Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 716 Betreff: Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges Der Magistrat hat durchaus Verständnis für die Intention der Anregung Umlaufsperren (Drängelgitter) aufzustellen. Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Umlaufsperren gemäß § 45 Absatz 9 StVO nur bei einer besonderen Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Wie bereits beim Vor-Ort-Termin am 17.11.2014 dargelegt, besteht aus verkehrsbehördlicher sowie polizeilicher Sicht keine entsprechende Gefahr, welche die Beschränkung des Verkehrs mittels Umlaufsperre rechtfertigen würde. Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufgrund von eindeutigem Fehlverhalten einzelner Personen sind an den unterschiedlichsten Stellen im gesamten Stadtgebiet vorzufinden und zweifelsfrei bedauerlich, jedoch nicht durch zusätzliche, präventive Verkehrsregelungen vermeidbar. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3861 Antrag vom 16.08.2015, OF 847/10 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4417 Antrag vom 14.06.2016, OF 60/10 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 224