliegenden Anregung. Der
Magistrat ist jedoch nicht frei in seiner Entscheidung zu verkehrslenkenden
oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen sondern an die Vorgaben der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den hierzu ergangenen
Ausführungsbestimmungen gebunden. Hiernach erfüllte die Umlaufsperre am
Marbachweg, wie bereits in der ST 716 vom 18.05.2015 erläutert, nicht die
formalen Kriterien für eine Aufstellung und musste daher gelegentlich von
Bauarbeiten ersatzlos entfernt werden. Bei den durch den Ortsbeirat beispielhaft genannten
Umlaufsperren an der Oberwiesenstraße/Huswertstraße und Am Lausberg ist
hingegen eine besondere Gefährdungslage gegeben, welche die Umlaufsperren
notwendig machen. Insbesondere an der Oberwiesenstraße/Huswertststraße handelt
es sich um eine mit der Polizei abgestimmte Sicherungsmaßnahme, um Kinder davor
zu schützen, versehentlich auf die Fahrbahn zu geraten. Gleiches gilt für das
südlich des Spielplatzes befindliche Gitter am Beginn des Geh- und Radwegs Am
Lausberg. Der Magistrat bittet um Verständnis,
dass aus den vorstehenden Gründen der vorliegenden Anregung nicht gefolgt
werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4417