Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST
716
Betreff: Umlaufgitter/Sperre an der Brücke über die
Bundesautobahn 661 am oberen Ende des Marbachweges Der Magistrat hat durchaus
Verständnis für die Intention der Anregung Umlaufsperren (Drängelgitter)
aufzustellen. Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde
mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Umlaufsperren gemäß § 45
Absatz 9 StVO nur bei einer besonderen Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen.
Wie bereits beim Vor-Ort-Termin am 17.11.2014 dargelegt, besteht aus
verkehrsbehördlicher sowie polizeilicher Sicht keine entsprechende Gefahr,
welche die Beschränkung des Verkehrs mittels Umlaufsperre rechtfertigen
würde. Konflikte
zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufgrund von eindeutigem
Fehlverhalten einzelner Personen sind an den unterschiedlichsten Stellen im
gesamten Stadtgebiet vorzufinden und zweifelsfrei bedauerlich, jedoch nicht
durch zusätzliche, präventive Verkehrsregelungen vermeidbar. Vor diesem Hintergrund bittet der
Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen
vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2015, OM 3861
Antrag vom
16.08.2015, OF
847/10
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4417
Antrag vom
14.06.2016, OF
60/10
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 224