Meine Nachbarschaft: Huswertstraße
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Vorlagen
Bänke in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7916 entstanden aus Vorlage: OF 1181/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Vorgang: OM 4624/23 OBR 10; ST 100/24 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 14.01.2024, ST 100, zugesagten Bänke aufzustellen und dabei eine der beiden in der Farbe Orange zu halten. Begründung: In diesem Zusammenhang ist die Farbe Orange als Symbol gegen Gewalt an Frauen anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918 entstanden aus Vorlage: OF 1183/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kindergartenkinder kommen über den Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer gerne Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7743 entstanden aus Vorlage: OF 1145/10 vom 10.11.2025 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: 1. Pkw-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum Netto-Markt in der Weilbrunnstraße; 2. Gravensteiner-Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie 18; 3. an der Haltestelle "Alkmenestraße" (Linie 18); 4. im Bereich der Haltestelle "Ronneburgstraße" (U 5). Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7752 entstanden aus Vorlage: OF 1161/10 vom 11.11.2025 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Vorgang: OM 6784/25 OBR 10; ST 1211/25 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen an dem im Betreff genannten Standort aus dem Zeitraum April bis November 2025 mitzuteilen. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung, Anregung des Ortsbeirats vom 22.04.2025, OM 6784, mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch Pkw- und Lkw-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Antrag vom 11.11.2025, OF 1161/10 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, dem Ortsbeirat die Messergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen aus dem Zeitraum April - November 2025 mitzuteilen. Auch ist das Ergebnis der noch ausstehenden Viacount-Messung Antrag OF 1029/10 mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrsbelastung durch PKW- und LKW-Durchfahrten in diesem Teilabschnitt der Homburger Landstraße hat aktuell weiter zugenommen. Die Belastung für die anwohnenden Bürger ist nicht mehr zu ertragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
Antrag vom 10.11.2025, OF 1145/10 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, zu Prüfen und zu Berichten, ob es möglich ist auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: PKW-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum NETTO in der Weilbrunnstraße Gravensteiner Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie18 An der Haltestelle Alkmenestraße (Linie18) Im Bereich der Haltestelle Ronneburgstraße (U5) Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1117/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7743 entstanden aus Vorlage: OF 1145/10 vom 10.11.2025 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: 1. Pkw-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum Netto-Markt in der Weilbrunnstraße; 2. Gravensteiner-Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie 18; 3. an der Haltestelle "Alkmenestraße" (Linie 18); 4. im Bereich der Haltestelle "Ronneburgstraße" (U 5). Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Computerunterstützte Schultafel für den Deutschunterricht in der CarloMierendorffSchule
Antrag vom 14.12.2025, OF 1190/10 Betreff: Computerunterstützte Schultafel für den Deutschunterricht in der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 möchte eine computerunterstützte Schultafel für den sehr wichtigen Deutschunterricht in der Carlo-Mierendorff-Schule über den Förderverein der Schule ermöglichen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die vorgenannte Investition aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Die erforderlichen Details einschließlich Kontaktdaten dazu werden im Nachgang zu dem Beschluss den zuständigen Stellen separat übermittelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Müllprobleme im Frankfurter Bogen
Antrag vom 14.12.2025, OF 1189/10 Betreff: Müllprobleme im Frankfurter Bogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die vor Ort als sehr nennenswert empfundenen Müllprobleme im Frankfurter Bogen beseitigt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Radverkehr in der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261 entstanden aus Vorlage: OF 1104/10 vom 18.08.2025 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg (ST 2282) mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe, aufgehoben. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen und Beschwerden von Radfahrenden, dass sie bedrängt oder gar genötigt würden. Es besteht große Unsicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Beratung im Ortsbeirat: 10
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 28.04.2025 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Grünfläche östlich der Straße An den Drei Hohen zu organisieren, um die Problematik der Entwässerung bei Starkregenereignissen zu erörtern und geeignete Maßnahmen dagegen zu finden. In einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin soll die benannte Stelle begangen und die Maßnahmenumsetzung verbindlich vereinbart werden. Begründung: Bei Starkregen fließt das Regenwasser, welches nicht auf der Grünfläche versickern kann, über das natürliche Gefälle geleitet in westliche Richtung zu den angrenzenden Häusern mit den Nummern 66 bis 76. Dadurch kommt es unter anderem in den genannten Gebäuden zu Überschwemmungen. Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass das Wasser auf der Grünfläche verbleibt oder ohne Schaden in andere Richtung abgeleitet wird. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 28.04.2025 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in der Grünfläche östlich der Straße An den Drei Hohen zu organisieren, um die Problematik der Entwässerung bei Starkregenereignissen zu erörtern und geeignete Maßnahmen dagegen zu finden. In einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin soll die benannte Stelle begangen und die Maßnahmenumsetzung verbindlich vereinbart werden. Begründung: Bei Starkregen fließt das Regenwasser, welches nicht auf der Grünfläche versickern kann, über das natürliche Gefälle geleitet in westliche Richtung zu den angrenzenden Häusern mit den Nummern 66 bis 76. Dadurch kommt es unter anderem in den genannten Gebäuden zu Überschwemmungen. Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass das Wasser auf der Grünfläche verbleibt oder ohne Schaden in andere Richtung abgeleitet wird. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 06.04.2025 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Der Magistrat wird gebeten, folgende Schilder am Beginn der Huswertstraße Richtung Frankfurter Bogen anzubringen: 1. gefährliche Doppelkurve zunächst links (Verkehrsschild 105-10) oder eine entsprechende Beschilderung; 2. zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h; 3. Fußgängerverbot (Verkehrsschild 259), auch in der Gegenrichtung an geeigneter Stelle. Stattdessen soll für Radfahrende und zu Fuß Gehende eine angemessene Verkehrsführung durch die Straßen Am Dorfgarten und Oberwiesenstraße ausgewiesen werden. Begründung: Die Huswertstraße ist in diesem Abschnitt nachts nicht beleuchtet. Besonders die Rechtskurve vor der Autobahnbrücke ist sehr eng und fällt auch noch seitlich ab. Hier fahren Busse der Linie 63. Wer die gefährliche Situation zu spät erkennt, kann in den Gegenverkehr geraten. Die erlaubten 50 km/h sind hierbei viel zu hoch. Besonders gefährdet sind Rad fahrende Personen. Fußgänger haben keinen Platz für das Ausweichen. Sie werden durch die Dunkelheit zudem viel zu spät gesehen. Ihnen steht auf der anderen Seite der Autobahn eine ungefährliche Alternative zur Verfügung, um in den Frankfurter Bogen zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1585
Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.
Antrag vom 06.10.2025, OF 1115/10 Betreff: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V., der seit über 50 Jahren besteht, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der JVA III in Frankfurt am Main - Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine KiTa gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Nun will dazu der Verein das E-Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung wollen wir unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 433 2025 Die Vorlage OF 1115/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
Antrag vom 20.08.2025, OF 1096/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Vorgang: M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Stellungnahme zur M 167 vom 14.10.2022: 1. Sind die darin aufgeführten Gesamtkosten noch aktuell, nachdem in den letzten Jahren insbesondere die Preise im Bausektor teils erheblich gestiegen sind? 2. Ist die geplante Verkehrstechnik noch auf einen technisch zeitgemäßen und zukunftssicheren Stand? Begründung hierzu: In der chinesischen Stadt Zhuzhou und in der australischen Stadt Perth fährt eine nicht schienengebundene Niederflur-Straßenbahn direkt auf der Fahrbahn und benötigt dazu nur eine vernünftige Fahrbahndecke. Durch den Einsatz moderner und nachhaltiger Technologie wie der "Trackless Tram" ließe sich der oberflächenbedarf der Verkehrsflächen deutlich reduzieren und das Konzept stärkt zusätzlich Frankfurts erklärte Vorreiterrolle als "Green City". 3. Die Wilhelm-Epstein-Straße, im Abschnitt zwischen Ginnheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wurde erst vor einigen Jahren mit erheblichen sanierungsaufwand fertiggestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es weder wirtschaftlich noch im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung, diese Straße erneut aufzureißen. Eine erneute Aufgrabung würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch die Anwohner sowie den Verkehr unverhältnismäßig belasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln
Antrag vom 20.08.2025, OF 1095/9 Betreff: Keine politische Propaganda mit Unterstützung von Ortsbeiratsmitteln Vorgang: OIB 385/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Die mit der OF 925/9 vom 13. Januar 2025 beschlossene Unterstützung in Höhe von bis zu 1.000 EUR aus dem Budget des Ortsbeirats (OIB 385/25) für die diesjährige Ausrichtung des Kinderfestes in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025, das laut Beschlussfassung von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet werden sollte, wird nicht durch den Magistrat ausbezahlt bzw. von diesem zurückgefordert, sofern die Auszahlung zwischenzeitlich bereits erfolgt sein sollte. Der entsprechende Betrag soll stattdessen für eine andere, noch durch den Ortsbeirat zu bestimmende Aktivität oder Maßnahme verwendet werden, die Kindern im Ortsbezirk zugutekommt. 2.) Für die Zukunft ist sicherzustellen, dass bei Kinderfesten, die von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates veranstaltet werden, keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" in Erscheinung treten. Begründung: Dass auf dem Plakat bzw. der Einladung zu diesem Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage am 29.08.2025 in der Liste der Mitveranstalter, die sich für die Unterstützung des Ortsbeirats bedanken, plötzlich die Organisation "Omas gegen Rechts" auftaucht (siehe Abbildung 1), ist ein zutiefst befremdlicher und nicht hinnehmbarer Vorgang. Denn dass politische Propaganda und Indoktrination auf einem Kinderfest, welches vorgeblich zudem noch von den Kinderbeauftragten des Ortsbeirats, also von städtischen Ehrenbeamten, organisiert und aus dem Budget des Ortsbeirats finanziell unterstützt wird, nichts verloren haben, sollte außer Frage stehen - und zwar unabhängig von deren politischer Ausrichtung. Abseits dessen lässt der Name "Omas gegen Rechts" die dringend notwendige Differenzierung zwischen den Begriffen "rechts" und "rechtsextrem" bzw. "rechtsradikal" vermissen. "Rechts" ist der Gegenpol zu "links" in der politischen Landschaft, beide sind legitimer Bestandteil des demokratischen politischen Spektrums. "Omas gegen Rechts" hingegen insinuieren mit ihrer Namensgebung, dass es auch das legitime politische "rechte" Spektrum, zu dem sich viele überzeugte Demokraten zählen, zu bekämpfen gilt. Selbstverständlich ist das deren gutes Recht, jedoch keinesfalls mit Unterstützung von Steuerzahlergeld und schon gar nicht im Rahmen eines von städtischen Ehrenbeamten ausgerichteten Kinderfestes. Der Ortsbeirat ist daher gut beraten, die beschlossene finanzielle Unterstützung des Kinderfestes aus diesem Grund zu versagen und beim Magistrat zu veranlassen, dass diese Mittel nicht ausgezahlt bzw. zurückgefordert werden, sofern sie bereits angewiesen wurden. Zukünftig ist darauf zu achten, dass sich solch ein Vorgang nicht wiederholt und keine politischen Organisationen und Initiativen - auch nicht unter dem Deckmantel eines "zivilgesellschaftlichen Engagements" bei solchen vom Ortsbeirat unterstützten Kinderfesten in Erscheinung treten. Abbildung 1: Einladung Kinderfest 29.08.2025 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2025, OIB 385 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1095/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme)
Parkverbot
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6479 entstanden aus Vorlage: OF 975/10 vom 15.01.2025 Betreff: Parkverbot Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße Am Nonnenhof zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Diese Anregung begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzurichten. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens wird gebeten, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 961 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 entstanden aus Vorlage: OF 971/10 vom 27.01.2025 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, des Ortsbeirates 10 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu wird der Magistrat gebeten, vorab zu berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 14.12.2024 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Vorgang: OM 4625/23 OBR 10; ST 1620/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620, nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 entstanden aus Vorlage: OF 971/10 vom 27.01.2025 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, des Ortsbeirates 10 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu wird der Magistrat gebeten, vorab zu berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861
Die Bänke in Berkersheim sind in einem erbärmlichen Zustand
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5908 entstanden aus Vorlage: OF 882/10 vom 27.08.2024 Betreff: Die Bänke in Berkersheim sind in einem erbärmlichen Zustand Der Magistrat wird aufgefordert, den Zustand der Bänke entlang des Wirtschaftsweges parallel zur Straße Am Dachsberg zu überprüfen und gegebenenfalls diese zu sanieren oder - falls nötig - zu erneuern. Begründung: Die oben genannten Bänke befinden sich in einem heruntergekommenen Zustand. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0
Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen
Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.
Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5662 entstanden aus Vorlage: OF 823/10 vom 18.05.2024 Betreff: Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann für den Ortsbeirat 10 eine Begehung mit Bürger*innen und Ortsbeirät*innen in Berkersheim-Mitte unter sachkundiger Leitung des Straßenverkehrsamtes organisiert werden kann, um Lösungen für vielfältig berichtete Problemsituationen vor Ort zu identifizieren und Lösungen zu finden. Unter Berkersheim-Mitte wird der Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld, Am Dachsberg, Am Honigberg und Berkersheimer Obergasse verstanden. Begründung: Bürger aus Berkersheim haben diverse Anfragen bezüglich der Verkehrssituation rund um den "Dalles"/Berkersheim-Mitte gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550 entstanden aus Vorlage: OF 817/10 vom 21.05.2024 Betreff: Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig nennenswerte Überflutungen im Frankfurter Bogen und dort insbesondere in der Huswertstraße vermieden werden können. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5565 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 21.05.2024 Betreff: Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bestand der Bäume an den Straßen Am Dachsberg und Kantapfelstraße auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenenf alls für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen. Begründung: Die Pflege der Bäume wird seit Jahren in vielen Teilen des Ortsbezirks vernachlässigt. Dies wird im Bestand an den oben genannten Straßen besonders deutlich. Dass die Trockenperioden in der Vergangenheit häufig die Ursache für die Schädigungen waren, darf den Magistrat nicht daran hindern, den Pflegeeinsatz zu erhöhen oder auch für eine klimagerechte Neubepflanzung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1723 Aktenzeichen: 67-0
Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
Bänke in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Schulweg sicherer gestalten - Durchgang Am Schieferstein/Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 679/10 vom 17.09.2023 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Durchgang Am Schieferstein/Am Dachsberg An der Straße Am Schieferstein befindet sich ein Durchgang zu der Straße Am Dachsberg. Dieser ist mit Verkehrszeichen 239 als reiner Gehweg gekennzeichnet und als Schulweg ausgewiesen. Auch aufgrund der nahen Bushaltestelle ist dieser Weg gut frequentiert. Neben Rad- und E-Scooterfahrenden, welche sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, werden dort immer wieder auch motorbetriebene Zweiräder bis hin zu Motorrädern sowie Pferdereitende beobachtet. So kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen mit Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern und den sonstigen Fußgängern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Möglichkeit besteht, durch andere bzw. erweiterte bauliche Maßnahmen die unzulässige Nutzung durch Motorisierte oder Reitende zu unterbinden; 2. ob die Möglichkeit besteht, dort Kontrollen durchzuführen; 3. welche anderen Maßnahmen der Magistrat gegebenenfalls als durchführbar erachtet, um das Problem zu lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf Höhe Am Dachsberg 60
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4484 entstanden aus Vorlage: OF 678/10 vom 17.09.2023 Betreff: Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf Höhe Am Dachsberg 60 Auf der Straße Am Dachsberg (Verkehrszeichen 274-30) häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diese subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit durchfahren, insbesondere auf Höhe der Kindereinrichtung Am Dachsberg 60 in beide Fahrtrichtungen. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Um festzustellen, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sein könnten, wird der Magistrat deshalb gebeten, im Bereich Am Dachsberg 60 eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage wechselseitig einzurichten. Es sollte aber wenigstens eine Langzeitüberwachung per Viacount (o. Ä.) erfolgen. Der Ortsbeirat 10 bittet, über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ideen
Straßenbeleuchtung Am Dachsberg
Der untere Bereich der Straße "Am Dachsberg" als einziger Fußweg nach Berkersheim ist bei Dunkelheit nur ganz schwach ausgeleuchtet. Hier müssten dringend zusätzliche Straßenlaternen aufgestellt werden.
Fahrradweg nach Berkersheim
Wenn man mit dem Fahrrad nach Berkersheim möchte, führt es meist über die Straße am Dachsberg. Das ist nicht ungefährlich. Es führt zwar noch die Huswertstraße nach Berkersheim, die aber nicht Richtung Richtung U-Bahn Preungesheim führt, sondern in den Frankfurt Bogen, was für Fahrradfahrer ähnlich unattraktiv ist. Daher der Vorschlag eine Verbindung für Fahrradfahrer von Dachsberg bis Huswertstraße bauen. Die Autofahrer werden durch die Fahrradfahrer nicht gestört und die Fahrradfahrer haben eine attraktive und sichere Variante zu fahren.
Verlängerung der Buslinie 27
Meine Idee ist es die Buslinie 27 bis zur Friedberger Warte zu Verlängern und zwar mit dem Linienverlauf - Weilbrunnstraße (39) - Kreuzstraße (39) - Theobald-Ziegler-Straße/JVA (diese Haltestelle um umzubenennen zur besseren Orientierung) (n4) - Wetzlarer Straße (34) - Friedberger Warte (18, 30, 34) und an der Warteposition der linie 30 wird dann wieder gedreht bzw. Pause gemacht. damit wäre eine direktere Verbindung zur Friedberger Warte und zur und bessere verknüpfung an die Linie 18 mit dem Bahnhof Frankfurter Berg gegeben.