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Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Nutzung von E-Scootern mit einer Sondernutzungserlaubnis geregelt. Mit den Anbietern wurde Einvernehmen darüber hergestellt, dass zunächst in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel sukzessive Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen werden, um gerade in stark vom Fußverkehr genutzten Bereichen das "wilde" Abstellen weitgehend zu unterbinden. Im Umkreis von 100 Metern um diese ausgewiesenen Flächen dürfen keine E-Scooter abgestellt werden. Es ist jedoch keine stadtweite Einrichtung von Abstellflächen vorgesehen, da dies dem "Free-Floating-Konzept" entgegenstehen würde. Nach der Ausweisung von E-Scooter-Abstellflächen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel wird der Magistrat die Situation mit den Anbieter-Firmen evaluieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine Ausweitung von bedarfsgerechten Abstellstationen, beziehungsweise besonderen Flächen zur Unterbindung des wilden Abstellens von E-Scootern im Frankfurter Westen, ist daher bislang nicht vorgesehen. Dies hält der Magistrat derzeit auch weder für notwendig, noch für planerisch leistbar.

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