Umlaufsperre über die Brücke der Bundesautobahn 661/Marbachweg
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Bundesautobahn 661/Marbachweg Vorgang: OM 3861/15 OBR 10; ST 716/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten dafür zu sorgen, dass die Umlaufsperre vor der Fußgängerbrücke am Marbachweg über die A661 wieder aufgestellt wird. Die ST 716 vom 18.05.2015 (zu Antrag 760-10 OM 3861) weist auf den §45 Abs. 9 StVO, der besagt, dass Umlaufsperren nur bei besonderer Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Hier handelt es sich aber nicht um ein neues Aufstellen sondern, das vorhandene, welches bei Bauarbeiten abmontiert wurde, wieder aufzustellen. Umlaufgitter wurden nach Bauarbeiten an der Oberwiesenstraße und am Lausberg (Spielplatz an der Huswertstr.) auch wieder aufgestellt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2015, OF 847/10
Betreff: Umlaufsperre über die Brücke der
Bundesautobahn 661/Marbachweg Vorgang: OM 3861/15 OBR 10; ST 716/15 Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird nochmals
gebeten dafür zu sorgen, dass die Umlaufsperre vor der Fußgängerbrücke am
Marbachweg über die A661 wieder aufgestellt wird. Die ST 716 vom 18.05.2015 (zu
Antrag 760-10 OM 3861) weist auf den §45 Abs. 9 StVO, der besagt, dass
Umlaufsperren nur bei besonderer Gefahrenlage aufgestellt werden dürfen. Hier
handelt es sich aber nicht um ein neues Aufstellen sondern, das vorhandene,
welches bei Bauarbeiten abmontiert wurde, wieder aufzustellen. Umlaufgitter wurden nach Bauarbeiten an der
Oberwiesenstraße und am Lausberg (Spielplatz an der Huswertstr.) auch wieder
aufgestellt. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2015, OM 3861
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 716
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR
10 am 08.09.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4417 2015
Die
Vorlage OF 847/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme